MaBV-Bürgschaft anstelle Grundschuldbestellung

Hallo,

Meine Frau und ich haben uns vor ca. einem Halben Jahr für den Kauf eines Reihenhauses vom Bauträger entschieden. Das Haus befindet sich im Bau und wir haben nun die Rechnung über die 2. Rate erhalten. Diese soll nun aus dem Darlehensvertrag bezahlt werden.

Problematisch ist, das aufgrund der ausstehenden Grundstücksteilung noch keine Eigentumsvormerkung im Grundbuch erfolgen konnte. somit liegt auch noch keine vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldbestellung vor, die der Bank als Sicherheit dient.

Statt dessen haben wir eine Bürgschaft der Euler Hermes Kreditversicherung über den Kaufpreis erhalten gemäß MaBV.

Nun Stehen wir vor dem Problem, dass unsere Bank, bei der wird den Darlehensvertrag abgeschlossen haben, diese Bürgschaft nicht als Sicherheit akzeptiert. Sondern auf die Grundschuldbestellung besteht.

Die Zahlung der Rate ist uns nun nicht möglich, trotz Bürgschaft.

Unsere Frage: Darf die Bank die Bürgschaft als Sicherheit überhaupt ablehnen? Was können wir tun?

Ich kenne einen solchen Fall aus eigener Praxis nicht.

Nach meinem Verständnis ist die Bank aber im Recht. Sie muesste bereits bei Kreditaufnahme über das Verfahren, den Umfang der Bürgschaft informiert worden sein damit sie die Bürgschaft auf die Werthaltigkeit prüfen kann.

Ich kann Deinen Angaben nicht entnehmen was genau den garantiert wird. Offensichtlich hast Du ja schon Eigenmittel aufgewendet um einen Teil oder mehr des Grundstückskaufpreises vorweg (vor Eintragung) zu bezahlen. Eine normale MaBV Bürgschaft haftet für die Nichterfüllung von Bauleistungen und nicht unbedingt für den Eintrag ins Grundbuch und damit auch für den Kaufpreis des Grundstückes.

Was könnt ihr tun? Unabhängig davon ob die Bank jetzt juristisch im Recht ist oder nicht besteht ja das Problem der Nichtzahlung. Also musst Du mit der Bank und dem Verantwortlichen für die Nichtteilung verhandeln.

Entweder die Bank kann auch mit der Bürgschaftssituation leben und entsprechende Teile auszahlen oder die Bank kann oder will es nicht. Wenn sie nicht kann oder will dann wäre die Frage zu klären zu welchen Konditionen Du aus dem Vertrag mit der Bank rauskommst und ob Du Dir schnell eine neue Bank besorgen kannst die mit der Bürgschaft leben kann.

Wenn es eine „normale“ Bank vor Ort ist die Dir diese Probleme bereitet wird es auch für jede andere ein Problem sein - dann liegt das Problem wahrscheinlich nicht an der Bank sondern an der Formulierung oder den Bedingungen der Bürgschaft.

Und dann musst Du indirekt über den Bauträger oder direkt an den Nichtteiler Druck ausüben.

Wenn es aber eine Internetbankfinanzierung ist nach dem Motto „billig und anonym bei einer Kreditfabrik“ dann könnte Dir evtl. eine Bank vor Ort, die vielleicht auch den Bauträger, kennt helfen.

Also nach allen Seiten mit offenen Karten spielen. Und die Gründe der Nichtteilung und der Bank versuchen zu verstehen.

Kannst Dich wieder melden wenn Du weitere Informationen hast.

Vielleicht noch ein wenig Futter wie es aufgrund Deiner Angaben für mich aussieht:

Du hast ein Grundstück gekauft (hast Du es bezahlt? Wenn ja warum Du bist ja nicht eingetragen, ich hätte maximal das Geld irgendwo hinterlegt, oder hast Du dafür auch eine Bürgschaft?)
Du hast einen Bauträgervertrag unterschrieben mit einer MaBV Bürgschaft (lobenswert, garantiert den Fortgang der Arbeiten auch wenn der Bauträger ausfällt).
Aber wenn aus irgendeinem Grunde die Teilung nicht vorgenommen wird dann hast Du ein Haus auf einem Grundstück das Dir nicht gehört. Und musst es auf Deine Kosten wieder abreißen.
Also wie sähe Deine rechtliche und finanzielle Situation aus wenn z.B. die Teilung nicht innerhalb der nächsten 3 Jahre, oder 10 Jahre oder 30 Jahre vollzogen wird? Hast Du dann ein Rücktrittsrecht oder musst Du weiter warten? Bekommt der Bauträger trotzdem sein Geld? Das wären meine Fragen wenn ich Bank wäre.

