Mängelbericht

Hallo,
folgendes ist vorgefallen.Fahrzeug Tüv am 30.Sept abgelaufen.Am 1.Okt steht die Polizei am Fahrzeug und schreibt einen Mängelbericht. Hab ich der lieben Nachbarschaft zu verdanken,denn es war kein direkter Blick auf das Kennzeichen (Plakette) gegeben,weitere Details erspar ich mir,da ich mit der Polizistin gesprochen habe,die mir aber nix verraten durfte.Fahrzeug war auch schon beim Tüv.
Jetzt der Knackpunkt,auf dem Mängelbericht steht kein Kennzeichen.Nun meine Frage soll ich überhaupt auf diesen MB reagieren?
Es handelt sich zwar um eine Ordnungswidrigkeit,aber man kann es auch übertreiben.
Freue mich schon auf Antworten.

Gruß
fofo12

Wüsste nicht was passieren sollte bei 1 Tag TÜV-Überziehen…

Rechtsschutz? Dann zum Anwalt und das volle Programm fahren :smile: Alleine zum Zwecke der Selbsterheiterung :wink:

Wüsste nicht was passieren sollte bei 1 Tag TÜV-Überziehen…

Hallo,

nichts, außer das wenn die Mängelkarte nicht den Weg zurück findet, u.U. das Fahrzeug zwangsstillgelegt wird.

Rechtsschutz? Dann zum Anwalt und das volle Programm fahren :smile:
Alleine zum Zwecke der Selbsterheiterung :wink:

Was soll das bringen? Die Ordnungswidrigkeit wurde festgestellt, und damit war die Mängelkarte berechtigt.

Gruß

Nostra

Wüsste nicht was passieren sollte bei 1 Tag TÜV-Überziehen…

Rechtsschutz? Dann zum Anwalt und das volle Programm fahren :smile:
Alleine zum Zwecke der Selbsterheiterung :wink:

Und Du glaubst wirklich der Rechtsschutz-Versicherer würde hierfür die Kosten übernehmen ?

Eben. Soll er sie zurückgeben und gut ist :smile:

Das Kennzeichen kann ich mir aussuchen,oder?
Steht ja keins drauf.
Wie sieht die Sachlage aus wenn das Kennzeichen erst nachträglich auf den Beleg,den die Polizei hat eingetragen wird?
Vielleicht ist nun verständlich worauf ich hinaus will.
Denn ich kann auch kleinlich sein.

Gruß
fofo12

Guten Abend!

Vielleicht ist nun verständlich worauf ich hinaus will.

Ist nach wie vor unverständlich. Ich fände es einfacher, du sagst klipp und klar, worauf du hinaus willst.

Der Sachverhalt ist simpel: Es liegt/lag eine Ordnungswidrigkeit vor. Wer sich bockbeinig zeigt, erhält alsbald Post. Der ursprünglich mit Kleingeld aus der Welt zu schaffende Sachverhalt wird dabei teurer und seien es nur irgendwelche Verwaltungsgebühren.

Denn ich kann auch kleinlich sein.

Kleinlich hilft nicht, man müsste auch noch dumm genug sein, wenn man sich zickig zeigt, obwohl eine Ordnungswidrigkeit zweifelsfrei feststeht. Wenn du jetzt protestierst, wirst du die Lektion schon noch lernen.

Gruß
Wolfgang

Morgen,
auf dem Mängelbericht ist KEIN amtliches Kennzeichen eingetragen,vielleicht hab ich ja mehr wie ein Fahrzeug die zeitgleich tüvfällig sind.
Entsprechend lässt sich der Mängelbericht ja keinem Fahrzeug zuordnen.
War zwar jetzt eine blöde Aussage,aber egal.
Auch steht dort keine laufende Nummer drauf,nur Ort und Uhrzeit.
Wie lässt sich nun ein MB ohne Kfz-Kennzeichen einem Halter zuordnen?
Wie soll ich da Post erhalten?

Schönen Gruß
fofo12

FAQ:1129

Hab ich der lieben Nachbarschaft zu
verdanken,

Ups, da war es, das böse „ICH“ Wort.

Beachte die FAQ:1129

Hallo,

da Du wohl auf kurz oder lang ohnehin mit dem Auto zum TÜV (HU) musst, würde ich dies baldmöglichst durchziehen oder, falls sich der TÜV nicht mehr bewerkstelligen lässt, die Karre verkaufen bzw. abmelden.

Nachdem ich die Antworten hier kurz überflogen habe, noch zwei kurze Anmerkungen:

  1. Einen ‚Strafzettel‘ (= Geld bezahlen) musst Du derzeit nicht befürchten, der wird (normaler Pkw vorausgesetzt, also kein Bus oder Lkw) erst ab einer ‚Überziehung‘ von mehr als zwei Monaten fällig (mehr als 2 bis zu 4 Monaten = 15 Euro, 4 - 8 Monate = 25 Euro, über 8 Monate 40 Euro, 2 Pkt.).

  2. Unabhängig hiervon läuft das sog. Mängelberichtsverfahren. Der Mängelbericht wird i.a.R. bei der Kfz-Zulassungsstelle in die EDV eingepflegt. Spätestens dann wird das fehlende Kennzeichen bemerkt und das Teil geht an den austellenden Beamten zurück. Der dann vermutl. nochmals bei Dir vorbeifährt und das Kennzeichen nachträgt (vlt. hat er das auch schon gemacht, Deine Anwesenheit ist dazu nicht zwingend erforderlich…)

Am Besten also TÜV machen, Mängelbericht abstempeln lassen und gut ist…

Gruß,

ame

auf dem Mängelbericht ist KEIN amtliches Kennzeichen
eingetragen,vielleicht hab ich ja mehr wie ein Fahrzeug die
zeitgleich tüvfällig sind.
Entsprechend lässt sich der Mängelbericht ja keinem Fahrzeug
zuordnen.

glaubst du? und was ist mit zeugenaussagen? es waren doch zwei polizisten dabei, oder? und die nette nachbarin auch?

aber kein problem, et kütt wie et kütt…

Abend,
so Sache ist erledigt,denn ein MB OHNE KFZ-KENNZEICHEN ist wertlos,da er nicht zugeordnet werden kann,also für den Papierkorb.

Gruß
fofo12