Mahnkosten bezahlen?

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage.
Auf meinem Konto wurden am 28.08. 71,40 € abgebucht. Da schon Monatsende war, war das Konto nicht soweit gedeckt und das Geld wurde zurück gebucht. Am 29.08. Bekam ich dann gleich eine Mahnung mit 15,00 € Mangebühr und 3,10 € Bankgebühr.

Das mit der Bankgebühr kann ich ja verstehen und habe jetzt 74,50 € überwiesen. Nun wollte ich mal wissen ob es rechtens ist. Immerhin sind das ja 21% des Rechnungsbetrages.

ja das dürfen die machen, weil daraus eine extra leistung besteht.

Hallo… Nein, Mahngebühren muß man meines Wissens nicht bezahlen. Bearbeitungsgebühren schon… Ich würde es bei den 71,40 € belassen. Es sollte nämlich zur Mahnung auch noch eine gewisse Frist - 1 bist eher 2 Wochen sein…
Gruß - Helena

ich nix wissen
ich nix wissen

Mahnkoten entstehen dann, wenn Sie zum fälligen Termin einer Forderung nicht begleichen. Dieser Tatbestand ist hier erfüllt. Die Höhe der Mahnkosten orientiert sich nicht an der Forderungshöhe, sondern am zusätzlichen Aufwand für den Gläubiger.
D.h. auch bei kleineren Beträgen kann der Gläubiger die Kosten geltend machen, die ihm durch die zusätzliche Arbeit entstanden sind. Diese können ggf. sogar den Forderungsbetrag überschreiten.
15,00 Euro erscheinen da angemessen.

Um die Frage beantworten zu können, müßte man genauer wissen, um welche Kosten es sich genau handelt, ob sie von der Bank oder vom Gläubiger erhoben werden und was in den jeweiligen AGB dazu steht.

Als „reine“ Mahnkosten erscheint mir der Betrag unrechtmäßig hoch.

Ich vermute, daß es in dem entsprechenden Vertrag bzw. den AGB ein solche Vereinbarung gibt. Dann ist das korrekt.

Guten Tag,
wenden Sie sich an Ihre Verbraucherschutzzentrale.
Die haben Fachanwälte fürs
Mahnrecht und können Ihnen
kostenlos und verbindlich sagen,
was Sie dagegen unternehmen sollten.-

mfg
Heumond

Hallo schumiausbremen,

die Frage lässt sich so pauschal leider nicht beantworten. Dafür müsste man zunächst das Schuldverhältnis kennen, also z.B. den Vertrag der dahinter steckt. Dann müsste man z.B. Allgemeine Geschäftsbedingungen überprüfen usw.
Von diesen Unterlagen hängt es ab, ob die Mahnkosten bezahlt werden müssen oder nicht.

Viele Grüße
whisky08

Hi
die Mahnkosten sind üblicherweise pauschalisiert - d.h. egal, wie hoch der geschuldete Betrag ist, die Mahnkosten sind gleich

Gruß
HaWeThie

>Ich würde beim Verbraucherschutz nachfragen.

Hallo,

das hängt ein wenig von der vertraglichen Situation ab. Mahngebühren können mit der Mahnung erstellt werden, mahnen kann ein Vertragspartner erst dann, wenn der Schuldner (in diesem Fall Du) in Verzug ist. Ob Du in Verzug bist, kann ich aber aufgrund Deiner Schilderung nicht wissen.

Da Du ja schon überwiesen hast, halte ich mich kurz: Ich hätte es genauso gemacht, wie Du. Forderung und Bankgebühren zahlen und Mahngebühren nicht. Ich bezweifele, dass da noch was kommt, hängt aber stark vom Vertragspartner ab.

Viele Grüße
nch

in der tat kann die bank sogenannte Rücklastschriftgebühren erheben.Leider sind die so hoch,obwohl dagegen angekämpft wird. eine bankgebühr darf nicht erhoben werden,das wird gerne als betrug aufgeführt auch wenn es nur3,10 sind. also reklamieren bei der Bank,leider hat es meistens keinen erfolg Bankenmacht!!