Mahnung sehr schnell

Ich kenne mich mit sowas ja sowas von ganz und gar nicht aus. Aber gingen wir mal von folgender Situation aus:

  • da kriegt die Susi ne Rechnung (kleiner Betrag, wir reden von unter 6 Euro) per Mail
  • es ist ein Posten auf dieser Rechnung unklar und Susi fragt beim Rechnungssteller nach
  • Susi kriegt keine Antwort, Mails (3 Stück) bleiben unbeantwortet, telefonisch ist der Rechnungssteller nicht zu erreichen
  • weitere schriftliche oder persönliche Nachfragen gibt’s nicht
  • 10 Tage nach dem Zahlungsziel kommt eine 2. Mahnung (per Post), es werden 5 Euro Mahngebühr verlangt
  • eine 1. Mahnung kam bei Susi nicht an (weder per Post noch per Mail)
  • der Rechnungssteller ist - wie ja saisonal nicht unüblich - seit heute für die nächsten drei Wochen im Urlaub
  • Susi hat inzwischen den „nachvollziehbaren“ Teil der Rechnung überwiesen

Wie gesagt, ich zahle üblicherweise meine Rechnungen brav und pünktlich, habe also keine Ahnung wie sowas üblicherweise läuft.
Aber kann es wirklich sein, dass schon nach 10 Tagen eine „zweite Mahnung“ kommt (wo auch immer die erste abgeblieben sein mag…)?

Die liegt in einem Paralleluniversum auf dem bis zur Beteigeuze reichenden Stapel der angeblich nicht angekommenen Mahn- und Rechnungsschreiben, Zahlungserinnerungen und Fristsetzungen.

Keiner von uns hingegen weiß, was mit „unklar“ gemeint ist.

Danke, das ist dieser Teil der Frage schonmal geklärt :slight_smile:

Das kannst in der Geschichte von Susi, dem Zahnarzt, der Mail und den Portokosten nachlesen. Aber auch darum geht’s gar nicht so sehr :slight_smile:

Ach um Himmels Willen.

Zur Frage. Natürlich kann es sein, dass nach 10 Tagen (wonach eigentlich… Zahlungsziel, Verzug…?) schon eine zweite Mahnung kommt.
Man ist als Gläubiger einer Forderung noch nicht einmal verpflichtet, überhaupt zu mahnen.
Natürlich gehört sowas zum guten Ton - man kann mal etwas vergessen oder z.B. unverhofft auf Reisen oder erkrankt sein.

joschreibidennchinesisch?

Wie gesagt, ich bin komplett unerfahren mit sowas. Mir kamen halt 10 Tage nach Zahlungsziel ziemlich schnell vor und ich dachte, dass hierzulande doch irgendwie jeder Quatsch geregelt ist und es irgendwelche Regelungen gibt, die den Zeitraum der zwischen Zahlungsziel, erster und zweiter Mahnung verstreichen muss, regeln.

Dann hilft der Susi wohl nur noch das Duell mit dem Gläubiger im Morgengrauen aufm Berg. :gun: :gun:

Mit Versäumnis des Zahlungsziels ist die Rechnungsempfängerin ja schon im Verzug.
Die erste Mahnung nach 10 Tagen finde ich nicht übertrieben schnell. Man kann erwarten, dass das bei einer eingegangenen Mahnung innerhalb von zwei, drei Tagen von der entsprechenden Person erledigt wird.

1 Like

Es ist die zweite Mahnung, die nach 10 Tagen kam - die erste kam nicht bei Susi an.

hi,

ähm, Zahlungsziel.
Welche Definition schwebt Susi und dir da so vor? Zahlungsziel ist der Tag, ab dem binnen 2 Wochen das Geld… naja.

wie lang war denn die Frist angesetzt und was war vereinbart?

grüße
lipi

so viele Details wie Du auch willst :slight_smile:
Rechnungsdatum: 26.06.23
Bitte überweisen Sie den Betrag von … EUR bis zum 10.07.23 auf eines meiner Konten.

Die zweite Mahnung kam mit Datum 20.7.23 und traf am heutigen Tag mit der Post bei der Susi ein.

Der Verbleib der ersten Mahnung ist unklar.

Nein, aber offenbar zuviel Gemähre drum herum, unter dem wesentliche Informationen ganz einfach absaufen.

