Mahnung an einen Privatkreditnehmer

Guten Tag,

ich habe das Problem dass meine Privatkreditnehmerin nicht zahlt. Und zwar sollte am 1.2.20 die erste Rate von 150 Euro eingehen. Sie hat aber bis heute nicht gezahlt. Mittlerweile sind es ja auch 300. Wie schreibe ich nun eine Mahnung an Sie? Es ist nicht das erste Mal dass sie ein Kredit von mir nimmt, und sie hat immer gezahlt. Ich will die Mahnung nur schreiben damit ich später im Zweifelsfall über ein Inkasso oder Gericht eine Forderung stellen kann. Ich will sie nicht jetzt schon mit weiteren Kosten belegen, vielleicht zahlt sich ja noch. Ich hatte nie Probleme mit ihr, vllt. stimmt es ja wirklich dass sie gerade so viele Probleme hat. Vielleicht sind es aber auch teilweise nur Ausreden. Mit dem Mahnschreiben will ich etwas Druck aufbauen. Wenn es dann nicht hilft würde ich mich natürlich an ein Inkasso oder Gericht werden.
Ich möchte nun erstmal nur wissen wie ein Mahnschreiben gestalten soll. Bitte um Hilfe dabei.
VG,

Eugen.

Dafür bedarf es keiner Mahnung. Die Fälligkeit ergibt sich aus dem Kreditvertrag. Für den Verzug genügt es, wenn die Kreditnehmerin die nach dem Kalender bestimmte Zeit zur Zahlung verstreichen lässt (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).

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Das heisst wenn sie zum 1.2.20 schon nicht gezahlt hat, soll ich am 2.2.20 schon eine Forderung durch Inkasso angehen? Keine Zahlungserinnerung und keine Mahnung schreiben?

Natürlich solltest du erst einmal Kontakt zu der Schuldnerin aufnehmen. Ob du dein Schreiben nun „Mahnung“ nennst, und ob du es per Post, E-Mail oder Brieftaube verschickst, ist egal. Du kannst die Schuldnerin auch anrufen oder aufsuchen.

Muss ich nun eine Mahnung an die Schuldnerin schreiben rein rechtlich, um später Forderungen über andere Instanzen stellen zu können? Und es gibt keine Formvorgaben für ein solches Mahnschreiben? Hauptsache ich habe Kontakt mit der Schuldnerin aufgenommen? Sollte man nicht eine vernünftige Mahnung per Einschreiben abschicken?

Diese Frage habe ich dir doch schon beantwortet. Die Antwort lautet: nein.

Auch diese Frage habe ich dir schon beantwortet. Die Antwort lautet: Ob du dein Schreiben nun „Mahnung“ nennst, und ob du es per Post, E-Mail oder Brieftaube verschickst, ist egal. Du kannst die Schuldnerin auch anrufen oder aufsuchen.

Du musst die Schuldnerin nicht kontaktieren, um ein Inkassounternehmen beauftragen zu können.

Du solltest das tun, was ich dir bereits empfohlen habe: Kontakt aufnehmen. Nicht zur rechtlichen Sicherstellung deiner Ansprüche, sondern weil sich das Problem vielleicht ohne Inkassounternehmen und Gericht klären lässt.

Wenn es dir Spaß macht, dafür ein Einschreiben aufzugeben, ist das dein gutes Recht. Juristisch ist das irrelevant.

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Ganz schön frech, aber trotzdem danke

Das Wort heißt ‚kompetent‘.

Dass er hier was anderes antwortet als du erwartet hast liegt nicht an ihm, sondern an der Rechtslage und deiner diesbezüglichen Unkenntnis.

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