Hallo zusammen,
wie ich heute in der FAZ (Rhein-Main-Regionalteil) las, empfahl RA Endres, Anwalt von Markus Gäfgen, seinem Mandanten, die Zeit der Haft zur Promotion zu nutzen. Da diese aber bei den Juristen im Regelfall ein Prädikatsexamen voraussetzt, würde mich mal interessieren, mit welcher Punktzahl Markus Gäfgen sein Examen gemacht hat. Das bezweifle ich, denn das hätte man in der Presse gelesen.
Gruß
Malu
Hallo,
meiner Kenntnis nach hat er bisher lediglich das erste Staatsexamen absolviert. Inwieweit er sein Studium überhaupt im Vollzug abschließen kann, ist fraglich.
Gruss
Enno
Hallo Enno,
wir kann man das in Erfahrung bringen? Vielleicht bekommt er ja auch ein Stipendium???!!! Wäre in unserem Staat, in dem man sich oft intensiver um die Täter kümmert als um die Opfer, doch denkbar??!!
Gruß
Malu
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Hi,
meiner Kenntnis nach hat er bisher lediglich das erste
Staatsexamen absolviert.
was als Voraussetzung zur Promotion reicht.
Gruß,
Christian,
grad ein bißchen im Thema
Hi,
Du hast leider nicht ganz recht, da Du einen wesentlichen Punkt verschweigst.
Es ist wohl richtig, dass das erste Staatsexamen als Voraussetzung für eine Promotion reicht, aber wie Du weisst,muss man dieses Staatsexamen bei den Juristen grundsätzlich mit einem Prädikat abgeschlossen haben, d.h. also mit mindestens 9 Punkten, was sehr wenige erreichen, denn mit „voll befriedigend“ gehört man schon zu den wirklich guten Juristen und wird von den Kanzleien umworben. Ganz selten wirst Du einen Doktorvater finden, wenn Du nur „befriedigend“ hast. Insofern wundert mich die Aussage von Gäfgens Anwalt, denn das würde ja bedeuten, dass Gäfgen ein Prädikatsexamen gemacht hat.Aus diesem Grunde interessiert mich die Punktzahl.
Gruß
Malu
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Hallo,
Du hast leider nicht ganz recht, da Du einen wesentlichen
Punkt verschweigst.
Es ist wohl richtig, dass das erste Staatsexamen als
Voraussetzung für eine Promotion reicht, aber wie Du
weisst,muss man dieses Staatsexamen bei den Juristen
grundsätzlich mit einem Prädikat abgeschlossen haben,
das gilt für jedes Fach und steht auch so in jeder Promotionsordnung. Außerdem steht in den Promotionsordnungen, die ich kenne, der Passus, daß Ausnahmen möglich sind. Da das normalerweise nicht konkretisiert wird, war meine Aussage durchaus korrekt. Die Frage ist halt, ob sich überhaupt eine Uni findet, die ihn promovieren läßt. Mehr steht einem Dr. Gäfgen aber nicht entgegen.
Gruß,
Christian
d.h.
also mit mindestens 9 Punkten, was sehr wenige erreichen, denn
mit „voll befriedigend“ gehört man schon zu den wirklich guten
Juristen und wird von den Kanzleien umworben. Ganz selten
wirst Du einen Doktorvater finden, wenn Du nur „befriedigend“
hast. Insofern wundert mich die Aussage von Gäfgens Anwalt,
denn das würde ja bedeuten, dass Gäfgen ein Prädikatsexamen
gemacht hat.Aus diesem Grunde interessiert mich die Punktzahl.
Gruß
MaluHi,
meiner Kenntnis nach hat er bisher lediglich das erste
Staatsexamen absolviert.was als Voraussetzung zur Promotion reicht.
Gruß,
Christian,
grad ein bißchen im Thema
Hi,
Es ist wohl richtig, dass das erste Staatsexamen als
Voraussetzung für eine Promotion reicht, aber wie Du
weisst,muss man dieses Staatsexamen bei den Juristen
grundsätzlich mit einem Prädikat abgeschlossen haben,
Nein, nicht grundsätzlich, es sind Ausnahmen möglich. Wenn er also einen Doktorvater findet, dem seine Examensnote egal ist, kann er promovieren.
also mit mindestens 9 Punkten, was sehr wenige erreichen, denn
mit „voll befriedigend“ gehört man schon zu den wirklich guten
Juristen und wird von den Kanzleien umworben. Ganz selten
wirst Du einen Doktorvater finden, wenn Du nur „befriedigend“
hast.
