Magnus Gäfgens Promotion

Ich glaube, da hast Du etwas verwechselt oder falsch
interpretiert. Das habe ich nie behauptet. Ich habe mich
lediglich über die strenge Benotung bei den Juristen
ausgelassen. Das sind zwei verschiedene Dinge. Das eine hat
mit dem anderen nichts zu tun.

Anscheinend hast Du mich nicht verstanden. Ich will Dir nur mitteilen, daß eine Verallgemeinerung bzgl. der Benotung im Jurastudium nicht zutreffend ist. Es gibt wie in jedem anderen Fach Universitäten und Fakultäten und Fachbereiche und Lehrstühle, an denen eine gute Note leichter zu erzielen ist als an anderen.

Was ich Dir mit meinen Beispielen sagen wollte, ist, daß noch nicht einmal gesagt werden kann, daß eine bestimmte Uni bestimmte Noten seltener vergibt als andere, weil schon innerhalb der Fachbereiche bzw. den Lehrstühlen Unterschiede bestehen. Bei einem bestimmten Fach, das in Deutschland an schätzungsweise einhundert Hochschulen und wahrscheinlich von rd. 1000 Lehrstühlen unterrichtet wird, kann so eine pauschale Aussage einfach nicht zutreffen.

Nun soll es aber gut sein. Das Thema hat in diesem Brett eigentlich eh nichts verloren und gleich kommt bestimmt der Moderator(*) und schmeißt uns raus.

Gruß,
Christian

(*) Huch, das bin ja ich.

P.S.

Ich wundere mich, dass Du diese Note nicht kennst, wo Du doch
40 Juristen kennst.Frag sie mal danach!

Auf derartige Sprüche steh ich ganz besonders. Und zum Thema „voll befriedigend gibt es nur bei Juristen“:
http://www.uni-leipzig.de/~sozio/ressourcen/skripte/…

(erster Link bei google)

Hi,

das ist nichts Neues. Aber darum ging es nicht. Beenden wir das Thema.
Ich wünsche Dir für Dein Examen viel Glück!
Gruß
Malu

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Ich wünsche Dir für Dein Examen viel Glück!

Danke, aber mein Examen habe ich bereits vor über fünf Jahren abgeschlossen. Das nächste steht frühestens in 2 Jahren an.

Gruß,
Christian

Hallo,
wen interessiert nach abgeschlossener Promotion noch die Abschlußnote (des Staatsexamens) ? Die spiegelt doch kaum irgendeine Befähigung des Absolventen wieder, sondern unterliegt erheblich Glück & Willkür. Ich weiß nicht wie es bei den Juristen gehandhabt wird aber in der Informatik ist für eine Uni Karriere ausschlagebend, was er während seiner Promotion veröffentlicht resp. wie aktiv er in der Forschung ist (z.B. Workshops, Konferenzen (mit)organisieren). Dein mittelmäßiges Diplom interessiert keinen mehr, wenn die Promotion (sehr) gut war.

Gruss
Enno

Guter Punkt (owT)
.

Hallo,

wen interessiert nach abgeschlossener Promotion noch die
Abschlußnote (des Staatsexamens) ? Die spiegelt doch kaum
irgendeine Befähigung des Absolventen wieder, sondern
unterliegt erheblich Glück & Willkür.

Da stimmt ich dir zu. Aber du weisst ja wie das oft hier in .de ist…

Ich weiß nicht wie es
bei den Juristen gehandhabt wird aber in der Informatik ist
für eine Uni Karriere ausschlagebend, was er während seiner
Promotion veröffentlicht resp. wie aktiv er in der Forschung
ist (z.B. Workshops, Konferenzen (mit)organisieren). Dein
mittelmäßiges Diplom interessiert keinen mehr, wenn die
Promotion (sehr) gut war.

Ich bin nun keine Juristin, was ich aber mitbekommen habe bei vielen Juristen ist, dass die beiden Staatsexamina trotz Promotion durchaus eine grosse Rolle spielen gerade wenn es um eine Unikarriere geht.

Bewirbst du dich als Jurist zB im öffentlichen Dienst, kannst du eine Einladung zum Assessment Center schon fast vergessen, wenn dein 1. StEx nur ausreichend war und das 2. vb oder befriedigend (es sei denn, es gibt so gar keine Bewerber mit den erwünschten Noten vielleicht). Ob das nun Sinn macht oder nicht, ist nun wieder eine andere Sache.

Gruß
Xelya