Hallo!
Stimmt es, dass mit den Magnet Links der Inhalt der runtergeladenen Datei (mit uTorrent zum Beispiel) nicht erkannt wird und dadurch keine Gefahr von Abmahnungen besteht?
Das klingt mir zu leicht, aber ist es wirklich so?
Danke
Paul
Das ist Quatsch. Sobald du illegal Daten hochlädst, kannst du erkannt werden. Magnetlinks ändern daran gar nichts, die ändern nur die Art und Weise, wie dein uTorrent die Quellen findet.
obwohl wenn ich free Hide IP oder Hide My IP benutze, können sie mich unmöglich zurückverfolgen …
soso. Na dann schauen wir mal.
Ein Klick auf „Hide IP“ genügt und Sie surfen fortan mit einem amerikanischen Proxy.
Mal abgesehen davon, dass bei derlei kostenfreien Angeboten die Geschwindigkeit arg gedrosselt ist, ist eine IP aus den USA das komplette Gegenteil von nicht zurückverfolgbar. Woher weißt du denn, dass der Anbieter (hier Hide IP) nicht mit protokolliert, welche Daten du über ihn transportiert hat? Und wenn dann die US-Behörden die Logfiles sehen wollen, dann bist du genauso dran.
Glaub nicht solchen Versprechen. Selbst wenn die behaupten, sie protokollieren nichts mit, kannst du das nicht nachprüfen.
Mein Tipp: Sei einfach ehrlich, lass dir von Mutti einen Spotify oder Netflix-Account bezahlen (gibts beides auch als Familienaccounts, bei denen mehrere Leute im Haushalt hören/schauen können ohne für jeden einzeln ein Abo abzuschließen) und hör auf, illegales Zeug in mieser Qualität aus dem Internet zu saugen. Auch bei Spielen weiß man nie, ob das wirklich das Spiel ist wie es der Hersteller verkauft oder ob es das Spiel im Bundle mit ner schönen Malware ist.
Am Ende gibt es für dich keine Sicherheit, nichtmal über TOR. Die NSA betreibt etliche Exit-Nodes, wenn du zufällig bei denen landest, bist du genauso identifizierbar als hättest du gleich ganz ungeschützt Zeug runtergeladen.
Danke!
Und wenn ich Filme für meine Frau hochlade die keine Deutsche ist (z.B. amerikanische Filme auf Französisch synchronisiert), verletze ich kein Deutsches Schutzgesetz, oder?
Eigentlich wurde schon vor Jahren bekannt, dass die US-Geheimdienst solche Proxy-Server betreiben.
OK, die interessieren sich weniger für illegale Downloads, aber die analysieren nicht nur die IPs und Verbindungen, sondern auch den ganzen Dateninhalt.
Wobei der Inhalt automaisch mit Computern ausgewertet wird, da werden natürlich auch Downloads erkannt.
MfG Peter(TOO)
Das Urheberecht (Copyright) gilt international!
Es sind also in Deutschland nicht nur deutsche Werke geschützt.
Nach deiner Logik wäre es dann gar nicht strafbar irgendwelche Luis Vuitton Taschen in D zu fälschen oder gefälschte zu importieren. Luis Vuitton ist eine französische Firma.
MfG Peter(TOO)
nur wenn Filme auf Französisch hierzulande verkauft werden, wenn nicht, schade ich niemandem hier
Manche Leute haben ein Rechtsverständnis, da ist man einfach sprachlos !!??
Wundere dich einfach nicht, wenn ein Richter da anderer Meinung ist und alle Berufungsinstanzen auch.
Ich will La La Land auf Französisch kaufen, hier ist dieser weder in Streaming noch in DVD erhältlich, ich muss es von Frankreich zukommen lassen (z.B. Amazon), wenn ich ihn jetzt runterlade, kann sich nur der Französische Filmverleiher sich beschweren, über einen Deutschen Anwalt wahrscheinlich. Viel Glück ihm …
Irgendwie ist es mit dir nicht einfach!
