MaBV - Was bedeutet 'Rohinstallation konkret?

(Diese Frage hat im Forum ‚Allgemeine Rechtsfragen‘ leider keine Antwort bekommen. Daher poste ich sie hier nochmal.)

Hallo Bau- und Rechtsexperten,

in der Makler- und Bauträgerverordnung ist u.a. geregelt, dass nach bestimmten Baufortschritten bestimmte Teilzahlungen fällig werden.
Z.B. wird (beim Bau auf Grundeigentum, nicht Erbpacht) nach der Rohinstallation von Heizung, Sanitär und Elektro je 2,1% des Kaufpreises fällig.

Hat jemand von Euch Quellen gefunden, in denen näher ausgeführt ist was unter Rohinstallation zu verstehen ist?

Was umfasst z.B. die Rohinstallation der Elektroanlage? Muss dafür bereits der Verteiler aka Sicherungskasten installiert sein?
Wenn man mit Zustimmung des Bauträgers mit dem Elektroinstallateur weitere Leistungen vereinbart hat (z.B. weitere Steckdosen oder zusätzliche LAN Verkabelung) muss diese ebenfalls als ‚Rohinstallation‘ abgeschlossen sein, damit die Rate fällig wird?

Was umfasst die Rohinstallation der Heizung im Falle von Fussbodenheizung?

Was umfasst die Rohinstallation der Sanitärinstallation? Müssen Wasserrohre auf der Wand bis zum Bedarfspunkt (z.B. Spülmaschine) verlegt sein?
Müssen Vormauerungssysteme im Bad vollständig installiert sein?

Ich bin sowohl an Euren Meinungen als auch an Quellenangaben interessiert.

Vielen Dank im voraus dafür.

Guten Morgen,

grundsätzlich umfasst die Rohinstallation alle Elemente, die unter Putz (auch Trockenbauverkleidungen, Wände etc.) zu verlegen sowie Komponenten, die für die Versorgung zwischen „Erzeuger“ und „Verbraucher“ erforderlich sind. Beispiel Heizung: Verrohrungen von Heizkessel bis Heizkörper, Ventile, Verteiler, Absperrgruppen etc. Heizkessel und Heizkörper selbst gehören nicht dazu.

Was umfasst z.B. die Rohinstallation der Elektroanlage? Muss
dafür bereits der Verteiler aka Sicherungskasten installiert
sein?

Ja, m.E. schon. Sie sind weder Erzeuger noch Verbraucher.

Wenn man mit Zustimmung des Bauträgers mit dem
Elektroinstallateur weitere Leistungen vereinbart hat (z.B.
weitere Steckdosen oder zusätzliche LAN Verkabelung) muss
diese ebenfalls als ‚Rohinstallation‘ abgeschlossen sein,
damit die Rate fällig wird?

Nein, da sie nicht zum Leistungsumfang des Bauträgers gehören (ich gehe davon aus, dass diese Leistungen vom Bauherrn direkt mit Elektriker verrechnet werden).

Was umfasst die Rohinstallation der Heizung im Falle von
Fussbodenheizung?

Nun, in diesem Fall ausnahmsweise auch den Verbraucher (m.E.), da er quasi unter Putz verlegt wird. Der Verbraucher „Fußbodenheizung“ kann nicht ohne großen Aufwand wie ein Heizkörper nachträglich installiert werden.

Was umfasst die Rohinstallation der Sanitärinstallation?
Müssen Wasserrohre auf der Wand bis zum Bedarfspunkt (z.B.
Spülmaschine) verlegt sein?

Ja. Es handelt sich nicht um Verbraucher.

Müssen Vormauerungssysteme im Bad vollständig installiert
sein?

Ja, ohne Waschbecken, WC etc.

Ich bin sowohl an Euren Meinungen

Das war es

als auch an Quellenangaben interessiert.

Mir sind auch keine verbindlichen Quellenangaben bekannt. Berufliche Praxis und eigene Bauerfahrung. Ich würde, sofern im Bauträgervertrag nichts näheres definiert ist, den Bauträger nach Quellenangaben fragen :smile:

Gruß
Der Franke