Mängel nach Wohnungsabnahme trotz Abnahmeprotokoll

Hallo Liebe Mitglieder,
Nehmen wir mal an der vermieter A hat nach erfolgter fristgerechter Kündigung zum 31.12.2010 mit Mieter B die Wohnungsabnahme mit Protokoll am 30.12.10 durchgeführt im bei sein des Nachmieters C.
Es wurde ein Protokoll angefertig in dem Mieter B noch etwas entfernen muss das bei Frost nicht möglich war was auch ok ist, desweiteren wurde vermerkt das die Renovierung unter Absprache mit Mieter B und dem Nachmieter C erfolgt.

Nun allerdings hat er an der Terrassentür eine stelle gefunden die der hund des Mieter B angeknabbert haben soll aber den hatte Mieter B nur zweimal in der wohnung dabei da Mieter B eigentlich die monate die Mieter B ihn hatte nur bei seiner freundin war.

Er hat schon eine Firma beauftragt die das richten soll, er hat Mieter B Bilder geschickt und Mieter B gesagt er solle dies doch über die Versicherung abwickeln, aber Mieter B hat den schaden nicht bemerkt.
Desweiteren steht in dem Protokoll org text:" Das Recht zu Forderung der Beseitigung von bei der Abnahme nicht erkennbarer Mängel bleibt dem Vermieter weiterhin vorbehlten. Werden die Mängel nicht fristgerecht oder technisch einwandfrei beseitigt, so hat der Vermieter das , die Mängel auf Kosten des Mieters von einer Firma beseitigen zu lassen. "

Wie weit soll das gehen mit diesem text hat er die möglichkeit auch noch ein jahr später was zu machen?? oder??

Im Abnahme Protokoll ist aber keiner Vermerkt auch keine Frist.
Desweiteren hat Mieter B den garten auf fordermann gebracht was auch mit Kosten verbunden war und zu einer kleine Ruhe oase ausgebaut sehr toll… und nun hat Mieter B ihm nur mittgeteilt das dies auch kosten waren und nun sagt Vermieter A er will das nicht Mieter B könne die Pflanzringe (an die 30) und nen kleinen Granit weg ja wieder abbauen da er das nich übernehmen möchte. Auch hat Mieter B Tuja Pflanzen gepflanzt von denen Vermieter A wusste um das Wasser zu stoppen vom Hang da es immer auf die Terrasse lief diese soll Mieter B nun weg machen.

Bei Mieter B dreht es sich noch um von denen Mieter B immer 200 - 300 Euro rausbekam und 1050 Euro kaution.

Was würde in so einem Fall das Gesetz sagen?

Vielen Dank für Antwort
Gruss
Chris

Forderungen aus Mietverträgen verjähren nach 6 Monaten (nicht die Mietzahlung, nicht die NK, nicht die Kaution)
Der VM ist daher berechtigt 6 Monate nach Vertragsende versteckte Mängel geltend zu machen. Da danach keine Forderungen mehr möglich sind, hat er die Kaution nach diesem Zeitpunkt auszuzahlen. Lediglich der Teil der Kaution darf einbehalten werden, der zur Deckung einer möglichen NK-Nachzahlung zu erwarten ist (Messlatte sind die Abrechnungen der vergangenen Jahre)
Die Behebung versteckter Mängel obliegt dem Mieter. Erst wenn dieser der Aufforderung zur Beseitigung nicht, nicht vollständig oder nicht sachgerecht nachkommt, darf der VM die ihm nachweislich entstandenen Kosten der Mängelbeseitigung, höchstens jedoch der Zeitwert des zerstörten Gegenstandes, bei der Kautionsrückzahlung in Abzug bringen. Wobei z.B. ein neues Fenster bei geringen Bissspuren durch einen Hund sicherlich nicht zusteht.
Übrigens besteht uU. Versicherungsschutz bei einer Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Eine andere Baustelle ist der Garten. Hat der VM den Umbauarbeiten zugestimmt? Wenn nein ist es durchaus denkbar, dass die vom Mieter eingebrachten Dinge wieder entfernt werden müssen.

