Guten Tag,
ich habe vor 3 Jahren eine eidesstattliche Erklärung abgegeben. In dieser Zeit habe ich Post von div.
Inkassounternehmen bekommen mit teilw. erheblichen Mahngebühren.
Ich meine gelesen zu haben, das während der Zeit einer eidesstattlichen Erklärung von den Inkassounternehmen keine Gebühren verlangt werden darf.
Weis da jemand bescheid?
Vielen Dank.
Hallo soko,
da liegst Du falsch: Die Abgabe der Vermögensauskunft (Die eidesstattliche Versicherung gibt es schon seit 2012 nicht mehr) dokumentiert nur amtlich Deinen Vermögensstand.
Die offenen Forderungen können durch Deinen Gläubiger nach wie vor beigetrieben und auch entsprechende Gebühren geltend gemacht werden.
Weiterhin ist die Vermögensauskunft nur noch zwei Jahre gültig.
Vermutlich verwechselst Du das mit dem Insolvenzverfahren: Ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens gilt ein allgemeines Vollstreckungsgebot, d.h. weitere Mahngebühren dürfen nicht mehr anfallen und Zinsen werden nicht weiterberechnet.
Ich hoffe das hilft Dir weiter.
Dein
Ebenezer
Hallo,
vielen Dank für die Antwort, da hab ich wohl etwas verwechselt
Danke