Hallo, die Bank darf grundsätzlich diese Sicherheit so verlangen, wie im Certrag vereinbart. Aber der Bank wird ja der Bauvertrag vorgelegen haben, sodass sie die Zahlung nach MaBV hätte sehen können. In dem Vertrag stehen ja auch die Zahlungsabschnitte nach Fertigstellung drin.
Die Bank kann sich die Rechte aus der Bürgschaft aber einfach von euch abtreten lassen. Die Bürgschaft ist ja für Euch. Normalerweise übergebt ihr die Bürgschaftsurkunden und unterschreibt eine Abtretung und gut. Viele Banker wissen aber nicht mehr wie das geht. Welche Bank ist den das? Und welche Bank erteilt die Bürgschaft?

Liebe Grüße

Raphael Toussaint

Hallo Gkone1981,

das ist natürlich keine einfache Situation für Sie. Prinzipiell kann Ihre Bank als Vertragspartei sicher bestimmen, welche Form der Besicherung als Voraussetzung für die Auszahlung der Darlehenssumme von Ihnen zu erbringen ist. Hier scheint es nun aber eben zu hapern.

Nach unserer Erfahrung als Vermittler von Immobiliendarlehen gibt es durchaus viele Banken, die Bauträger-Bürgschaften als Ersatzsicherheit nich anerkennen. Wie die rechtliche Lage bei Ihnen zu beurteilen ist, kann Ihnen aber im Grunde nur ein Jurist beantworten. Häufig ist im Vorfeld aber auch ein Besuch bei Ihrer Verbraucherzentrale sinnvoll.

Zu allererst sollten Sie aber mit Ihrer Bank alle denkbaren Alternativen besprechen.

Mit freundlichen Grüßen

HYPOFACT - mein baugeld

Hallo,

besten Dank für die sehr schnelle und kompetente Antwort. Das Haus wird mit Grundstück vom Bauträger gekauft. Gemäß dem Kaufvertrag gehört dazu auch die noch ausstehende Teilung und Eintragung ins Grundbuch. Insofern fühlen wir uns in der Hinsicht sicher.

Im Kaufvertrag steht unter Fälligkeit der Kaufpreisrate:

"Die jeweiligen Kaufpreisraten sind auch dann fällig, wenn anstelle der in Ziffer 1.3.2 genannten Fälligkeitsvoraussetzungen die XXX eine selbstschuldnerische Bürgschaft der Euler Hermes Kreditversicherung in Höhe des Kaufpreises dem Käufer als Sicherheit für alle etwaigen Ansprüche auf Rückgewähr seiner Zahlungen übergibt.

Bei Aushändigung der Bürgschaft tritt die Fälligkeit der Kaufpreisraten ein, ohne dass für die den Kaufpreis finanzierenden Kreditinstitute eine Darlehenssicherung am Kaufgegenstand möglich ist. Ihnen kann jedoch als Sicherheit die vorgenannte Bürgschaft zur Verfügung gestellt werden."

Mein Versäumniss war es scheinbar, die Bank vor Abschluss der Darlehensverträge nicht explizit auf das Eintreten dieses Falls befragt zu haben.

Andererseits hätte mich auch die Bank darauf aufmerksam machen können, das es hier zu Problem kommen kann. Da bin ich etwas entäuscht.

Mein Bankberater hat mich gebeten, dies zunächst mit dem Bauträger und Notar zu besprechen. Mal sehen, was dabei raus kommt…

Hallo,
grundsätzlich ist die Bank im Recht. Die lt. Kreditvertrag zu stellende Sicherheit konnte bislang nicht gestellt werden. Die Bürgschaft eines Dritten (dessen Kreditwürdigkeit nicht geprüft wurde oder nicht zu prüfen ist) ist als Sicherheit so nicht gleichwertig. Die Auszahlung der Darlehensmittel ist zu verweigern.
Zu klären wäre zum einen erst einmal, ob Ihnen überhaupt eine Zahlung an den Bauträger zuzumuten ist, wenn Sie noch kein Eigentumsrecht an dem Grundstück bekommen können; soll heissen: war die Kaufabwicklung in dieser Art und Weise überhaupt im Kaufvertrag so vorgesehen? Reicht Ihnen die Bürgschaft? Kennen Sie die Bonität des Unternehmens? Und dann evtl. Weiter: Ist es möglich, dass Sie der Bank eine gleichwertige Ersatzsicherheit an Stelle der Grundschuld stellen können?