Beim Lesen des Textes entdecke ich Vergleichspotential. VM zahlt frühzeitig aus, M zahlt den Schaden, Bäume etc. bleiben im garten, VM zahlt noch was für die Gartengestaltung. Vorteil für Beide: Man spart sich die Anwälte, die Gerichtskosten, den Ärger und die Zeit. Man hat - von beiden Seiten - möglicherweise nicht das Maximum herausgeholt. Aber was ist schon das Maximum? Auf Hoher See und vor Gericht, sind wir alle in Gottes Hand.

vnA

hmm… aber Vermieter A und Mieter B haben doch beide Unterschrieben, hinein geschrieben war nur das der Mieter B das Wasserfass im Garten nach Frost ende entfernen muss.

Aber Vermieter A hat nach zwei Wochen weiter Mängel beanstandet die nicht im Übergabeprotokoll niedergeschrieben sind. nur hat er Halt diesen Text im Protokoll stehen. Ist das denn rechtens von Vermieter A??

Welche Möglichkeiten gibt es? Mieter B hat über so einen Vergleich auch in Betracht gezogen aber anscheinend geht der Vermieter A auf konfrontation.
Wie kann Mieter B das Protokoll für sich einbeziehen??

Gruss
Chris

Versteckte Mängel sind, das sagt schon der Name: Versteckt. Daher liegt es in der Natur der Sache, dass sie erst nach einer Abnahme entdeckt werden.
In wie weit das Abnahmeprotokoll als Nachweis für den Verbleib der Gartengestaltung herangezogen werden kann, mag im Zweifel ein Richter entscheiden.

vnA

Der Mieter B wird dieses Fass das im Übergabeprotokoll niedergeschrieben ist entfernen sobal der Frost und das Eis weg sind.

Nur der vermieter A hat nun neue Mängel angemahnt und will entlohnt werd er hat aber nichts ins Übergabeprotokoll geschrieben, und Mieter B hat gelesen das nur was im Protokoll steht auch beanstandet werden kann.
Desweiteren hat der Vermieter A den Mieter B zwar informiert aber im keine Frist gesetzt zur Aussbesserung bzw. ihm gesagt er solle es ausbessern sondern hat gleich eine Firma beauftragt die dies erledigen soll. Ohne einen kostenvoranschlag usw.
Die kaution des Mieters B und die nebenkostenabrechnung stehen auch noch aus.

Frage: Hast du gelesen was ich geschrieben habe?
Frage: Hast du verstanden was du gelesen hast?

Antwort: Am besten ist offensichtlich doch, dass du dir Rechtsbeistand suchst. Ein Vergleich scheint doch nicht im Bereich des Möglichen zu sein.

vnA

Ich habe gelesen was geschrieben wurde und auch verstanden, aber diese „Antwort“ scheint doch recht dürftig da es ja nichts mit dem Übergabeprotokoll zu tun hat da nun in mehreren Gerichtsurteilen steht das nächträgliche Mängel die NICHT im Protokoll stehen nich geahndet werden können da der Vermieter A bei Übergabe mit Mieter B diese nicht beurteilt hat obwohl die Möglichkeit bestand diese zu sehen und Vermieter A erst 14 tage nach Übergabe durch Nachmieter C darauf hingewiesen wurde!

Kann jemand diese Sache sachlich erklären?

Ich habe gelesen was geschrieben wurde und auch verstanden,
aber diese „Antwort“ scheint doch recht dürftig da es ja
nichts mit dem Übergabeprotokoll zu tun hat da nun in mehreren
Gerichtsurteilen steht das nächträgliche Mängel die NICHT im
Protokoll stehen nich geahndet werden können da der Vermieter
A bei Übergabe mit Mieter B diese nicht beurteilt hat obwohl
die Möglichkeit bestand diese zu sehen und Vermieter A erst 14
tage nach Übergabe durch Nachmieter C darauf hingewiesen
wurde!

Bei offensichtlichen Mängeln ist das so. Bei versteckten Mängeln eben nicht.

Kann jemand diese Sache sachlich erklären?

Da keiner von uns bei der Wohnungsbesichtigung dabei war - mh nein!

Wir wissen nicht, ob der Mangel offensichtlich war oder durch irgendetwas verdeckt war, also können wir Deine Frage auch nicht beantworten.

Vielleicht ist es am vernünftigsten, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Gruß
Tina