Macht 'Nikotinsperre' ein Nachstreichen unmöglich?

Ein liebes Hallo, an Euch alle!

Ich fange mal von vorne an:

Seit 9 Jahren wohne ich in einer 40 m² Wohnung. Wollte schon inzwischen einmal streichen, aber eine schwere Krankheit kam dazwischen. Die Wohnung wurde also 9 Jahre nicht gestrichen.
Eigentlich wären die Wände ja weiß, aber weil ich starke Raucherin bin - in der Wohnung bis zu 20 Zigaretten täglich! - sind die Wände nun natürlich gelb geworden.

Anfang nächsten Jahres möchte ich ausziehen, und meinem Nachmieter natürlich eine schöne Bude hinterlassen. Also habe ich mich informiert: Anscheinend kann man der Verunstaltung meiner Nikotinwände nur mit „Nikotinsperre“-Farbe beikommen. So weit so gut, diese Investition ist logischerweise drin, denn Schuld bin ich schließlich selber!!!

Als ich allerdings einem Bekannten erzählte, dass ich mit dieser Farbe streichen möchte, meinte er, das könne ich gerne tun, wenn ich dem Nachmieter eins auswischen möchte, denn:

Angeblich kann man über diese „Nikotinsperre“-Farbe nicht mit normaler Farbe darüber streichen, weil diese normale Farbe dann nicht auf meiner Spezialfarbe halten würde.
Das bedeutet, der (hypothetisch Nichtrauchende) Nachmieter müsste bei seinem Auszug ebenfalls mit dieser teuren Farbe streichen.

Ist das so???
Müsste ein Nachmieter irgendwann (finanziell) darunter leiden, weil ich eine „Nikotinsperre“-Farbe benutzt habe?
Kann man über „Nikotinsperre“-Wandfarbe nicht mit normaler Farbe darüber streichen??? Und wenn das wirklich stimmt: wie soll ich das Problem sonst lösen, ohne dem Nachmieter Probleme zu machen?

Oder hat mir der Bekannte da einfach nur Unsinn erzählt?

Vielleicht hat jemand von Euch schon Erfahrungen auf diesem Gebiet gesammtelt, und lässt mich daran Teil haben?

Liebe Grüsse, und vielen Dank schon einmal für eventuelle Antworten!

Claudia.

Hallo Claudia,

zum einen habe ich gehört, dass der Mieter nicht mehr verpflichtet sei, seine Wohnung beim Auszug zu streichen. Auch wenn das im Mietvertrag steht. Hintergrund sei der, dass es ja sein könnte, dass der Nachmieter seine Wände nicht weiß haben wolle.
Das hat mir allerdings jemand erzählt, du müsstest dich nochmal erkundigen, ob das auch so stimmt.

Zum anderen habe ich, ebenfalls Raucherin, schon viiieeele Wohnungen gestrichen, auch mit nikotingelben Wänden. Und habe immer „normale“ Farbe genommen. Seit einigen Jahren nur noch hochwertige, weil das erspart mehrmaliges Streichen.
Aber auch hier kann ich leider keine Gewähr übernehmen, ob du das gewünschte Resultat erreichst, weil ich nicht weiß, ob „Nikotin-Farbe“ (oder wie das hieß :wink:) noch einen anderen Aspekt hat außer die Wände weiß zu bekommen.

Ne gute Zeit in der Wohnung!
Grüße von jeanne

Hallo, liebe Jeanne!

Vielen Dank für Deine Antwort!

Ja, soweit ich weiß, müsste ich tatsächlich bei meinem Auszug nicht streichen. Theoretisch. Praktisch gesehen geht es gegen mein Ehrgefühl, die Bude so zu hinterlassen. Wäre bei mir nicht geraucht worden, dann wäre das vielleicht etwas anderes, aber Nikotinwände sind halt schon ein bisschen heftig, um sie jemandem mit einem fröhlichen „ist doch eine super Farbe“ *zwinker* zu übergeben. Schießlich habe ich diesen „Schaden“ ja verursacht, da möchte ich ihn auch beseitigen. Spätestens wenn der Vermieter mit gerunzelter Stirn auf die Wände starrt, wäre es mir verflixt peinlich.