Bei deinem UP geht es die Verschleierung deiner IP-Adresse und Abmahnungen.
Jetzt willst du das Produkt offiziell kaufen.
Irgendwie sind dies zwei verschiedene Dinge!
Das Einzige was dir theoretisch Ärger einbringen könnte, ist der Zoll.
Egal ob ein Produkt auf Datenträger verschickt oder per Download über die Grenze kommt, im Prinzip wäre die MwSt. fällig.
Was du jetzt machen willst ist ein Kopie für den privaten gebrauch und da darf deine Frau die Kopie, ohne Verletzung des Copyrights, ansehen.
Wenn du dich im rechtlich erlaubten Rahmen bewegst, gibt es auch keinen Grund irgendwelche IPs zu verschleiern!
http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/privatkopie-im-urheberrecht.html
MfG Peter(TOO)
Ja, das musst du wohl. Alles andere ist illegal. Das gleiche gilt aber für alles, was du hier nicht zu kaufen kriegst.
Beispiel: Versuch mal, einen 3-Loch-Locher für Noten im Letterformat zu bekommen. Das gibt es in Deutschland im Prinzip nicht. Deswegen ist es trotzdem nicht okay, wenn du dir irgendwo einen klaust.
Und nur weil deine Frau kein deutsch oder englisch kann, rechtfertigt das keine Diebstähle. Soll sie sich halt die Filme von ihrer Familie in Frankreich kaufen und dann im Carepaket schicken lassen.
Unglaublich, wie dreist!
Ja mir ist es klar dass es nicht erlaubt ist, nur dass ein Filmverleiher oder Urheberrechtsinhaber in Frankreich keine Interesse (Geld, Zeit, …) hat, den für ihn unbedeutenden Deutschen Markt zu schützen (solche rechtlichen Verfahren dienen nur dazu, den hiesigen Markt zu schützen und Leute hier abzuschrecken, vermute ich), und eine Deutsche Medienfirma mich deswegen nicht verklagen darf (die Polizei schön, aber die habt andere Probleme, um sie sie sich in dem Internet kümmern muss …).
Den Film auf Französisch würde ich kaufen, wenn ich in Frankreich wäre, aber hier ist es mir zu teuer
Wir sprechen hier immernoch über Filme von den großen amerikanischen Unterhaltungskonzernen. Warum bitte sollte Sony oder Warner oder wie die alle heißen dich nicht verklagen, nur weil dein geklauter Film eine französische Tonspur hat?
Du wirst doch deswegen nicht von einem französischen Verleiher verklagt, sondern vom Urheber selbst. Und dem isses absolut egal, in welcher Sprache du seinen Film geklaut hast. Und die meisten Unterhaltungskonzerne haben auch in Deutschland Niederlassungen, die sich dann mit sowas befassen.
Deine Argumentation ist so dreist wie sie naiv ist. Mach, was du für richtig hältst aber dann stelle nicht hinterher im Rechtsbrett die Frage, wie du auf eine Abmahnung durch die Unterhaltungsindustrie reagieren sollst.
Ok hab’ verstanden, sie können mich wegen Diebstahl ran haben, aber nicht wegen Urheberrechtsverletzung verklagen (dieses haben sie nicht hier in Deutschland), aber den Diebstahl zu beweisen, wird es ihnen nicht so einfach: wer hat ihn tatsächlich begangen? Usw.
Wenn du das immernoch glaubst, dann bist du ein hoffnungsloser Fall. Du kannst dir das schönreden wie du willst. Es bleibt illegal und auch moralisch verwerflich. Und wenn du Pech hast, bezahlst du für jeden Film eine vierstellige Abmahngebühr. Die Contentmafia ist da nicht zimperlich. Und denen musst du auch nicht mit deiner Frau und dem Angebot der deutschen Shops kommen.
Die machen zuerst den Besitzer der IP zum fraglichen Zeitpunkt verantwortlich. Und wenn der nicht glaubhaft mit dem Finger auf jemand anderen zeigen kann, dann ist der dran.