Hallo,
schreibt das der Gesetzgeber irgendwo vor oder ist das wieder so eine Gefühlssache?
Könnte weder noch sein. Vielleicht hat sich sowas aus der Rechtssprechung ergeben. http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/muenster/lg_muenst…
Geht hier zwar nur um die Müllabfuhr und eine Teilschuld. So ab Rz. 26 kommt das Thema für diesen Fall zur Sprache.
hat das Urteil denn Bestand gehabt?
Jedenfalls wurde sich dabei auf andere bzw. höherinstanzliche Urteile bezogen, so dass ich davon ausgehe, dass sich an der grundsätzlichen Bewertung erstmal nichts ändert. Wie das dann im ganz konkrten Einzelfall ausgeht, ist naturgemäß auch immer etwas Glück oder Pech, je nach Standpunkt.
Ich hätte anschließend nämlich die nächste Instanz bemüht.
Steht ja jedem frei und der Anwalt wird einem schon die Erfolgsaussichten aufzeigen.
Es kann doch wohl nicht angehen, daß das Gericht dem Autofahrer eine Teilschuld zuspricht
Diese Chance hat man als Autofahrer heutzutage nunmal schon fast grundsätzlich. Da geht es irgendwie um die besondere Betriebsgefahr, die man bewusst mit dem Bewegen eines Kfz eingeht. In dicht besiedelten Gebieten sind die Gefahren dabei eben besonders hoch. Zwingt einen ja keiner sich damit zu bewegen.
und das nicht zuletzt damit begründet, man müsse davon ausgehen, die Müllfritzen seien abgestumpft, unaufmerksam und würden sich verkehrswidrig verhalten.
Naja, wenn die Gerichte nunmal zu der Erkenntnis gelangt sind, dass dem so ist, dann wird das schon so sein. Außerdem werden die Fahrzeuge und das Personal nicht umsonst so einer unauffällig gekennzeichnet sein. Wem da kein Licht aufgeht, dem ist eben nicht zu helfen.
Mit der Begründung könnte man von Privatpersonen erwarten, sie müßten sich in jeden Berufstölpel hineinversetzen, der sich regelmäßig im Straßenverkehr bewegt: Taxifahrer, Pizzabringdienste, Briefkastenentlehrer, Krankentransporte, Grünanlageninordnunghalter, Lieferanten inkl. Paketdienste usw.
Das ist natürlich eine sehr subjektive Einschätzung. Vor Gericht wird das wohl etwas objektiver betrachtet und eben davon ausgegangen, was so der Idealfahrer so tun und denken sollte.
Damit wäre dann jeder Innenstadtverkehr lahmgelegt, weil man ständig nur im Schrittempo fahren könnte oder - praktisch kaum möglich - von jedem haltenden und langsam fahrenden Fahrzeug zwei Meter Abstand halten müßte.
Ja, so wäre das eben.
Oder stell Dir vor, es gäbe keine Lieferanten mehr und jeder würde alles selbst holen und hin und her fahren. Das würde den Innenstadtverkehr sicher auch zum Erliegen bringen. Oder die Müllabfuhr fährt nicht mehr und jeder fährt seinen Müll selber zur Müllkippe. Was das an zusätzlichem Verkehr verursachen würde. Oder die Müllwerker verrichten ihren Job nach Beamtenmanier schön langsam und haben noch jeweils zwei Leute dabei, die vor jeder Bewegung nochmal nachschauen, ob nicht ein Auot kommt und der Müllwerker wartet dann vor jedem Schritt auf eine Freigabe der Oberaufsicht. Dann dauerte es naturgemäß etwas länger, was sich keineswegs positiv auf die Flüssigkeit des Verkehrs auswirken dürfte.
Wir leben nunmal in einem etwas dichter besiedelten Raum. Da muss jeder ein wenig zurückstecken, wobei dann Richter wohl von einer Portion gesundem Menschenverstand ausgehen. Im Zweifel schützt dann ein Mangel daran nicht vor Strafe.
Grüße