Mahnbescheid aus dem Urlaub widersprechen

Hallo,
ich wollte gerne folgendes wissen.
Mann ist im Urlaub und erfährt durch einen Freund,der regelmäßig in den Briefkasten schaut,dass man einen Mahnbescheid bekommen hat. Jetzt möchte ich diesem Widersprechen. Wie kann ich das aus dem Ausland machen.
Ist darin nicht ein Formular,das man für einen Widerspruch ausfüllen muss.
Oder geht das ganz einfach per Fax ?

Danke

Ginge schon, aber du musst das Geschäftszeichen angeben was in dem Mahnbescheid. Sonst findet man am Gericht nicht die Akte.

Also, dein Freund muss den Brief öffnen und dir telefonisch diese Daten geben.
Du weißt aber schon, Widerspruch bedeutet wenn der Schuldner möchte, geht die Sache nun zum Gericht.

MfG
duck313

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Statt Schuldner ist natürlich Gläubiger gemeint, Schuldner ist der Empfänger des Mahnbescheids, Gläubiger der der ihn beantragt hat, also derjenige der etwas fordert, Geld zumeist. :blush:

Hat er doch schon - sonst wüsste er nicht, dass im gelben Umschlag der Mahnbescheid steckt.

Gibt’s beim Mahnbescheid nicht die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand?

Gibts bei allen Rechtmitteln.
Aber: wenn der Urlaub außergewöhnlich lange ist, hat die Rechtsprechung schon vor langer Zeit entschieden, dass man dann Vorkehrungen treffen muss.
Also: 3-4 Wochen kein Problem
3-8 Monate: nö - da muss man halt was anderes machen…

Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand scheidet aus. Das versteht sich fast von selbst, wenn man sich den Ablauf eines Mahnverfahrens und die Bedeutung der gerichtlichen Bescheide vor Augen führt, die das Gericht in diesem Verfahren verfügt:

Gegen den Mahnbescheid kann der Antragsgegner Widerspruch einlegen und zwar solange, bis das Gericht den Vollstreckungsbescheid verfügt hat, was das Gericht frühestens nach zwei Wochen tut. Der Mahnbescheid hat seinen Zweck dann erfüllt.

Der Vollstreckungsbescheid aber hat die Wirkung eines Gerichtsurteils. Aus ihm kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Selbst wenn man gegen den Mahnbescheid noch Widerspruch einlegen könnte: Welchen Sinn sollte das haben? Der Vollstreckungsbescheid wäre ja trotzdem in der Welt.

Es kommt also darauf an, Einspruch einzulegen und zwar gegen den Vollstreckungsbescheid. Dieser muss aufgehoben werden. Folgerichtig wird ein verspätet eingegangener Widerspruch gegen den Mahnbescheid als Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid behandelt.