Magersuchtsvorwürfe vom Chef aufgrund von Gerüchten - wie reagiere ich am besten?

Hallo an alle,ich bin völlig verzweifelt. 2013 nahm ich innerhalb eines dreivierteljahres knapp 9Kg durch Sport und gesunde Ernährung ab, bewege mich jetzt im Gewichtsbereich „leicht untergewichtig“ und „normalgewichtig“ und fühle mich energetisch und pudelwohl. Meine Arbeitskolleginnen, die alle älter als ich und leicht übergewichtig sind, waren allerdings der Meinung, ich hätte radikal abgenommen und sei magersüchtig. Betreffenede Kolleginnen sagten es dem Abteilungsleiter, der berief mich zum Einzelgespärch zu ihm ins Büro und bestätigte die Tatsache, das ich aufgrund meiner Gewichtsabnahme ein schmaleres Gesicht bekommen hatte. Ich stellte klar, das es mir sehr gut geht und ich gesund bin.
Seither gingen einige Monate ins Land und ich hatte oft Probleme mit meiner leichten Neurodermitis und hormoneller Akne, durch dessen Wechselspiel ich Probleme mit Ekzemen und Ödemen bekam. Ich schämte mich dafür und traute mich nicht so recht zum Hautarzt. Durch Stress (u.a. in meiner derzeitigen Wohnsituation) verschlimmert sich mein Hautbild rapide. Nun tauchten nach einigen Monaten (durch die Kollegen) die Magersuchtsvorwürfe aufgrund meines Hautbildes wieder auf, und mein Chef rief mich in sein Büro und erklärte mir, dass wenn mir auf der Arbeit etwas passierte (ich etwa umkippe), und es aufgrund einer Esstörung sei die ich nicht offengelegt hätte, ich nicht mehr dort arbeiten könne. Als ich sagte das ich Hautprobleme hätte und sogar etwas zugenommen hätte, schien es ihn gar nicht zu erreichen, weil ich nicht sagte was er gerne hören wollte. Ich liebe meine Arbeit und möchte meinen Job nicht wegen solcher unwahren Vorwürfe verlieren. Meine Freundin riet mir dazu, mir von einem Amtsarzt Diensttauglichkeit bescheinigen zu lassen und wenn nötig, rechtliche Schritte gegen die Kolleginnen einzuleiten. Sollte ich in jedem Fall eine Rechtberatung konsultieren und mich auf rechtliche Schritte vorbereiten? Ich habe mittlerweile große Existenzängste und suche zurzeit einen Therapeuten.

wie reagiere ich am besten? > FAQ:1129 beachten
Hallo,

wegen Nichtbeachtung von FAQ:1129 nur drei grundsätzliche Antworten:

  1. Der AG ist nicht der Erziehungsberechtigte des AN

  2. Hat der AG Zweifel an der gesundheitlichen Eignung eines AN, hat er eine arbeitsmedizinische Untersuchung veranlassen. Auch die ANin kann von sich aus eine derartige Untersuchung verlangen (jeweils auf Kosten des AG)

  3. Beim geschilderten Krankheitsbild (Hauterkrankung, Ödeme, evtl. Depression) empfiehlt sich zur arbeitsrechtlichen Absicherung ein Antrag auf Schwerbehinderung und ggfs. Gleichstellung.

Alle weitergehenden Äußerungen von AG und Freundin sind Quatsch.

&Tschüß
Wolfgang