Hallo liebes Forum,
Ich habe folgendes Problem.
Seit gut ein Jahr durchlaufe ich einen Schuldenbereinigungsplan. Zuerst Außergerichtlich, dann Gerichtlich. Wollte nicht in die Insolvenz und die Chancen ein Gerichtlichern Schuldenbereinigungsplan durchzusetzen waren sehr gut. So hat es seit Dezember 22 gedauert bis alle Gläubiger den Gerichtlichen Vergleich (mit zustimmungsersetzung) zugestimmt haben. Seit Mitte Juli dieses Jahres habe ich Endlich den Gerichtlichen Beschluss des der Plan als Angenommen gilt.
Soweit so gut.
Gut zwei-drei Wochen später finde ich im Briefkasten ein Mahnbescheid von einen Gläubiger. Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll.
Die erste Rate ist noch gar nicht fällig ( am 15 jeden Monats) und somit kann ich nicht im Rückstand sein (laut Plan auch erst nach zwei vollen Monatsbeiträge)
Was mich wundert ist auch, auf den Mahnbescheid stehen zwei Datum drauf.
Beim ersten steht : auf Grund des hier eingegangenen Antrags vom 05.06.2023
Beim zweiten Datum steht: Mahnbescheid vom 02.08.2023
Da liegen zwei Monate dazwischen.
Wie kann das sein ?
Bin am überlegen ob ich diesen widersprechen soll, da ja ein Beschluss besteht. Außerdem steht im Mahnbescheid die volle Summe und nicht wie im Vergleich die 30% der Forderungen.
Danke für eure Mithilfe.
Alexander