Hallo,

besten Dank für die sehr schnelle und kompetente Antwort. Den Darlehensvertrag hab ich bei meiner Hausbank, der Mainzer Volksbank, abgeschlossen. Die Bürgschaft ist von der Euler Hermes Kreditversicherung.

Im Kaufvertrag hat sich das so gelesen, dass diese als Sicherheit der Bank übergeben werden kann:
„Ihnen kann jedoch als Sicherheit die vorgenannte Bürgschaft zur Verfügung gestellt werden.“

Mein Bankberater hat mich gebeten, dies zunächst mit dem Bauträger und Notar zu besprechen. Mal sehen, was dabei raus kommt…

Grüße

Hallo Herr Lindenhahn,

im Kaufvertrag war dies explizit so geregelt.

Dazu steht unter Fälligkeit der Kaufpreisrate:

"Die jeweiligen Kaufpreisraten sind auch dann fällig, wenn anstelle der in Ziffer 1.3.2 genannten Fälligkeitsvoraussetzungen die XXX eine selbstschuldnerische Bürgschaft der Euler Hermes Kreditversicherung in Höhe des Kaufpreises dem Käufer als Sicherheit für alle etwaigen Ansprüche auf Rückgewähr seiner Zahlungen übergibt.

Bei Aushändigung der Bürgschaft tritt die Fälligkeit der Kaufpreisraten ein, ohne dass für die den Kaufpreis finanzierenden Kreditinstitute eine Darlehenssicherung am Kaufgegenstand möglich ist. Ihnen kann jedoch als Sicherheit die vorgenannte Bürgschaft zur Verfügung gestellt werden."

Mein Versäumniss war es, den letzten Satz zu hinterfragen und die Bank darauf anzusprechen.

Andererseits hätte mich auch die Bank darauf aufmerksam machen können, das es hier zu Problem kommen kann. Man sollte meinen, das sie den Kaufvertrag vor Krediterteilung prüft. Da bin ich etwas entäuscht.

Mein Bankberater hat mich gebeten, dies zunächst mit dem Bauträger und Notar zu besprechen. Mal sehen, was dabei raus kommt…

Besten Dank und Grüße

Gerne kein Problem.
Also zuerstmal wird eine kleinere Volksbank sicherlich keine Alltagspraxis mit Bürgschaften haben. Daher muss sich der Berater sicherlich auch erst schlau machen. Ich Versuch dir mal die Geschichte einfach zu erläutern.
Dein Bauträger hat ein großes Grundstück erworben, auf dem er die Häuser baut. Wenn er fertig ist, sollen die Häuser eigene Grundstücke bekommen und eigene Grundbücher. Bis dahin gibt es aber nur ein Riesen Grundstück mit Loch und Bodenplatten usw. . Dein Bauträger kann erst später die große Fläche aufteilen. Bis dahin gibt es gar kein Grundstück, auf das du alleine eine Grundschuld für die Volksbank eintragen lassen könntest.
Wenn du jetzt die ersten Rechnungen an den Bauträger überweist, trägst du ja ein Risiko, dass der Bauträger Pleite geht und du das Geld weggeschickt hast. Daher gibt DIR der Bauträger eine Bürgschaft von seiner Kreditgesellschaft (er hat ja dafür das Geld auf dem Konto) wahrscheinlich hat dieser Kreditversicherer eine groß Grundschuld auf das Riesen Grundstück dafür eingetragen. Dieser Krediversicherer verbürgt sich also dir gegenüber für den Bauträger, falls dieser mit deinem Geld nicht weiterbaut.
Jetzt soll deine Bank aber dein Darlehen auszahlen. Die Bank macht dies nur gegen Sicherheit. Du kannst jetzt deiner Bank die Bürgschaft als „Ersatzsicherheit“ anbieten. Damit trittst du deine Rechte aus der Bürgschaft an deine Volksbank ab. Dazu gibst du deine Urkunde weiter und unterschreibst eine Abtretung. Sobald die Grundstücke aufgeteilt wurden, kann die vollstreckbare Grundschuld bestellt werden und die Bürgschaft erlischt. Natürlich macht die Bank das nur, wenn der Kreditversicherer eine gute Bonität hat. Aber im Prinzip ist die Bürgschaft für die Bank eine größere Sicherheit, als eine vollstreckbare Geundschuld auf ein Grundstück mit einer Rohbaustelle. Mit der Bürgschaft muss die Bank ja nichts versteigern oder so.
Ich hoffe ich konnte dir helfen. Wenn du noch weitere Hilfe brauchst Meld sich einfach. Bei Bedarf kann ich dir mal eine Mustertext für so eine Abtretung raussuchen. Aber die Volksbank sollte mit der Bürgschaft und einer Haftungs-&Freistellungserklärung des Bauträgers sicherlich zurecht kommen.
Falls du mal Hilfe brauchst kannst du mit auch Mailen. [email protected]