Tja, mir fällt da spontan jemand ein, der gerade mal ein ausreichend in beiden Examina geschafft hat und aufgrund seiner (guten privaten?) Verbindungen zum ehemaligen Prof. jetzt promoviert, denn -wie du schreibst- ihn wollte niemand einstellen mit diesen Noten. Obs der Doktortitel dann bringt ist die Frage, denn eine akademische Laufbahn wird eben aufgrund der Noten wohl ausgeschlossen sein.
Gruß
Xelya
Hallo,
Du hast leider nicht ganz recht, da Du einen wesentlichen
Punkt verschweigst.
Es ist wohl richtig, dass das erste Staatsexamen als
Voraussetzung für eine Promotion reicht, aber wie Du
weisst,muss man dieses Staatsexamen bei den Juristen
grundsätzlich mit einem Prädikat abgeschlossen haben,das gilt für jedes Fach und steht auch so in jeder
Promotionsordnung.
Richtig. Aber bei den Juristen wird mit den Prädikaten im Gegensatz zu anderen Fakultäten sehr gegeizt. Das war schon immer so. Daran hat sich leider nichts geändert. Man muss also schon überschnittlich gut sein, wenn man ein Prädikatsexamen vorweisen kann.
Außerdem steht in den Promotionsordnungen,
die ich kenne, der Passus, daß Ausnahmen möglich sind.
Das beinhaltet das Wort „grundsätzlich“
Da das
normalerweise nicht konkretisiert wird, war meine Aussage
durchaus korrekt. Die Frage ist halt, ob sich überhaupt eine
Uni findet, die ihn promovieren läßt.
Das wird spannend!!
Gruß
Malu
Mehr steht einem Dr.
Gäfgen aber nicht entgegen.
Gruß,
Christiand.h.
also mit mindestens 9 Punkten, was sehr wenige erreichen, denn
mit „voll befriedigend“ gehört man schon zu den wirklich guten
Juristen und wird von den Kanzleien umworben. Ganz selten
wirst Du einen Doktorvater finden, wenn Du nur „befriedigend“
hast. Insofern wundert mich die Aussage von Gäfgens Anwalt,
denn das würde ja bedeuten, dass Gäfgen ein Prädikatsexamen
gemacht hat.Aus diesem Grunde interessiert mich die Punktzahl.
Gruß
MaluHi,
meiner Kenntnis nach hat er bisher lediglich das erste
Staatsexamen absolviert.was als Voraussetzung zur Promotion reicht.
Gruß,
Christian,
grad ein bißchen im Thema
Vitamin B + Bestechung
Hi,
natürlich gibt es immer diese Verbindungen und Möglichkeiten, auch in der Wissenschaft, nicht nur in der Politik. Aber diese Fälle bilden Gott sei Dank die Ausnahme.
Wenn dieser gewisse Jemand, von dem Du sprichst, sich irgendwo mit seinem Doktortitel (sofern er ihn denn erhält) und seinen Examensnoten
bewirbt, wird jeder die Zusammenhänge sofort durschauen.
Gruß
Malu
Es ist wohl richtig, dass das erste Staatsexamen als
Voraussetzung für eine Promotion reicht, aber wie Du
weisst,muss man dieses Staatsexamen bei den Juristen
grundsätzlich mit einem Prädikat abgeschlossen haben,Nein, nicht grundsätzlich, es sind Ausnahmen möglich. Wenn er
also einen Doktorvater findet, dem seine Examensnote egal ist,
kann er promovieren.also mit mindestens 9 Punkten, was sehr wenige erreichen, denn
mit „voll befriedigend“ gehört man schon zu den wirklich guten
Juristen und wird von den Kanzleien umworben. Ganz selten
wirst Du einen Doktorvater finden, wenn Du nur „befriedigend“
hast.Tja, mir fällt da spontan jemand ein, der gerade mal ein
ausreichend in beiden Examina geschafft hat und aufgrund
seiner (guten privaten?) Verbindungen zum ehemaligen Prof.
jetzt promoviert, denn -wie du schreibst- ihn wollte niemand
einstellen mit diesen Noten. Obs der Doktortitel dann bringt
ist die Frage, denn eine akademische Laufbahn wird eben
aufgrund der Noten wohl ausgeschlossen sein.Gruß
Xelya
Brauchen Knastis kein Führungszeugnis …
Hi
… frage ich mich da. Und wenn er denn promovieren darf, dann frage ich mich, wozu der Zirkus mit dem Führungszeugnis überhaupt gut ist.
