Hallo,
Ich habe gestern einen Mahnbescheid erhalten für eine Rechnung aus 2019. Aufgrund meiner Scheidung inzwischen habe ich keine Unterlagen mehr zu dieser Rechnung. Ich bin mir aber sicher bezahlt zu haben. Die Hauptfrage ist aber ob die Rechnung inzwischen nicht verjährt ist. Muss ich mir bei einer Rechnung aus 05/2019 und einem Mahnbescheid aufgrund des hier am 02.01.2023 eingegangenen Antrags überhaupt Gedanken machen?
Was muss ich jetzt tun wenn die Verjährungsfrist greift? Widerspruch einlegen?
Danke für eure Hilfe
Olli