Mäharbeiten bla bla bla bla

Hallo zusammen,

an einer Landstrße (70 erlaubt) steht vor der Kurve ein Schild „Achtun Mäharbeiten“.
Autorfahrer verlangsamt. Richtig steht hinter der Kurve ein Mensch, der mit Gehörschutz und Schutzbrille und Elektrosense den Straßenrand maäht.
Der Autofahrer fährt mit ca. 30 kmh vorbei. Er weicht aus mit zur Mittellinie, weiter geht nicht wegen Gegenverkehr. Er fährt damit in ca. 1,5 Meter Entfernung am Mäher vorbei.
Als er fast neben dem Mäher ist, tritt dieser plötzlich mehrere Schritte rückwärts auf die Straße, direkt vors Auto. Er hat das Auto wegen Gehörschutz und Brille wahrscheinlich nicht wahrgenommen. Er wirdgestreift und leicht veretzt.

Wen trifft hier mehr schuld? Hätte der Fahrer noch mehr abbremsen müssen? Muss er damit rechnen, dass ein Arbeiter plötzlich die Straße betritt? Ist der Arbeiter nicht auch zu Vorsicht verpflichtet?

Fragt Bixie

STVO sagt:Allgemeine Verkehrsregeln § 1
Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Meines Erachtens müssen beide aufpassen.

HAllo,
ja, das ist mir schon klar. Meine Frage war:
Muss der Autofahrer damit rechnen, dass der Arbeiter plötzlich auf die Straße tritt?
Und zwar nicht nur einen Schritt, sondern ungefähr bis zur Mitte der Fahrspur…

Ich weiß z.B. dass man bei kleinen Kindern am Straßenrand zu erhöhter Vorsicht verpflichtet ist, ebenso bei haltenden Schulbussen. Weil man eben weiß / wissen sollte, dass Kinder auch mal plötzlich auf die Straße laufen.

Gibt es eine vergleichbare Regelung für die Reaktion auf Arbeier mit Schutzkleidung?

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Hallo,

es kommt wohl immer auf die Situation an.

HAllo,
ja, das ist mir schon klar. Meine Frage war:
Muss der Autofahrer damit rechnen, dass der Arbeiter plötzlich
auf die Straße tritt?

Wenn ich an solch eine Stelle käme, den Arbeiter sehen würde und zusätzlich erkenne dass ich Gegenverkehr habe, würde ich sogar mein Fahrzeug vollständig zum Stillstand bringen. Den Gegenverkehr abwarten und dann vorbeifahren.

Gruß Merger

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Muss der Autofahrer damit rechnen, dass der Arbeiter plötzlich
auf die Straße tritt?
Und zwar nicht nur einen Schritt, sondern ungefähr bis zur
Mitte der Fahrspur…

Ich weiß z.B. dass man bei kleinen Kindern am Straßenrand zu
erhöhter Vorsicht verpflichtet ist, ebenso bei haltenden
Schulbussen. Weil man eben weiß / wissen sollte, dass Kinder
auch mal plötzlich auf die Straße laufen.

Gibt es eine vergleichbare Regelung für die Reaktion auf
Arbeier mit Schutzkleidung?

Ja, der Autofahrer muss damit rechnen. Ähnlich wie bei der Müllabfuhr.
Deswegen ist höchstens Schrittgeschwindigkeit gestattet.

Gruß, Nemo.

Hallo,

Gibt es eine vergleichbare Regelung für die Reaktion auf
Arbeier mit Schutzkleidung?

Ja, der Autofahrer muss damit rechnen. Ähnlich wie bei der
Müllabfuhr.
Deswegen ist höchstens Schrittgeschwindigkeit gestattet.

schreibt das der Gesetzgeber irgendwo vor oder ist das wieder so eine Gefühlssache?

Gruß
C.

Hallo,

schreibt das der Gesetzgeber irgendwo vor oder ist das wieder so eine Gefühlssache?

Könnte weder noch sein. Vielleicht hat sich sowas aus der Rechtssprechung ergeben. http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/muenster/lg_muenst…
Geht hier zwar nur um die Müllabfuhr und eine Teilschuld. So ab Rz. 26 kommt das Thema für diesen Fall zur Sprache.