Hallo,

besten Dank für die sehr schnelle und kompetente Antwort. Den
Darlehensvertrag hab ich bei meiner Hausbank, der Mainzer
Volksbank, abgeschlossen. Die Bürgschaft ist von der Euler
Hermes Kreditversicherung.

Im Kaufvertrag hat sich das so gelesen, dass diese als
Sicherheit der Bank übergeben werden kann:
„Ihnen kann jedoch als Sicherheit die vorgenannte Bürgschaft
zur Verfügung gestellt werden.“

Mein Bankberater hat mich gebeten, dies zunächst mit dem
Bauträger und Notar zu besprechen. Mal sehen, was dabei raus
kommt…

Grüße

Hallo !
Ich würde Ihnen raten, dringend mit dem Notar zu
sprechen, damit er die Grundstückssache bald möglichst
erledigt. Wenn Die Sache noch beim Bauamt liegt, dort
vorsprechen.

Darüberhinaus mit dem Gläubiger sprechen und ihn
über die Verzögerung informieren.

Und mit Ihrer Bank auch nochmal reden, evtl. mit
den Chef der Kreditabteilung. Vielleicht ist eine
Teilzahlung möglich oder ein kleiner Zwischen-Kredit.

Hauptsache bei allen Beteiligten am Ball bleiben.
Irgendwie wird sich ein Kompromiss finden.

Viel Erfolgt !
Hartmut

Mit Bürgschaften kenne ich mich nicht aus. Aber die Bank entscheidet welche Sicherheiten sie akzeptiert.
Mal eine andere Bank fragen, ein Darlehensvertrag kann ja noch nicht zu stande gekommen sein.

Da habe ich meine Zweifel. Die Bürgschaft sichert IHRE Ansprüche gegen den Bauträger. Sie treten Ihre Ansprüche aus Kaufpreiszahlung, gesichert durch die Bürgschaft an die Bank ab. Standardprocedere. Bei welchem Dorfclub haben Sie denn den Kredit aufgenommen :wink:)Mit ihrer Weigerung blockiert die Bank das Bauvorhaben komplett obwohl sie von Anfang an wusste / wissen konnte, wie der Ablauf sein wird. Ich würde denen Druck machen und ggfs. einen Rechtsbeistand hinzuziehen.

Sorry, das ist eine spezielle Rechtsfrage im Einzelfal. Hier darf als Laie nicht mehr beraten werden(Verstoß gegen das Rechtsberatungsmißbrauchsgesetz, da reagieren die Anwälte sehr allergisch)Bitte fordere von der Bank eine schriftliche Begründung für die Ablehnung an, damit Du eventuell auf dem REchtsweg(mit anwaltlicher Hilfe) dagegen angehen kannst.
Mehr darf ich aus rechtlichen gründen nicht dazu sagen.
Viel Erfolg
Rolli

Hallo,
der Geschäftsführer des Bauträgers soll mit Notar und Bank sprechen, dass die Voraussetzungen für die Grundschuldeintragung schnellstens geschaffen werden können und die Auszahlung gemacht wird.
Viele Grüße
Heinz

Hallo,
das ist m.E. üblich, dass die Bank die Bürgschaft nicht akzeptiert, weil diese Art von Bürgschaft nach §7 MaBV keine Sicherheit im engeren Sinne für die Bank darstellt.

Evtl. kann die Bank eine Notarbestätigung akzeptieren, in der die spätere Eintragung der Grundschuld bestätigt wird. Vorher mit der Bank abklären!!

Alternativ: Notaranderkonto. D.h. Zahlung auf eine Treuhandkonto, auf das erst Zugriff genommen werden kann, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. macht aber die Bank vorausscihtlixch nicht so gerne.

