Hallo,
ich war mit der Zahlung der Stromrechnung um ein paar Tage im Verzug und erhielt die 1.Mahnung.
Diese wurde am letzten Tage der Frist dem 19.12. beglichen.
Der Stromanbieter hat bereits am gleichen Tag
die 2.Mahnung raus geschickt, so das sich Zahlung
und 2.Mahnung auf den Tag genau überschnitten.
Ist es rechtens, die 2.Mahnung bereits am letzten Tage der Frist zu versenden, oder zählt nicht der gesamte Tag bis zum 20.12. 0 Uhr?
Das Geld ging am 20.12. beim Stromversorger ein.
Die Mahnkosten hat der Anbieter bislang nicht nachgefordert, nur per Mail mitgeteilt das diese Kosten berechtigt seien.
Sind die Kosten die durch die 2.Mahnung entstehen berechtigt, wenn die 2.Mahnung bereits am letzten Tage der Frist verschickt wurde?
Hätte die Mahnung nicht korrekterweise am Tag danach am 20.12. verschickt werden müssen oder zugespitzt frühestens ab 20.12. 0 Uhr?
Steht mir nicht der gesamte letzte Tag der Frist zum Ausgleich der Forderung zu?
Danke & Gruss