Hallo,
bewohne mit meiner Familie eine Doppelhaushälfte in einem kleinen Ort. Im Garten beider Eigentümer der
Doppelhaushälften befindet sich ein Gartengebäude welches damals grundstücksübergreifend je zur Hälfte beider Grundstücke direkt auf der Grunstücksgrenze gebaut wurde und nun unterschiedlich genutzt
wird. Von mir als Geräteschuppen und Werkstatt und von meinem Nachbar als Taubenschlag. Der Nachbar hat auf seinem Grundstück dann in den Jahren immer wieder Stück für Stück angebaut um seinem Hobby der Taubenzucht nachzugehen.
Mittlerweile beherbergt er dort schätzungsweise
200 Tauben. Natürlich ist das bei dieser Anzahl nicht mehr ganz so schön für seine Nachbarschaft. Sind wir doch tagtäglich dem Lärm, dem Gestank und irgendwelchen Chemikalien ausgesetzt.
Eigentlich wollen wir uns in unserem Garten, gerade in der warmen Jahreszeit am Pool liegend, vom Alltags-und Arbeitstreß erholen. Aber das ist leider überhaupt nicht möglich, wenn den ganzen Tag in unmittelbarer Nachbarschaft, direkt an der Grundstücksgrenze und sogar auf der Dachhälfte unseres Gartenhauses die Tauben gurren. Vom Gestank der Hinterlassenschaft von 200 gefiederten Vögeln ganz zu schweigen. Und wenn sie dann alle gemeinsam zum Flug ansetzen und losfliegen, denkt man man befindet sich selbser schon unmittelbar in einem Taubenschlag. Aber damit ist es ja nicht genug, mitlerweile besteht mein Garten ja nur noch aus einer Rasenfläche und einem verschlossenem Gewächshaus. Die Gemüsebeete musste ich ja schon nach und nach abschaffen, weil sich die Tauben ja auch daran zu schaffen machen und meine Ernte vernichteten.
Ich weiß nicht ob man dieses alles so hinnehmen muß? Sicherlich gehört zu einem Dorf auch Viehzucht, aber auch Ackerbau (Gemüsebeete)und Erholung.
Aber müssen denn soviele Tauben unmittelbar an der Grundstücksgrenze gehalten werden und dürfen diese in meinem Garten rumstolzieren und meine Ernte vernichten?
Seit einiger Zeit, hat mein Nachbar auch selber schon Atembeschwerden und war längere Zeit krank geschrieben.
Seitdem ist er auch nur noch mit Atemschutzmaske in seinem Schlag unterwegs.
Da ich nun auch seit mehren Wochen Magen und Darmprobleme habe und die Ärzte nichts diagnostizieren konnten, vermute ich mal ganz stark, dass die Beschwerden vielleicht auch von diesem Schlag ausgehen könnten.
Denn, wenn ich meine Werkstatt und Geräteschuppen betrete stinkt es ja auch fürchterlich nach den hinterlassenschaften der Tauben. Besonders natürlich jetzt in der warmen Jahreszeit. Wenn die Tauben in der Mauser sind, fliegen dann auch die Federn durch meinen ganzen Garten oder liegen im Pool. Und wer weiß was man nicht alles mit seiner Nahrung aufnimmt, wenn die Tauben über die Kaffeetafel fliegen, wenn man auf der Terrasse sitzt. Sicherlich werden ja bei so einer Vielzahl von Tauben auch irgendwelche chem. Mittel zur Krankheitsabwehr verpudert oder verstreut.
Wenn ich mein Nachbar darauf anspreche, nimmt er nur seine Tauben in den Schutz und nimmt überhaupt keine Rücksicht auf meine Belange. Für ihn ist es selbstverständlich, dass seine Tauben über meinem Grundstück flattern, sich auf meiner Haushälfte breit machen, sich in meinem Garten bedienen dürfen, mein Grundstück mit Federn und Kot verunreinigen können.
Da gibt es doch sicherlich irgendwelche Gesetze die er einhalten muss Betreff Mindestabstand von Grunstücksgrenze, Luftverunreinigung, Lärmbelästigung usw.