Aber dass bei Dir ein Anstreichen mit normaler Qualitätsfarbe gereicht hat, ist ja interessant. Hätte ich nicht gedacht!

Liebe Grüsse,
Claudia.

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Hallo jeanne,
auch wenn ich mich gerade wieder einmal bei einigen unbeliebt mache – dieses Forum dient zum Austausch von Wissen, nicht von Glauben.
Deine „Rechtsberatung“ ist falsch und der zweite Absatz enthält keine wesentliche Information.
Du solltest für deine Antworten das Plauderbrett wählen.
Grüße
Ulf

Ja, soweit ich weiß, müsste ich tatsächlich bei meinem Auszug
nicht streichen.

Hallo Claudia,
nur wenn starre Zeiten im Mitvertrag festgelegt sind und dein Rauchen die Mitsache nicht unerheblich beeinflusst. Sichere Antworten findest du im Brett all. Rechtsfragen
Grüße
Ulf (Raucher)

Hallo, lieber Ulf!

Es geht ja nun auch nicht darum, was ich muss oder nicht…
Wichtig ist, was ich will: Ich will definitiv beim Auszug streichen, egal wie die Rechtslage ist. :smile: Letztendlich ist es auch mein Gewissen, womit ich klar kommen muss, und das ist hartnäckiger als Paragrafen.
Ohne ordentlichen Anstrich verlasse ich diese Wohnung nicht. :wink:

Liebe Grüsse,
Claudia.

einen Klarnamen gelöscht (MOD)

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Nein
Hallo,

nachdem was ich jetzt so gelesen habe, ist die „Nikotinsperre“ eh nur ein Untergrund, den man bestreichen kann.

http://besserwohnen-tv.de/sendungen/2006_07_12.htm

Grüße
D.

Hallo,

Wissen ist Glaube, und auch anders herum.

Es ist richtig das man nicht streichen muss und etwaige Klauseln im Mietvertrag wurden entkräftet. Allerdings kommt es hier schwer auf die Formulierung an.

Grüße, olli

1 Like

Hallo Olli

Wissen ist Glaube, und auch anders herum.

Irgendwie habe ich das Gefühl (nicht das Wissen), dass ich bei dir an einen Esoteriker geraten bin.

Wie kannst du das behaupten:

Es ist richtig das man nicht streichen muss und etwaige
Klauseln im Mietvertrag wurden entkräftet.

Und gleichzeitig wieder in Frage stellen?

Allerdings kommt es
hier schwer auf die Formulierung an.

Grüße
Ulf

Als ich hier eingezogen bin, haben wir auch im Wohnzimmer geraucht, was man schon sah, vor allem bei einem Regal am Eßtisch. Ich bin erschrocken, wie es dahinter aussah. Da ist auch noch die Heizung, die wohl auch dazu beigetragen hat.Ging aber gut zu streichen und es „drückte“ nichts durch. Mittlerweile habe ich mit meinem Sohn schon das zweite Mal gestrichen, es war nur ein Streichgang nötig. Jetzt rauche ich auf dem Balkon, weil für mich die Streicherei sehr anstrengend und mit Schmerzschüben verbunden ist, aber nur deshalb. Eine gute Farbe und dann drauf damit, es klappt!!!

Hi,

Wissen ist Glaube, und auch anders herum.

Irgendwie habe ich das Gefühl (nicht das Wissen), dass ich bei
dir an einen Esoteriker geraten bin.

Ja, du hast die Gabe Menschen wirklich gut einschätzen zu können.

Wie kannst du das behaupten:

Es ist richtig das man nicht streichen muss und etwaige
Klauseln im Mietvertrag wurden entkräftet.

Weil ich gerade in einem Mietstreit war und es auch darum ging.

Und gleichzeitig wieder in Frage stellen?

Allerdings kommt es
hier schwer auf die Formulierung an.

Ich stell nichts in Frage. Das sind einfach Fakten.

