(Diese Frage hat im Forum ‚Allgemeine Rechtsfragen‘ leider keine Antwort bekommen. Daher poste ich sie hier nochmal.)
Hallo Bau- und Rechtsexperten,
in der Makler- und Bauträgerverordnung ist u.a. geregelt, dass nach bestimmten Baufortschritten bestimmte Teilzahlungen fällig werden.
Z.B. wird (beim Bau auf Grundeigentum, nicht Erbpacht) nach der Rohinstallation von Heizung, Sanitär und Elektro je 2,1% des Kaufpreises fällig.
Hat jemand von Euch Quellen gefunden, in denen näher ausgeführt ist was unter Rohinstallation zu verstehen ist?
Was umfasst z.B. die Rohinstallation der Elektroanlage? Muss dafür bereits der Verteiler aka Sicherungskasten installiert sein?
Wenn man mit Zustimmung des Bauträgers mit dem Elektroinstallateur weitere Leistungen vereinbart hat (z.B. weitere Steckdosen oder zusätzliche LAN Verkabelung) muss diese ebenfalls als ‚Rohinstallation‘ abgeschlossen sein, damit die Rate fällig wird?
Was umfasst die Rohinstallation der Heizung im Falle von Fussbodenheizung?
Was umfasst die Rohinstallation der Sanitärinstallation? Müssen Wasserrohre auf der Wand bis zum Bedarfspunkt (z.B. Spülmaschine) verlegt sein?
Müssen Vormauerungssysteme im Bad vollständig installiert sein?
Ich bin sowohl an Euren Meinungen als auch an Quellenangaben interessiert.
Vielen Dank im voraus dafür.