Grüße

Hallo,

schreibt das der Gesetzgeber irgendwo vor oder ist das wieder so eine Gefühlssache?

Könnte weder noch sein. Vielleicht hat sich sowas aus der
Rechtssprechung ergeben.
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/muenster/lg_muenst…
Geht hier zwar nur um die Müllabfuhr und eine Teilschuld. So
ab Rz. 26 kommt das Thema für diesen Fall zur Sprache.

hat das Urteil denn Bestand gehabt? Ich hätte anschließend nämlich die nächste Instanz bemüht. Es kann doch wohl nicht angehen, daß das Gericht dem Autofahrer eine Teilschuld zuspricht und das nicht zuletzt damit begründet, man müsse davon ausgehen, die Müllfritzen seien abgestumpft, unaufmerksam und würden sich verkehrswidrig verhalten.

Mit der Begründung könnte man von Privatpersonen erwarten, sie müßten sich in jeden Berufstölpel hineinversetzen, der sich regelmäßig im Straßenverkehr bewegt: Taxifahrer, Pizzabringdienste, Briefkastenentlehrer, Krankentransporte, Grünanlageninordnunghalter, Lieferanten inkl. Paketdienste usw. Damit wäre dann jeder Innenstadtverkehr lahmgelegt, weil man ständig nur im Schrittempo fahren könnte oder - praktisch kaum möglich - von jedem haltenden und langsam fahrenden Fahrzeug zwei Meter Abstand halten müßte.

Gruß
C.

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Hi.

Das wird heutzutage in den Fahrschulen auch so vermittelt. Entweder warten oder Schritttempo, im Zweifelsfall immer warten.

MfG,
TheSedated

Hallo bixie,

ohne Bezug auf irgendwelche Paragrafen … der Arbeiter, der dort tätig ist, sollte in seinem eigenen Interesse immer daran denken, dass er in der Nähe bzw. auf/an eine befahrenen Straße arbeitet. Dazu kommt noch, dass durch Gehörstöpsel und Schutzbrille die Wahrnehmungsmöglichkeiten stark eingeschränkt sein.Eventuell müsste sogar eine zusätzliche Absicherung durch eine zweite Person erfolgen, die den Verkehr warnt und dem Kollegen ein o.k. gibt.

Ein Vergleich hierzu wäre die Arbeiten an Bahngleisen. Hier würde kein Bauarbeiter alleine im Gleisbereich arbeiten, nach dem Motto, der Zugführer weiss ja das hier eine Baustelle ist. Auch hier würde dem Arbeiter ein unbedachter Schritt in den befahrenen Gleisbereich zum Verhängnis werden.

Dazu kommt ja noch, dass die Arbeiten in einer Kurve stattfinden und ein Wechsel in den Gegenverkehr für den Autofahrer lebensgefährlich ist. Dann müsste der Autofahrer anhalten, bis das das Hindernis auf seiner Seite weg ist bzw. gefahrloses Vorbefahren möglich ist.

Sehr richtig!
Und wer es gelernt hat und eine gescheite Sense mit einem ordentlichen Schneid führt, der mäht auch nicht weniger als mit Motorsense aber ohne Lärm, also ohne Scheuklappen, und es ist auch nicht anstrengend.
Die besten Schnitter kommen auf an die vier Meter Schnittbreite, ich schaff vielleicht die Hälfte, aber immer noch mehr als der Rasenmäher, und ökologischer ists auch.

Hallo,

schreibt das der Gesetzgeber irgendwo vor oder ist das wieder so eine Gefühlssache?

Könnte weder noch sein. Vielleicht hat sich sowas aus der Rechtssprechung ergeben. http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/muenster/lg_muenst…
Geht hier zwar nur um die Müllabfuhr und eine Teilschuld. So ab Rz. 26 kommt das Thema für diesen Fall zur Sprache.

hat das Urteil denn Bestand gehabt?

Jedenfalls wurde sich dabei auf andere bzw. höherinstanzliche Urteile bezogen, so dass ich davon ausgehe, dass sich an der grundsätzlichen Bewertung erstmal nichts ändert. Wie das dann im ganz konkrten Einzelfall ausgeht, ist naturgemäß auch immer etwas Glück oder Pech, je nach Standpunkt.