Grüße, olli

1 Like

Ich stell nichts in Frage. Das sind einfach Fakten.

Hallo Olli,
du schreibst

Es ist richtig das man nicht streichen muss und etwaige
Klauseln im Mietvertrag wurden entkräftet.

Das sind keine allgemein geltende Fakten. Das gilt nur, wenn starre Zeiten zur Renovierung im Mietvertrag festgelegt sind oder Rauchen die Wohnung nur unerheblich „versaut“ hat.
Grüße
Ulf

Ahoi,

guck mal nach „Endrenovierungsklausel“.
Aber hey, ich bin kein Fachmann, nur einfacher Mieter.

/olli

guck mal nach „Endrenovierungsklausel“.

Hallo Olli,
die gelten nicht mehr, wenn sie an starre Fristen, unabhängig von der Nutzungsdauer und der Abnutzung festgelegt sind. Aber allgemein zu behaupten, dass Endrenovierungsklauseln nicht gelten, ist falsch. Da wir in einem Expertenforum sind, wo auch gerne mal jemand über Google nachschlägt, wollte ich das so nicht unkommentiert stehen lassen.
Grüße
Ulf

guck mal nach „Endrenovierungsklausel“.

Hallo Olli,
die gelten nicht mehr, wenn sie an starre Fristen, unabhängig
von der Nutzungsdauer und der Abnutzung festgelegt sind. Aber
allgemein zu behaupten, dass Endrenovierungsklauseln nicht
gelten, ist falsch.

Das habe ich ja auch nicht. Es kommt eben auf die Formulierung im Vertrag an.

Da wir in einem Expertenforum sind, wo
auch gerne mal jemand über Google nachschlägt, wollte ich das
so nicht unkommentiert stehen lassen.

Richtig. Doch welcher „Experte“ bist du?

Für mich ist das ein Wissensforum. Wer von uns ist denn schon Experte?

/olli

1 Like

Hallo, D.!

Vielen Dank für den Link, der ist sehr hilfreich!
Ja, ich verstehe das auch so: Die Farbe mit Nikotinsperre lässt sich problemlos (frühestens 8 Stunden nach dem Anstrich) mit normaler Qualitätsfarbe überstreichen.
Das ist doch mal eine gute Nachricht! :smile:

Danke nochmal,
und liebe Grüße,
Claudia.

Hallo Ulf,

dieses Forum dient zum Austausch von Wissen, nicht von Glauben.

dem stimme ich nur bedingt zu!
Offiziell sollte es nur dem Austausch von Wissen dienen.
Aber es gibt hinreichend Bretter, in denen man sich auf gar kein definitives Wissen berufen kann und nur von dem berichten kann, was man glaubt oder von seinen eigenen Erfahrungen.

Ich schrieb ja schließlich nicht „ich glaube…“, sondern „ich habe gehört“. Und so falsch war das anscheinend auch nicht.

der zweite Absatz enthält keine wesentliche Information.

Ach, Ulf, was ist denn eine „wesentliche“ Information? Wird neuerdings zwischen wesentlichen und unwesentlichen Informationen unterschieden??
Wenn die anderen Mods auch so pingelig wären wie du, wäre w-w-w nicht so zugemüllt.

Du solltest für deine Antworten das Plauderbrett wählen.

Und du solltest mal überlegen, woran das liegen könnte, wenn du dich unbeliebt machst.

Gruß,
jeanne

Außerdem habe ich, im Gegensatz zu vielen usern, im Betreff bemerkt, dass der Artikel „off topic“ ist!

Ist dir ne Laus über die Leber gelaufen?

Gruß, j.

Wissen ist Glaube, und auch anders herum.

Quatsch: GLAUBEN ist nicht WISSEN

Es ist richtig das man nicht streichen muss und etwaige
Klauseln im Mietvertrag wurden entkräftet. Allerdings kommt es
hier schwer auf die Formulierung an.

Es kommt auf die Mietdauer und den Zustand der Wohnung an.
Aussergewöhnliche Abnutzung muss grundsätzlich übernommen werden.