Ich habe hier mal eine Promotionsordnung herangezogen (http://recht.verwaltung.uni-muenchen.de//satzung/fak…)
Interessieren würde mich, wie der Par. 6 Abs. 4 mit der Promotion eines rechtmässig verurteilten Schwerverbrechers einhergeht:
Par. 6 Abs(4) Der Bewerber darf nicht unwürdig sein im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen über die Führung akademischer Grade. Sofern der Bewerber länger als sechs Monate exmatrikuliert ist und in keinem Beamtenverhältnis steht, ist der Nachweis durch ein amtliches Führungszeugnis zu erbringen.
(Andere Promotionsordnungen sollten ähnliche Paragraphen enthalten)
Das als Denkanstoss
Rossi
OT: Promotion
Eine kurze Frage zum Deutschen Uni-System: Ist es wirklich so schwierig Doktor zu werden? Bei uns in .at sucht man sich einfach einen Betreuer und ein Thema - und los gehts. Auf Noten wird dabei praktisch überhaupt nicht geschaut. Stimmt etwa wirklich das Gerücht, daß es in .de zwar leichter sei ein Diplom zu erlangen als in at, und daß es bei der Promotion genau umgekehrt sei?
LG
Stuffi
Hi,
Richtig. Aber bei den Juristen wird mit den Prädikaten im
Gegensatz zu anderen Fakultäten sehr gegeizt. Das war schon
immer so. Daran hat sich leider nichts geändert.
darf ich fragen, woher Du Deine Weisheiten beziehst? Das entspricht in keinster Weise dem, was ich im privaten Umfeld miterlebt habe noch dem, von dem ich gelesen habe.
Man muss also
schon überschnittlich gut sein, wenn man ein Prädikatsexamen
vorweisen kann.
Das muß man in jedem „normalen“ Fach.
Außerdem steht in den Promotionsordnungen,
die ich kenne, der Passus, daß Ausnahmen möglich sind.
Das beinhaltet das Wort „grundsätzlich“
Genau und das wird genutzt.
Gruß,
Christian
Hallo,
natürlich gibt es immer diese Verbindungen und Möglichkeiten,
auch in der Wissenschaft, nicht nur in der Politik. Aber diese
Fälle bilden Gott sei Dank die Ausnahme.
*g* wie süß.
Aber im Ernst: Nur weil jemand promovieren darf, der kein Prädikatsexamen vorweisen kann, heißt das noch lange nicht, daß da Bestechung oder Vetternwirtschaft herrscht. Vielmehr hat a) die Abschlußnote nicht zwangsläufig was mit der Befähigung zur akademischen Laufbahn zu tun und b) ist an der Uni in manchen Bereichen doch so wie im wirklichen Leben: Es kommt nicht auf den Lebenslauf an, sondern auch auf die Persönlichkeit. Schließlich arbeiten die meisten Doktoranden auch an den Lehrstühlen.
Wenn dieser gewisse Jemand, von dem Du sprichst, sich irgendwo
mit seinem Doktortitel (sofern er ihn denn erhält) und seinen
Examensnoten
bewirbt, wird jeder die Zusammenhänge sofort durschauen.
Genau, und ihn nämlich sofort einstellen. Schließlich hat er es trotz Note befriedigend oder schlechter soweit gebracht, daß er promovieren durfte. Es muß sich dabei entweder um eine außergewöhnlich fähige Person handelt, dessen Fähigkeiten trotz Note 3-6 vom Prof. bzw. seinen Mitarbeitern erkannt wurden. Oder aber er wurde als so angenehmer Mitarbeiter empfunden, daß man ihn „trotz“ seiner Note eingestellt hat.
Bestechung ist an den Unis doch ein bißchen seltener als man meinen sollte.
Gruß,
Christian
Hallo,
natürlich gibt es immer diese Verbindungen und Möglichkeiten,
auch in der Wissenschaft, nicht nur in der Politik. Aber diese
Fälle bilden Gott sei Dank die Ausnahme.
Warum gottseidank? Nicht jeder, der promoviert, will nachher auch lehren… und selbst wenn… die Lehre an den meisten Unis würde sicherlich anders aussehen, gäbe es mehr Lehrende, die ihre Kompetenz hierfür nicht nur durch hervorragende Noten unter Beweis gestellt haben, sondern auch durch ihre persönliche Eignung für diese Tätigkeit.
Wenn dieser gewisse Jemand, von dem Du sprichst, sich irgendwo
mit seinem Doktortitel (sofern er ihn denn erhält) und seinen
Examensnoten bewirbt, wird jeder die Zusammenhänge sofort durschauen.
Welche Zusammenhänge? Dass er womöglich den Doktorvater gut kannte?