Hallo,
diese Geschichte zu lesen bewirkt einen kalten Schauer!
Also: Ich sehe in dieser Taubenzucht eine Einwirkung des Nachbarn auf deinen Besitz eine Einwirkung (Störung), die du so nicht hinnehmen musst. Nach meinem Rechtsgefühl hast du einen Unterlassungsanspruch, also einen Anspruch auf Beseitigung der Störung. Die Störung besteht jedenfalls in der Verschmutzung deines Grundtücks und in der Geruchsbeeinträchtigung, wohl auch in der Geräuschimmission (§ 1004 BGB).
Es mag neben diesem Anspruch nach BGB auch einen Anspruch aus Nachbarrecht geben. Das ist Landesrecht, kann ich daher nicht übersehen.
Ich würde zunächst versuchen, ein so genanntes Schiedsverfahren zu beginnen, also versuchen, mich unter Anleitung eines Schiedsmannes (Adresse bei der Gemeinde oder dem Amtsgericht erfragen) mit dem Nachbarn zusammen zu setzen und zu verständigen. Wenn das nicht gelingt, bleibt nur der Weg zum Anwalt und gfls./notfalls zu den Gerichten.
Viel Erfolg und gute Nerven!
Tronicrot
PS. Mal bei Wikipedia unter Störer ein wenig lesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/St%C3%B6rer
Zunächst einmal haben Sie ganz klar einen rechtlichen Unterlassungsanspruch auf nachbarliche Aktivitäten, die Sie und Ihre Familie einer Gefahr aussetzen (da sie die Täubnerei jahrelang geduldet haben, sind sonstige Argumentationsgrundlagen für eine unzumutbare Einschränkung Ihrer Grundbesitzerrechte deutlich weniger erfolgversprechend; bezüglich des gesundheitlichen Aspekts läßt sich jedoch mit der Atemmaske und Ihren eigenen Beschwerden die unumgänglich notwendige Neubeurteilung auch einer jahrelang in Unwissenheit geduldeten Sachlage überzeugend begründen).
Da Ihr Nachbar nicht auf Ihre Beschwerden reagiert und auch nicht gesprächsbereit ist, müßten Sie nun per Einschreiben/Rückschein unter Setzung einer Frist etwas ganz Konkretes von ihm fordern und ihn - nach folgenlosem Fristablauf und folgendem erfolglosem Schiedsverfahren - auf Erfüllung Ihrer Forderung verklagen. Dass die Nachbarschaft dananch völlig im Eimer ist, dürfte natürlich genauso klar sein, wie die Rechnungen von Gericht(en?), Rechtsanwälten und Sachverständigen (so wird etwa zu klären sein, ab wieviel Tieren eine gesundheitliche Gefährdung unzumutbar ist - die Haltung einer überschaubaren Anzahl der putzigen Friedenssymbole wird sicherlich kein Gericht verbieten), die je nach dem Grad der Anträgestattgaben an Beklagten wie Kläger gehen (die Gerichte lassen immer gern jedem der Kampfhähne noch etwas Recht; ihrem Nachbarn dann vielleicht, indem ihren Forderungen im Kern Recht zwar stattgegeben wird, diese aber im Einzelnen doch noch etwas gestutzt werden).
Wenn Sie auf der kostenmäßig sicheren Seite bleiben wollen, sollten Sie vielleicht eine moderate zahlenmäßige Beschränkung fordern, die dann eigentlich kein Gericht mehr bemängeln könnte (vielleicht zwanzig Tiere?, die dann natürlich immer noch ein gesundheitliches Restrisiko darstellen, das Sie in nachbarlicher Rücksichtnahme jedoch bis zum Eintritt eines wirklichen Ernstfalls bereit sind zu tragen).
Ergänzung zu Machen Nachbars Tauben krank?
Habe noch eine sehr passende Fundstelle zum Thema aufgetan:
http://www.schiedsamt.de/fileadmin/schiedsamtszeitun…