Hallo Lucy,
ich habe vor kurzem gehört, dass es eine „Art“ von Magic
Mushrooms gäbe, die in DE legal sei.
Zumindest steht dies so in diesem Blog
http://www.magicmushroomsbestellen.edublogs.org
die behaupten das nicht von einer „Art“ Pilze sondern von einem Bestandteil des Pilzes, dem sog. Sklerotium.
Da wird alles recht deutlich erklärt wieso und weshalb aber
Ja - angeblich sollen nur die Fruchtkörper der Pilze bzw. der Handel damit verboten sein.
ich verstehe noch nciht so ganz, wieso es auch in DE erlaubt
ist,
Ist es auch nicht. Die von Dir verlinkte Webseite ist anonym und der Betreiber sitzt mit ziemlicher Sicherheit im Ausland. Der einzige Zweck der Webseite ist es, Werbung für den Kauf von Psilocybin-haltigen Pilzen zu machen und zur Förderung des Geschäfts die potentiellen Kunden in Deutschland über die strafrechtlichen Konsequenzen zu täuschen.
So etwas zu bemerken, nennt man Medienkompetenz - eine leider bei vielen Menschen ziemlich unterentwickelte Fertigkeit.
Zur Klarstellung: nach § 1 Abs. 1 BtmG (Betäubungsmittelgesetz) sind
Betäubungsmittel im Sinne dieses Gesetzes die in den Anlagen I bis III des BtmG aufgeführten Stoffe und Zubereitungen. „Stoffe“ im Sinne des BtmG sind laut § 2 Abs. 1 Nr. 1b BtmG u.a. Pilze sowie deren Teile und Bestandteile in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand. Selbstverständlich trifft dies auch auf Sklerotien zu, wenn sie Psilocin (3-(2-Dimethylaminoethyl)indol-4-ol) und / oder Psilocybin ([3-(2-Diethylaminoethyl)indol-4-yl]dihydrogenphosphat) enthalten, denn diese Substanzen sind in Anlage I BtmG (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) gelistet.
Gem. § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtmG wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein.
Hab ihr Erfahrungen damit gemacht?
Fat Freddy sez: I don’t trust anything that grows on cow flop. I don’t trust anything that doesn’t come in a clean nice gelatine capsule.
Freundliche Grüße,
Ralf