Ich als Personaltante würde ihn (bei genereller Eignung für den Job) erst mal einladen und in einem Gespräch prüfen, wie er es denn geschafft hat, trotz der Noten zu promovieren… wenn ich dann für den Job einen guten Netzwerker brauche und er es durch „netzwerken“ geschafft hat, dann passts doch.
Examens- und sonstige Noten sind nicht alles. Selbst das Studienfach ist nicht so relevant, wie manch einer wohl glauben mag…
…so war ein Familienmitglied als Jurist in einem klassisch betriebswirtschaftlichen Bereich angestellt, eine Freundin als Sozialarbeiterin als Projektleiterin in einer Verwaltung, ein Journalist als Dezernatsleiter in einer Verwaltung, der ehemalige Lehrer als Projektleiter in einem Telefonmarketingunternehmen, der Sozialwissenschaftler als Führungskraft bei nem Mittelständler und und und… gottseidank.
Gruß
Xelya
P.S.: Wie verstehe ich das Wort „Bestechung“ im Betreff?
Hi,
es kommt wohl sehr auf die Uni, die jeweilige Promotionsordnung und den Prof. an. wenn du gleichzeitig als Doktorand an der Uni arbeiten willst, dann wird schon sehr auf die Noten geachtet… es ei denn, du verkaufst dich eifnach gut. Ansonsten gibts ja immer noch die möglichkeit, neben dem Job zu promovieren, was lange dauern kann und in manchen Fächern sicherlich schwer schaffbar ist…
Gruß
Xelya
Nicht generell
Hi,
in anderen Fakultäten ist es nicht so schwierig, einen Doktorvater zu finden, da dort nicht so wahnsinnig streng benotet wird.
Die Benotung bei den Juristen ist bekannt als überaus streng. Hier fallen auch sehr viele Examenskandidaten im Vergleich zu den anderen Fakultäten durch. Und grundsätzlich (das Wort bedeutet: Ausnahmen sind möglich) ist es in dieser Fakultät nur möglich ,zu promovieren, wenn Du ein Prädikatsexamen gemacht hast, d.h. mindestens „voll befriedigend“ hast. Bei dieser Note geraten die Juristen geradezu ins Schwärmen!!!
Das Extrem: In der Medizin hingegen promoviert fast jeder. Die Dorktorarbeit schreiben die bereits während des Studiums. Sie ist vergleichbar mit einer Examensarbeit in den anderen Fakultäten.( Ausnahmen gibt es hier natürlich auch.)Das Examen schließen die Mediziner in der Regel mit „sehr gut“ und „gut“ ab.
Gruß
Malu
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi,
Richtig. Aber bei den Juristen wird mit den Prädikaten im
Gegensatz zu anderen Fakultäten sehr gegeizt. Das war schon
immer so. Daran hat sich leider nichts geändert.darf ich fragen, woher Du Deine Weisheiten beziehst? Das
entspricht in keinster Weise dem, was ich im privaten Umfeld
miterlebt habe noch dem, von dem ich gelesen habe.
Wo hast Du bitte was gelesen?
Man muss also
schon überschnittlich gut sein, wenn man ein Prädikatsexamen
vorweisen kann.Das muß man in jedem „normalen“ Fach
Richtig. Nur kommt es darauf an, welche Qualität man als überdurchschnittlich bezeichnet. Schau Dir mal in den einzelnen Fakultäten an, wieviele (natürlich prozentual) der Examenskandidaten mit ausreichend ( das sind bei den Juristen die meisten) befriedigend, gut und sehr gut abschneiden. Da wirst Du aber sehr staunen und Deine Meinung revidieren müssen. Die Note „voll befriedigend“ findest Du übrigens in keiner anderen Fakultät.
Die jeweiligen Examens-Ergebnisse findest Du am schwarzen Brett in den einzelnen Fakultäten.
Außerdem steht in den Promotionsordnungen,
die ich kenne, der Passus, daß Ausnahmen möglich sind.
Das beinhaltet das Wort „grundsätzlich“
Genau und das wird genutzt.
Gruß,
Christian
Hi,
wenn Du unbedingt glauben willst, daß das Jurastudium das härteste ist, was man in Deutschland so machen kann, dann will ich Dich dieser Illusion nicht berauben.
Hier in die Einzelheiten zu gehen, erscheint mir sinnlos. Um wenigstens noch die Verallgemeinerungen zu relativieren, die Du hier von Dir gibst: Beim BWL-Studium in Düsseldorf garantierte die Wahl der Fächer Marketing, Organisation und Ostasienwirtschaft für durchschnittlich begabte Menschen eine Abschlußnote von „gut“. Wählte man hingegen zu „meiner Zeit“ Controlling, Finanzierung und Investition und Internationales Management (und letztlich gab es nur diese beiden Fraktionen) hatte man gute Chancen bei den 75% meines Jahrgangs dabei zu sein, die beim nächsten mal wieder ran durften (also durchgefallen waren).
