Hallo Forum, ich habe folgende im Grunde allgemeine Frage:
Wenn jemand ein Baumaßnahme im Altbau von Handwerkern erledigen lässt können Mängel auftreten. Diese Zeigt er nun dem Handwerker auf (Abnahme bzw. Mängelprotokoll) und bittet Ihn diese zu erledigen.
NUn vereinbart der handwerler entsprechenden Termin. Nachdem aber beispielsweise die Arbeiten länger dauern, muss der Auftraggeber seinem Arbeitsplatz fern bleiben.
Kann er diese Kosten dann von der Handwerkerrechnung abziehen, oder wer bezahlt Ihm z.B. seinen Urlaub den er nehmen muss um bei der Mängelbeseitigung anwesend zu sein?
Oder gibt es dazu sogar eine Rechtsgrundlage?
Schon mal Danke für Eure Einschätzungen
agopton