Ich mahne auch schon 10 Tage nach Ziel (sofort nach Leistungserbringung [entspricht] Rechnungserhalt) erstmals per Mail. Systemgeneriert.
Die zweite dann nach etwa 14 Tagen.
Erst die weitere, i.d.R nach Eintritt des Verzuges ist dann schriftlich und mit Kosten versehen, die ich gern erstattet hätte. Das kommt glücklicherweise aber nur seltenst vor.

Sowas ähnliches hattest doch erst vor kurzem schonmal gesagt. Ich glaube, ich habe verstanden. Aber manchmal hilft’s auch zu lesen (oder wenn das zu viele Buchstaben sind und man darauf keinen Bock, dann nicht zu antworten).

Ja, so in etwa hätte ich mir das auch vorgestellt. Und in diesem ganz konkreten Fall hat ja der Gläubiger erstmal eine Leistung auf die Rechnung geschrieben, die er definitiv nicht erbracht hat (Porto für ne E-Mail) und auf Nachfragen nicht reagiert. Ist ja nun nicht so, dass die Susi böswillig einfach nicht bezahlen will oder den Gläubiger maximal nerven oder so…

Das Zahlungsziel gibt an, bis wann die Rechnung zu bezahlen ist. Danach kann der Rechnungssteller sofort ein Mahnverfahren in Gang setzen, eine Mahnung oder Erinnerung ist nicht erforderlich, nur kundenfreundlich. Dass zweite Mahnung drübersteht ist merkwürdig, aber es hätte auch „siebente Mahnung“ draufstehen können - seit verstreichen des Zahlungsziels war Susi im Verzug.

Anrufen oder Emails sind informelle Kontaktaufnahmen mit dem Rechnungssteller und haben normalerweise keine Auswirkung. Susi hätte der Rechnung nach Erhalt (und vor dem Verstreichen des Zahlungsziels) schriftlich widersprechen müssen und um Klärung bitten.

Und ja, bei einer Rechnung über Vierfuffzich wirkt das wie Overkill. Gemahnt werden darf aber auch über Kleckerbeträge.

4 Like

Zumindest dann, wenn Reden mit die Lajt nicht hilft.

Der Vorgang sieht in meinen Augen ziemlich typisch dafür aus, dass eine erste Zahlungserinnerung zurückgehalten wurde, weil derjenige, der den Mahnlauf fährt, weiß, dass mit der Rechnung noch was zu klären ist, und aus irgendeinem kühlen Grund (es gibt viele davon, technische und organisatorische) keine Mahnsperre setzen kann. Das erste, was die arme Susi dann erhält, ist die zweite Mahnung mit bereits sehr rüdem Tonfall, garniert mit Mahngebühren, Zinsforderungen und derlei Verzierungen, die Leute, die es gewohnt sind, Mahnungen zu erhalten, niemals bezahlen (und trotzdem der Hoffnung auf Erlösung und den Anblick des Angesichts des Herrn nicht verlustig gehen).

Mein Vorschlag an Susi:

-> Ruf doch mal an!

Schöne Grüße

MM

Och menno!

Guggsu:

Aber ja, das mit der „zurückgehaltenen“ ersten Mahnung klingt nicht unschlau… Und davon abgesehen, selbst wenn ich auf die erste Mahnung gleich „drölfzigste Mahnung“ draufscheiben dürfte - warum sollte ich? Sowas macht doch nur Ärger in Form von Rückfragen…

1 Like

Hmm.

Wenn das die Arztpraxis-Geschichte ist: Bucht die Praxis überhaupt selber, oder kommt das Dings von irgendeiner Medizinisch-pharmazeutischen Buchungs- und Rechnungsstelle oder sowas?

Schöne Grüße

MM

Jo, tut sie! Darum ist das ja so überaus ätzend.

Muss der Zahlungsempfänger den -pflichtigen nicht erst in Verzug setzen? Das Setzen eines Zahlungsziels reicht da nur, wenn auf der „Rechnung“ darauf hingewiesen wird, dass automatisch Verzug eintritt, wenn bis dahin nicht gezahlt wird. (oder hat sich da was geändert?)

Servus,

so sehr alt ist § 286 BGB in seiner aktuellen Fassung noch nicht, das stimmt. Aber bald zehn Jahre sind es schon.

Schöne Grüße

MM

Vielen lieben Dank - das war mir echt nicht bekannt.
mal wieder was dazugelernt

Dieses Thema wurde automatisch 30 Tage nach der letzten Antwort geschlossen. Es sind keine neuen Nachrichten mehr erlaubt.