Gruß
M.Hofmann

Hi,
entscheidend ist, was in den Auszahlungsbdingungen
in Ihrem Kreditvertrag steht. U.a. wird dort die Grundschuldbestellung stehen. Sind dort keine Ersatzsicherheiten wie z.B. die MaBV enthalten, ist bei den Kreditgesprächen etwas fehlgelaufen und Sie haben nun leider schlechte Karten. Ich würde mich zunächst an die Versicherung wenden mit der Bitte um Unterstützung.
Zu allerletzt bliebe noch eine kurzlaufend ungesicherte Zwischenfinanzierung.
Gruß PL

Dringend juristischen Rat einholen!
Geld zu zahlen, ohne dass zumindeste eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist, kann im Harakiri enden. Woher weiß denn der Bauträger, dass er auf der richtigen Fläche baut, wenn das Grundstück noch nicht geteilt ist?
Klingt sehr dubios, nicht für die Bank sondern für Euch. Eine Chance besteht vielleicht darin: Euer Notar sollte der Bank gegenüber eine NOTARBESTÄTIGUNG abgeben, aus der hervorgeht, dass er dafür einsteht, dass die Bank ins Grundbuch kommen wird. Mit Notarbestätigung zahlt jede Bank aus; weigert sich der Notar diese Bestätigung auszustellen, dann Notar wechseln (denn er hatte die Pflicht, Euch auf diesen Umstand vorher aufmerksam zu machen) und Rechtsanwalt aufsuchen!
Gruß
Uwe Lehmann

Hallo,

das hört sich schon nach einem ernsthaften Problem für Euch an. Die Sicherheiten für die Bank sind im Darlehensvertrag geregelt. Wenn es zu Änderungen kommt, liegt dieses i.d.R. bei der Bank diese zu akzeptieren oder nicht. Ich kann das Vorgehen der Bank schon verstehen.

Soweit ich es aus diversen Kaufverträgen kenne, wird allein schon die erste Rate des Kaufpreises erst unter bestimmten Voraussetzungen fällig. Die sogenannte Kaufpreisfälligkeitsmitteilung kommmt vom beurkundenden Notar.

Ohne die Eintragung einer Eigentumsvormerkung kann aus meiner Sicht keine Fälligkeit eingetreten sein. Setzt Euch hierzu am besten nochmal mit dem Notar in Verbindung. Zahlen würde ich an Eurer Stelle vor Eintragung der Vormerkung zu Euren Gunsten nicht.

Wenn die Teilung noch nicht erfolgt ist, ist das eigentlich immer das Problem des Bauträgers und nicht Euers.

Hoffe ich konnte weiterhelfen und wünsche Euch viel Erfolg.

mfg Sondey

Hallo,
die Bank kann die Sicherheiten verlangen, die im Darlehensvertrag vereinbart wurden und ggf. auch andere Sicherheiten ablehnen.
Eine Möglichkeit sehe ich darin, die Grundschuld auf dem unvermessenen Grundstück einzutragen. Allerdings muss der Verkäufer damit einverstanden sein. Er erhält in diesem Fall eine Bestätigung, dass die Grundschuld auf dem verbleibenden Grundstücksteil nach Vermessung gelöscht wird. Der Notar kann hierzu nähere Auskünfte erteilen und behilflich sein.
MfG

Lieber Gkone 1981,
es ist ungewöhnlich -um es vorsichtig zu formulieren-, daß hier mit einer Euler Hermes Bürgschaft gearbeitet wird und ich verstehe den Zusammenhang bzw. die Logistik dahinter nicht.
Normalerweise ist es so, daß der Bauträger Baumaßnahmen nicht aus der eigenen Liquidität bezahlen kann, sondern ebenfalls einen Baukredit seiner Hausbank benötigt. Diese ist es dann auch, die die MaBV-Bürgschaft abgibt, wenn sichergestellt ist, daß die Zahlungen gemäß Baufortschritt auf das Konto der Hausbank des Bauträgers fließen und sich damit der Kreis schließen kann.
Laß dir also eine Bürgschaft der das Vorhaben finanzierenden Bank geben, tritt die Rechte und Ansprüche daraus wiederum der Bank ab, die dich finanziert und dann sollte alles passen, denn genau das wäre der übliche Weg.
Ohne Wertung deines Bauträgers, bitte sei vorsichtig, es gibt in diesem Bereich nichts, was es nicht gibt und in der Regel ist der Bauherr, also du, am Ende der Angeschmierte.

Hoffe, ich konnte dir helfen und bleibe

viele Grüße
Wolfgang