Mängelbeseitigung und Bezahlung

Hallo Forum, ich habe folgende im Grunde allgemeine Frage:
Wenn jemand ein Baumaßnahme im Altbau von Handwerkern erledigen lässt können Mängel auftreten. Diese Zeigt er nun dem Handwerker auf (Abnahme bzw. Mängelprotokoll) und bittet Ihn diese zu erledigen.
NUn vereinbart der handwerler entsprechenden Termin. Nachdem aber beispielsweise die Arbeiten länger dauern, muss der Auftraggeber seinem Arbeitsplatz fern bleiben.
Kann er diese Kosten dann von der Handwerkerrechnung abziehen, oder wer bezahlt Ihm z.B. seinen Urlaub den er nehmen muss um bei der Mängelbeseitigung anwesend zu sein?
Oder gibt es dazu sogar eine Rechtsgrundlage?

Schon mal Danke für Eure Einschätzungen

agopton

Hallo!
Diese indirekten Kosten muss man halt selbst tragen. Das ist allgemeines Lebensrisiko.

Mal kurz angesprochen:
Man muss dem Handwerker nicht auf den Füßen stehen und jeden Handschlag beobachten- selbst wenn das in machen Fällen angebracht sein kann :blush:.
Man kann delegieren an einen Baubetreuer etwa, der auch aus fachlicher Sicht besser sein kann als ein Laie auf dem Fachgebiet.
Oder schlicht jemand aus der Familie lässt den Handwerker rein oder man gibt ihm den Schlüssel.

Anm. Da müsste beim Handwerker schon viel Verschulden zusammenkommen um ihm auch solche Kosten aufzuerlegen.
ein „einfacher“ Verzug bei den Arbeiten oder wie hier eine Nachbesserung gehört sicher nicht dazu.

MfG
duck313

1 Like