Ich kenne einen solchen Fall aus eigener Praxis nicht.
Nach meinem Verständnis ist die Bank aber im Recht. Sie muesste bereits bei Kreditaufnahme über das Verfahren, den Umfang der Bürgschaft informiert worden sein damit sie die Bürgschaft auf die Werthaltigkeit prüfen kann.
Ich kann Deinen Angaben nicht entnehmen was genau den garantiert wird. Offensichtlich hast Du ja schon Eigenmittel aufgewendet um einen Teil oder mehr des Grundstückskaufpreises vorweg (vor Eintragung) zu bezahlen. Eine normale MaBV Bürgschaft haftet für die Nichterfüllung von Bauleistungen und nicht unbedingt für den Eintrag ins Grundbuch und damit auch für den Kaufpreis des Grundstückes.
Was könnt ihr tun? Unabhängig davon ob die Bank jetzt juristisch im Recht ist oder nicht besteht ja das Problem der Nichtzahlung. Also musst Du mit der Bank und dem Verantwortlichen für die Nichtteilung verhandeln.
Entweder die Bank kann auch mit der Bürgschaftssituation leben und entsprechende Teile auszahlen oder die Bank kann oder will es nicht. Wenn sie nicht kann oder will dann wäre die Frage zu klären zu welchen Konditionen Du aus dem Vertrag mit der Bank rauskommst und ob Du Dir schnell eine neue Bank besorgen kannst die mit der Bürgschaft leben kann.
Wenn es eine „normale“ Bank vor Ort ist die Dir diese Probleme bereitet wird es auch für jede andere ein Problem sein - dann liegt das Problem wahrscheinlich nicht an der Bank sondern an der Formulierung oder den Bedingungen der Bürgschaft.
Und dann musst Du indirekt über den Bauträger oder direkt an den Nichtteiler Druck ausüben.
Wenn es aber eine Internetbankfinanzierung ist nach dem Motto „billig und anonym bei einer Kreditfabrik“ dann könnte Dir evtl. eine Bank vor Ort, die vielleicht auch den Bauträger, kennt helfen.
Also nach allen Seiten mit offenen Karten spielen. Und die Gründe der Nichtteilung und der Bank versuchen zu verstehen.
Kannst Dich wieder melden wenn Du weitere Informationen hast.
Vielleicht noch ein wenig Futter wie es aufgrund Deiner Angaben für mich aussieht:
Du hast ein Grundstück gekauft (hast Du es bezahlt? Wenn ja warum Du bist ja nicht eingetragen, ich hätte maximal das Geld irgendwo hinterlegt, oder hast Du dafür auch eine Bürgschaft?)
Du hast einen Bauträgervertrag unterschrieben mit einer MaBV Bürgschaft (lobenswert, garantiert den Fortgang der Arbeiten auch wenn der Bauträger ausfällt).
Aber wenn aus irgendeinem Grunde die Teilung nicht vorgenommen wird dann hast Du ein Haus auf einem Grundstück das Dir nicht gehört. Und musst es auf Deine Kosten wieder abreißen.
Also wie sähe Deine rechtliche und finanzielle Situation aus wenn z.B. die Teilung nicht innerhalb der nächsten 3 Jahre, oder 10 Jahre oder 30 Jahre vollzogen wird? Hast Du dann ein Rücktrittsrecht oder musst Du weiter warten? Bekommt der Bauträger trotzdem sein Geld? Das wären meine Fragen wenn ich Bank wäre.