Ich hätte anschließend nämlich die nächste Instanz bemüht.

Steht ja jedem frei und der Anwalt wird einem schon die Erfolgsaussichten aufzeigen.

Es kann doch wohl nicht angehen, daß das Gericht dem Autofahrer eine Teilschuld zuspricht

Diese Chance hat man als Autofahrer heutzutage nunmal schon fast grundsätzlich. Da geht es irgendwie um die besondere Betriebsgefahr, die man bewusst mit dem Bewegen eines Kfz eingeht. In dicht besiedelten Gebieten sind die Gefahren dabei eben besonders hoch. Zwingt einen ja keiner sich damit zu bewegen.

und das nicht zuletzt damit begründet, man müsse davon ausgehen, die Müllfritzen seien abgestumpft, unaufmerksam und würden sich verkehrswidrig verhalten.

Naja, wenn die Gerichte nunmal zu der Erkenntnis gelangt sind, dass dem so ist, dann wird das schon so sein. Außerdem werden die Fahrzeuge und das Personal nicht umsonst so einer unauffällig gekennzeichnet sein. Wem da kein Licht aufgeht, dem ist eben nicht zu helfen.

Mit der Begründung könnte man von Privatpersonen erwarten, sie müßten sich in jeden Berufstölpel hineinversetzen, der sich regelmäßig im Straßenverkehr bewegt: Taxifahrer, Pizzabringdienste, Briefkastenentlehrer, Krankentransporte, Grünanlageninordnunghalter, Lieferanten inkl. Paketdienste usw.

Das ist natürlich eine sehr subjektive Einschätzung. Vor Gericht wird das wohl etwas objektiver betrachtet und eben davon ausgegangen, was so der Idealfahrer so tun und denken sollte.

Damit wäre dann jeder Innenstadtverkehr lahmgelegt, weil man ständig nur im Schrittempo fahren könnte oder - praktisch kaum möglich - von jedem haltenden und langsam fahrenden Fahrzeug zwei Meter Abstand halten müßte.

Ja, so wäre das eben.
Oder stell Dir vor, es gäbe keine Lieferanten mehr und jeder würde alles selbst holen und hin und her fahren. Das würde den Innenstadtverkehr sicher auch zum Erliegen bringen. Oder die Müllabfuhr fährt nicht mehr und jeder fährt seinen Müll selber zur Müllkippe. Was das an zusätzlichem Verkehr verursachen würde. Oder die Müllwerker verrichten ihren Job nach Beamtenmanier schön langsam und haben noch jeweils zwei Leute dabei, die vor jeder Bewegung nochmal nachschauen, ob nicht ein Auot kommt und der Müllwerker wartet dann vor jedem Schritt auf eine Freigabe der Oberaufsicht. Dann dauerte es naturgemäß etwas länger, was sich keineswegs positiv auf die Flüssigkeit des Verkehrs auswirken dürfte.
Wir leben nunmal in einem etwas dichter besiedelten Raum. Da muss jeder ein wenig zurückstecken, wobei dann Richter wohl von einer Portion gesundem Menschenverstand ausgehen. Im Zweifel schützt dann ein Mangel daran nicht vor Strafe.

Grüße

Hallo,

Es kann doch wohl nicht angehen, daß das Gericht dem Autofahrer eine Teilschuld zuspricht

Diese Chance hat man als Autofahrer heutzutage nunmal schon
fast grundsätzlich. Da geht es irgendwie um die besondere
Betriebsgefahr, die man bewusst mit dem Bewegen eines Kfz
eingeht.

da reden wir aber von 10-20% und nicht von 50.

und das nicht zuletzt damit begründet, man müsse davon ausgehen, die Müllfritzen seien abgestumpft, unaufmerksam und würden sich verkehrswidrig verhalten.

Naja, wenn die Gerichte nunmal zu der Erkenntnis gelangt sind,
dass dem so ist, dann wird das schon so sein.

Dann will ich das mal übersetzen: das Gericht ist der Ansicht, daß Müllfritzen vom Verantwortungsbewußtsein, der Gefahreneinschätzung, der Impulsivität und der Aufmerksamkeit her einem Schulkind gleichzusetzen sind.

