Mache ich mich strafbar?

Hey Leute,

Ich habe eine Frage zum Thema eBay.
Habe vor 2 Tagen ein Angebot mit einer Auktion eingestellt. Doch mittlerweile habe ich mich mit einem anderen User in einer Sofort-Kauf Summe geeinigt. Nun könnte ich das Angebot beenden und die Kontodaten außerhalb von eBay austuschen.

Doch der Hinweis „Beantworten Sie niemals Anfragen, in denen Sie aufgefordert werden, die Transaktion außerhalb von eBay abzuschließen“ macht mich mehr als stutzig!

Mache ich mich strafbar oder will mich hier nur jemand verarschen? Oder mache ich mir zu Unrecht Sorgen?

Würde mich über eine Antwort freuen.

Gruß Fabio

hi,

Ebay ‚arbeitet‘ auf Provisionsbasis.
Daher hast du mit der Anmeldung bei Ebay bereits die AGB angenommen.
In denen ist geregelt, dass du keine Angebote beenden darfst um sie dann ausserhalb von Ebay (und damit ohne weitere Kosten) zu verkaufen.
(oder grob: überhaupt etwas ausserhalb zu verkaufen, wenn der Kontakt über Ebay hergestellt wurde)

Richtiger Weg: wenn es noch kein Gebot gibt die Auktion beenden bzw ändern und der Interessent kauft es dann umgehend.

grüße
lipi

Vielen Dank!

Werde es dadurch natürlich so Hand haben.
MfG

Moment, eine Strafbarkeit im strafrechtlichen Sinn scheidet natürlich aus ! Hier hat der Staat das Gewaltmonopol !
Anders sieht es mit einer zivilrechtlichen Vertragsstrafe aus. M.w. sehen die Ebay AGB aber keine Vertragsstrafe bei Verstoss gegen die AGB vor ?

darüber hinaus gilt der Grundsatz der Vertragsautonomie. Mit Dritten kann jeder x - beliebe Verträge schliessen. D.h. ein Verkauf ausserhalb Ebay ist immer möglich !
Da hat Ebay keinerlei Handhabe !
Lediglich im Verhältnis Ebay - Verkäufer kann es wegen Verstoss gegen die AGB Ärger geben. Aber wie will Ebay davon erfahren, geschweige denn es nachweisen ?
Die einzige Chance die Ebay hat ist bekannte Drohgebärde …