Eine Bekannte eher minderer Intelligenz absolvierte ihr Jurastudium ohne großen Einsatz problemlos mit einem Prädikatsexamen, während hingegen eine Intelligenzbestie (ein Freund von mir) 18 Monate ein Repititorium absolvierte, 16 Stunden lang am Tag lernte und am Ende nur mit einer guten drei herauskam.
Inklusive unserer Azubis, die reihenweise zum Jurastudium gingen und gehen, dürfte ich nach letzter Zählung ungefähr 40 Menschen kennen, die ein Jurasstudium abgeschlossen haben oder kurz davor sind. Selbst daraus würde ich pauschale Aussagen über die Schwierigkeit des Studiums eigentlich nicht ableiten wollen. Um es doch zu tun: Jura ist genauso schwer oder leicht wie die meisten anderen Studiengänge, je nachdem wo (Uni + Lehrstuhl) man es studiert.
Gruß,
Christian
P.S.
Die Note „voll befriedigend“ findest Du übrigens in
keiner anderen Fakultät.
Was soll das für eine Note sein? Zweikommasiebenfünf?
Benotung
Hi,
wenn Du unbedingt glauben willst, daß das Jurastudium das
härteste ist, was man in Deutschland so machen kann, dann will
ich Dich dieser Illusion nicht berauben.
Ich glaube, da hast Du etwas verwechselt oder falsch interpretiert. Das habe ich nie behauptet. Ich habe mich lediglich über die strenge Benotung bei den Juristen ausgelassen. Das sind zwei verschiedene Dinge. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Hier in die Einzelheiten zu gehen, erscheint mir sinnlos. Um
wenigstens noch die Verallgemeinerungen zu relativieren, die
Du hier von Dir gibst: Beim BWL-Studium in Düsseldorf
garantierte die Wahl der Fächer Marketing, Organisation und
Ostasienwirtschaft für durchschnittlich begabte Menschen eine
Abschlußnote von „gut“. Wählte man hingegen zu „meiner Zeit“
Controlling, Finanzierung und Investition und Internationales
Management (und letztlich gab es nur diese beiden Fraktionen)
hatte man gute Chancen bei den 75% meines Jahrgangs dabei zu
sein, die beim nächsten mal wieder ran durften (also
durchgefallen waren).Eine Bekannte eher minderer Intelligenz absolvierte ihr
Jurastudium ohne großen Einsatz problemlos mit einem
Prädikatsexamen,
Da hat sie offensichtlich Glück gehabt, dass gerade etwas dran kam, was sie konnte oder sie hat von Beginn des Studiums an gelernt, gelernt, gelernt…
während hingegen eine Intelligenzbestie (ein
Freund von mir)
18 Monate ein Repititorium absolvierte,
Die Intelligenzbestie, die ich kenne, war nicht beim Repetitor und hat mit 16 Punkten( sehr gut) ihr Examen gemacht. (Ich gebe zu, das ist außergewöhnlich. Diese Leute kann man in ganz Deutschland an einer Hand abzählen)
16 Stunden lang am Tag lernte und am Ende nur mit einer guten
drei herauskam.
Daran siehst Du ja wie streng benotet wird.
Inklusive unserer Azubis, die reihenweise zum Jurastudium
gingen und gehen, dürfte ich nach letzter Zählung ungefähr 40
Menschen kennen, die ein Jurasstudium abgeschlossen haben oder
kurz davor sind.
Selbst daraus würde ich pauschale Aussagen
über die Schwierigkeit des Studiums eigentlich nicht ableiten
wollen.
Ich auch nicht.
Um es doch zu tun: Jura ist genauso schwer oder leicht
wie die meisten anderen Studiengänge, je nachdem wo (Uni +
Lehrstuhl) man es studiert.
Nachdem Du etwas verteidigt, hast, was nicht zu verteidigen war und ist, sage ich es Dir nun ganz deutlich: Ich war, was diesen Punkt betrifft, nie anderer Meinung!!!
Gruß Malu
Gruß,
ChristianP.S.
Die Note „voll befriedigend“ findest Du übrigens in
keiner anderen Fakultät.Was soll das für eine Note sein? Zweikommasiebenfünf?
Ich wundere mich, dass Du diese Note nicht kennst, wo Du doch 40 Juristen kennst.Frag sie mal danach!
Gruß Malu
Danke für den Denkanstoss (owt)
Gruß Malu
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]