Außerdem werden
die Fahrzeuge und das Personal nicht umsonst so einer
unauffällig gekennzeichnet sein. Wem da kein Licht aufgeht,
dem ist eben nicht zu helfen.

Also brauche ich mir nur eine Warnweste umzuhängen, um anschließend fröhlich auf der Straße umhertanzen zu können?

Mit der Begründung könnte man von Privatpersonen erwarten, sie müßten sich in jeden Berufstölpel hineinversetzen, der sich regelmäßig im Straßenverkehr bewegt: Taxifahrer, Pizzabringdienste, Briefkastenentlehrer, Krankentransporte, Grünanlageninordnunghalter, Lieferanten inkl. Paketdienste usw.

Das ist natürlich eine sehr subjektive Einschätzung.

Nein, das ist die logische Konsequenz. Von der Sache her unterscheiden sich die Müllwerker nicht von den vorgenannten Personen.

Vor
Gericht wird das wohl etwas objektiver betrachtet und eben
davon ausgegangen, was so der Idealfahrer so tun und denken
sollte.

Nein, es wird der Einzelfall gewürdigt und das nicht zuletzt anhand der Argumentation der Anwälte von Kläger und Beklagtem.

Damit wäre dann jeder Innenstadtverkehr lahmgelegt, weil man ständig nur im Schrittempo fahren könnte oder - praktisch kaum möglich - von jedem haltenden und langsam fahrenden Fahrzeug zwei Meter Abstand halten müßte.

Ja, so wäre das eben.

Interessanterweise ist das aber nicht so und man liest auch nur wenig davon, daß täglich tausende von Pizzalieferanten und Taxifahrer vom fließenden Verkehr umgenietet werden. Irgendeinen Grund muß das wohl haben und ich würde den darin vermuten wollen, daß die betreffenden Personen besser auf Verkehr und ihr Leben achten als daß der betreffende Müllmann getan hat. Somit ist auch deren Verhalten eher als Standard zu unterstellen als das des verletzten Person.

Gruß´
C.

Der Sensemann…
Landwirtschaftsforum?

Ich stelle mir gerade so vor, wie es ist, wenn zwischen Armlehne und Seitenfach, eine Sensenklinge durch´s Blech der Autotüre schießt - und sich im Anschluß verkantet. Der Sensemann wird dadurch ca. 200 Meter hinter dem Auto hergeschliffen und erliegt seinen Verletzungen…

Sieht später ganz schön scheiße vor dem „Jüngsten Gericht“ aus! - Da findeste auch hier keine Rechtsexperten mehr…

Gruß Herr_Schulz

Der
Sensemann wird dadurch ca. 200 Meter hinter dem Auto
hergeschliffen und erliegt seinen Verletzungen…

Deutsche Sprache - schwere Sprache - beherrscht nicht jeder !

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…nicht jeder_!

Ja, ist wohl so!

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Eine Sense ist ein harmloses Werkzeug, kann ohne Hilfe seitens eines Hammers keine Autotür durchstoßen, taugt nicht als Waffe, allein beim Wetzen muß man aufpassen, daß die den Wetzstein führende Hand nicht an die Schneide schlägt.
Der Aspekt, worauf ich hinauswill: bei unserem Beispiel gehörte eine Sicherheitsvorrichtung zu den verursachenden Faktoren des Unfalls.

Hallo!

Aber das steht doch alles gar nicht so im Urteil, wie das hier diskutiert wird.

Da geht es darum, dass man Schrittgeschwindigkeit fahren muss, wenn man knapp vorbeifährt, aber nicht sonst. Ist aus meiner Sicht an sich logisch und richtig. Da steht ein Müllfahrzeug, wo Müllarbeiter arbeiten. Wenn man mit ausreichend Sicherheitsabstand vorbeifährt, dann kann man sozusagen „normal“ fahren, fährt man hingegen aus welchen Gründen auch immer knapp vorbei, dann gilt Schrittgeschwindigkeit. So ungefähr kann man vereinfacht gesagt den Rechtssatz verstehen, das würde ich ehrlich gesagt nicht anders sehen.

Gruß
Tom