Ein liebes Hallo, an Euch alle!
Ich fange mal von vorne an:
Seit 9 Jahren wohne ich in einer 40 m² Wohnung. Wollte schon inzwischen einmal streichen, aber eine schwere Krankheit kam dazwischen. Die Wohnung wurde also 9 Jahre nicht gestrichen.
Eigentlich wären die Wände ja weiß, aber weil ich starke Raucherin bin - in der Wohnung bis zu 20 Zigaretten täglich! - sind die Wände nun natürlich gelb geworden.
Anfang nächsten Jahres möchte ich ausziehen, und meinem Nachmieter natürlich eine schöne Bude hinterlassen. Also habe ich mich informiert: Anscheinend kann man der Verunstaltung meiner Nikotinwände nur mit „Nikotinsperre“-Farbe beikommen. So weit so gut, diese Investition ist logischerweise drin, denn Schuld bin ich schließlich selber!!!
Als ich allerdings einem Bekannten erzählte, dass ich mit dieser Farbe streichen möchte, meinte er, das könne ich gerne tun, wenn ich dem Nachmieter eins auswischen möchte, denn:
Angeblich kann man über diese „Nikotinsperre“-Farbe nicht mit normaler Farbe darüber streichen, weil diese normale Farbe dann nicht auf meiner Spezialfarbe halten würde.
Das bedeutet, der (hypothetisch Nichtrauchende) Nachmieter müsste bei seinem Auszug ebenfalls mit dieser teuren Farbe streichen.
Ist das so???
Müsste ein Nachmieter irgendwann (finanziell) darunter leiden, weil ich eine „Nikotinsperre“-Farbe benutzt habe?
Kann man über „Nikotinsperre“-Wandfarbe nicht mit normaler Farbe darüber streichen??? Und wenn das wirklich stimmt: wie soll ich das Problem sonst lösen, ohne dem Nachmieter Probleme zu machen?
Oder hat mir der Bekannte da einfach nur Unsinn erzählt?
Vielleicht hat jemand von Euch schon Erfahrungen auf diesem Gebiet gesammtelt, und lässt mich daran Teil haben?
Liebe Grüsse, und vielen Dank schon einmal für eventuelle Antworten!
Claudia.