Mahnbescheid + vollstrechungsbescheid aus Prinzip

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo,

habe bei Eba* eine Duscharmatur im normalwert von 30 Euro für 1,50 Euro + 4,00 Euro versichertem versand per Hermes erstanden.

Der Käufer hat sich so lange gemeldet bis er das Geld hatte und nun ist Funkstille und keine Ware in Sicht und schon sind 2 Monate vergangen.

Ich habe ihm schon eine Frist gesetzt bis die ware da sein soll oder das Geld zurück auf meinem Konto sein soll. NAtürlich ist nichts passiert.

Frage:

Würde jetzt mal Spasseshalber einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken, die 23 Euro gebühren bezahle ich gerne.

Jedoh, sollte er widersprechen was könnte ich da noch tun gerichtlich und was wären das für kosten?
Was wären es für Kosten falls er nicht widerspricht und ich einen Vollstreckungsbescheid beantragen kann?
Kann ich alle kosten dann auf den Schuldner abwälzen?

Natürlich beauftrage ich wegen 5,50 Euro keinen Rechtsanwalt.

Einen anderen Ebay User hat er nach mir um weitere 180 Euro geprellt.

In dieser Sache gehts mir da nur um das Prinzip und nicht um das Geld.

Danke für die Infos…

MB schicken und abwarten was kommt.
Kommt nix, dann den VB hinterher. Überde die Kisten informiere dich bitte bei der geschäftsstelle des AG.

Hallo,

ich dachte, ich hätte längst auf diesen Beitrag geantwortet, ist wohl was schief gegangen.

Soll ich noch antworten oder hat sich die Sache erledigt=

Gruss, lichtblick

Hallo,

Fakt ist das der Mahnbescheid verschickt wurde und der Empfänger ist unbekannt verzogen .

Tja da habe ich wohl Pech gehabt.

Danke für die Rückmeldung.

Gruss

MB schicken und abwarten was kommt.
Kommt nix, dann den VB hinterher. Überde die Kisten
informiere dich bitte bei der geschäftsstelle des AG.

Hallo, hat sich schon erledigt, Danke.

Fakt ist das der Mahnbescheid verschickt wurde und der Empfänger ist unbekannt verzogen .

Tja da habe ich wohl Pech gehabt.

Danke für die Rückmeldung.

Gruss

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo,

habe bei Eba* eine Duscharmatur im normalwert von 30 Euro für
1,50 Euro + 4,00 Euro versichertem versand per Hermes
erstanden.

Der Käufer hat sich so lange gemeldet bis er das Geld hatte
und nun ist Funkstille und keine Ware in Sicht und schon sind
2 Monate vergangen.

Ich habe ihm schon eine Frist gesetzt bis die ware da sein
soll oder das Geld zurück auf meinem Konto sein soll.
NAtürlich ist nichts passiert.

Frage:

Würde jetzt mal Spasseshalber einen gerichtlichen Mahnbescheid
schicken, die 23 Euro gebühren bezahle ich gerne.

Ja, mach

Jedoh, sollte er widersprechen was könnte ich da noch tun
gerichtlich und was wären das für kosten?
Was wären es für Kosten falls er nicht widerspricht und ich
einen Vollstreckungsbescheid beantragen kann?
Kann ich alle kosten dann auf den Schuldner abwälzen?

Richtet sich nach dem Streitwert…ist also nicht teuer

Natürlich beauftrage ich wegen 5,50 Euro keinen Rechtsanwalt.

Einen anderen Ebay User hat er nach mir um weitere 180 Euro
geprellt.

In dieser Sache gehts mir da nur um das Prinzip und nicht um
das Geld.

Danke für die Infos…

MB schicken dann VB hinterher wenn er nicht widerspricht.
Wenn er widerspricht klage einreichen und Anzeige wg, Betrug

Hallo,

aber „unbekannt verzogen“ heisst ja nicht, dass man seine Forderung aufgeben muss.

Einfach das zuständige Einwohnermeldeamt anschreiben, Kopie vom Mahnbescheid, der nicht zugestellt werden kann beifügen und nach der neuen Anschrift fragen. Kostet je nach Bundesland zwischen 5 und 8 EUR. Muss man meist im voraus bezahlen.

Wenn man ein berechtigtes Interesse hat - z.B. dass man einen gerichtlichen Mahnbescheid nicht zustellen lassen kann - dann bekommt man Auskunft, ansonsten erweist sich das schwierig als Privatperson.

Zu den anderen Fragen:

Wenn der Schuldner dem Mahnbescheid widerspricht, dann kommen - um das streitige Verfahren durchführen zu können - noch weitere Gerichtskosten hinzu, ich denke mal, bei diesem Streitwert werden es 52 EUR sein. Wenn Du den Prozess gewinnst, muss der Schuldner sämtliche Kosten bezahlen,also die 23 und 52 EUR.

Pech ist nur, wenn er zahlungsunfähig ist, z.B. die eidesstattliche Versicherung schon abgegeben hat. Dann kann man erst mal nicht vollstrecken,bis diese ausläuft (gilt immer 3 Jahre).

Ich würde mich auf alle Fälle bei ebay beschweren (hast Du bestimmt schon gemacht :smile:

Gruss, lichtblick