Ein Privatpatient geht zum Arzt und erhält später eine Rechnung durch eine Frima, die sich um Abrechnugen für Ärzte kümmert.
Das Rechnungsdatum ist der 10.12.2015. Der Patient vergisst diese Abrechnung.
Am 29.01.2016 erhält der Patient eine Zahlungserinnerung in der bereits Mahnkosten in Höhe von2,50 € einberechnet isind.
Am 02.02.16 überweist der Patient den Rechnungsbetrag ohne die Mahngebühr!
Am 03.03. erhält der Patient dann eine Mahnung über 7,50€ Mit Androhung der Weitergabe an ein Inkassounternehmen.
Darf diese Firma bei der ersten Erinnerung schon Mahngebühren erheben?
Und darf Sie dann Mahngebühren auf die Mahngebühren erheben?