hallo
ja, mad max 1 ist in deutschland indiziert und hat die alte „18er“ freigabe, also die „nicht unter 18 freigegeben“.
die scheibe scheint gerade nicht lieferbar, aber videotheken müssten die ganz normal haben - sofern sie keine reine „familienvideothek“ sind.
indizierte titel dürfen nämlich nicht beworben oder angeboten werden !!!
dazu fällt dann (wohl) das ins regal stellen einer videothek an einer stelle an der auch unter 18-järige hinkommen (ein „separater“ raum oder eine grundsätzlicher einlass ab 18 schafft da abhilfe).
und dazu fällt garantiert auch das finden in „öffentlicher“ weise; also das internet . . .
frag doch einfach mal persönlich nach (?)
ansonsten.
meiner meinung nach ist diese freigabe (kino ab 18, indizierungen gibt es im kino nicht) seit damals (deutsche kino-uraufführung 29.2.1980) unverändert und meinetwegen nicht mehr ganz hundertprozentig zeitgemäss.
da eine neuprüfung (erst runter vom index bei der bpjm, dann evtl neueinstufung bei der fsk) mit erheblichen kosten und erheblichem aufwand verbunden ist lohnt sich das nur bei filmen von denen man sich A eine wirkliche änderung in der bewertung erhofft und/oder B eine wirkliche mehreinnahme durch die neu zu erreichenden altersklassen.
und das sehe ich bei mad max nicht wirklich.
ich würde den film immer noch ab 18 einstufen, zum teil wegen der gewalt, viel mehr aber noch durch die grundsätzlich pessimistische grundstimmung und auf alle fälle wegen der verherrlichung von „faustrecht und barberei“ (das thema selbstjustiz ist in deutschland entgegen amerika zum glück noch immer sehr ungern gesehen) sowie „weil der Film selbst der Faszination der Gewalt erliegt.“
(zitate von filmdienst)
grüße