Ich saß auf dem Fahrersitz und hatte einen Disput mit einer in der offenen Fahrertür stehenden Zivilperson. Diese Person hatte mich am wegfahren gehindert. Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass diese Person Polizist ist. Als ich aus dem Handschuhfach auf der Beifahrerseite mein Handy herausgenommen hatte um die Polizei um Hilfe rufen zu können, hat sich diese Person deutlich bis in den Bereich der Mittelkonsolein in mein Fahrzeug gebeugt. Was er da wollte, ist bis heute nicht bekannt. Hat er sich dabei strafbar gemacht? Auch wenn man davon ausgeht, dass diese Person Polizist ist?
Strafbar in Bezug auf was?
Wenn du Hausfriedensbruch meinst, dann defintiv nicht.
Hausfriedensbruch schließt auch Hausboote und Wohnwagen mit ein.
Beweglichen Sachen die in erster Linie nicht dem Aufenthalt dienen, bei denen kommt ein Hausrecht allerdings nicht in Betracht („normale“ Kraftfahrzeuge, Pkw).
Gruß
Christian
Was war das für ein Streit, daraus resultiert die Maßnahme vielleicht?!
Die Person hätte sich von Anfang an als Polizei zu erkennen geben müssen, das wäre das einzige was mir dazu einfällt.
Nein, denn woher soll der Polizeibeamte wissen was sie aus den Handschuhfach herausnehmen wollen. In diesem Fall muss er auf Eigensicherung achten und zum Schutz für sie das Handschuhfach öffnen und nachsehen ob dort ev. gefährliche Gegenstände vorhanden sind.
Nein, macht er sich nicht.
Nein, hat er nicht. Vermutlich wollte er a) schauen, was der Fahrer da aus dem Handschuhfach holt und schnell reagieren können, falls es nicht „nur“ das Handy ist oder eher b) den Zündschlüssel abziehen, um ein Wegfahren zu verhindern.
Ok, die beschriebene Situation klingt erstmal merkwürdig, weil man nicht dabei war und nicht weiss, um wass es allgemein und dem Kollegen im speziellen ging. Aber ich denke, der Kollege wird sich nicht nur verbal, sondern auch durch Vorzeigen seines Dienstausweis bzw. der Kripo-Marke als Polizeibeamter ausgewiesen haben.
Nö, macht er nicht! Aber wenn Du es genau wissen willst, fahr doch einfach zu Deiner nächsten Polizeistation und frag…die werden es Dir gerne erklären!
Hallo.
Nein, das ist keine Straftat. Es ist dumm, weil gefährlich - aber nicht verboten.
LG
karsti
Für Beamte gibt es die sogenannten Beamtendelikte im Strafgesetzbuch. Aber sonst kann sich ein Polizeibeamter genau so strafbar machen wie eine Privatperson. Aus dem Sachverhalt ergibt sich für mich kein Straftatbestand, nur Differenzen zwischen Privatpersonen.
mfg
W.
Nein, warum sollte er sich strafbar machen.
Wer weiß ob der Kontrollierte nicht eine Waffe aus dem Handschuhfach holt…
Das ist wieder so eine Frage für Hellseher! Viel zu wenig Informationen. Äußerst hilfreich wäre zu wissen, um was es in dem „Disput“ ging. Das ist nämlich ziemlich entscheidend.
Sollten Sie betrunken gewesen sein oder sollten Sie gerade etwas gestohlen haben und der Mensch würde versuchen, sie daran zu hindern wegzufahren, war alles völlig korrekt. Er darf Ihnen den Schlüssel abnehmen oder sich ins Fahrzeug beugen, um den Schlüssel abzuziehen oder sich zu vergewissern, dass Sie keine Waffe aus dem Handschuhfach holen.
Dazu muss der Mensch nicht einmal Polizist sein!
Das nennt sich „Festnahme durch Jedermann“. Rechtsgrundlage ist der §127 Absatz 1 StPO
http://dejure.org/gesetze/StPO/127.html
Sollte es in dem „Disput“ darum gegangen sein, dass Sie den geliehenen Rasenmäher nicht rechtzeitig zurückgegeben haben oder sollte „diese Person“ der Ehepartner Ihres Seitensprungs sein und möchte Sie zur Rede stellen, wäre schon das „am Wegfahren hindern“ womöglich eine Nötigung.
Damit will ich natürlich nur sagen, dass ich mit den Informationen aus Ihrer Frage keine konkrete Antwort geben kann.