Mahnverfahren , Vollstreckung, aus Prinzip

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo,

habe bei Eba* eine Duscharmatur im normalwert von 30 Euro für 1,50 Euro + 4,00 Euro versichertem versand per Hermes erstanden.

Der Käufer hat sich so lange gemeldet bis er das Geld hatte und nun ist Funkstille und keine Ware in Sicht und schon sind 2 Monate vergangen.

Ich habe ihm schon eine Frist gesetzt bis die ware da sein soll oder das Geld zurück auf meinem Konto sein soll. NAtürlich ist nichts passiert.

Frage:

Würde jetzt mal Spasseshalber einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken, die 23 Euro gebühren bezahle ich gerne.

Jedoh, sollte er widersprechen was könnte ich da noch tun gerichtlich und was wären das für kosten?
Was wären es für Kosten falls er nicht widerspricht und ich einen Vollstreckungsbescheid beantragen kann?
Kann ich alle kosten dann auf den Schuldner abwälzen?

Natürlich beauftrage ich wegen 5,50 Euro keinen Rechtsanwalt.

Einen anderen Ebay User hat er nach mir um weitere 180 Euro geprellt.

In dieser Sache gehts mir da nur um das Prinzip und nicht um das Geld.

Danke für die Infos…

hallo,
hier ein Link zum Theme Mahnverfahren:
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=ablauf%20geric…

Die Pdf datei downloaden und lesen. Ist super gut beschrieben.

Den User bei eBay melden macht auch Sinn.

Sie können aber auch eine Anzeige bei der Polizei machen wegen versuchten Betruges. Dazu sollten Sie aber vorher den Verkäufer nochmals eine Frist von mindesten 14 Tagen geben und darüber in Kenntnis setzen das sie Anzeige erstatten werden. Gut ist auch, wenn Sie andere Käufer ausfindig machen können, die von ihm „geprellt“ worden sind. Wenn Sie ihn anschreiben auch darauf hinweisen, das sie unverzüglich nach Fristablauf die Anzeige gegen ihn machen werden.

Wenn noch Fragen offen sind, können sie sich auch gerne nochmals melden.

Also das Gute ist, du hast die Bankdaten vom Verkäufer, da du ja eine Überweisung getätigt hast. Wenn du einen Mahnbescheid beantragt hast hat er 14 Tage Zeit zu widersprechen. Denke aber er wird e snicht tun.Dann kommt der Antrag auf Vollstreckungsbescheid. Wenn er dagegen nicht wiederspricht dann kommt der Erlass. Damit kannst du einen PfÜb beantragen bei der Bank wo er das KOnto hat und direkt dort pfänden. Besser als einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen. Alle KOsten immer im Pfändungsantrag auflisten. Die KOsten für den Mahn/Vollstreckungsbescheid packt automatisch das Mahngericht rein. Solltest du beim PfüB Hilfe brauchen melde dich einfach.(Auch jede Briefmarke und Telefonat beim Mahnbescheidantrag mit rein packen!!!
In den KOsten vom MB =23.- Euro ist der VB mit enthalten.

Huhu !

Sofern der Antragsgegner widersprechen sollte, kommen Kosten i.H.v. 75,-- € auf Sie zu ! Dies halt reine Gerichtskosten, sofern Sie sich selbst im Prozess vertreten…

Falls er nicht widersprechen sollte, kann ein Vollstreckungsbescheid ohne weitere Kosten beantragt werden (14 Tage Wartefrist) !

Viel Erfolg !

C. Seutter