Mahnwesen von nicht gezahlten Rechnungen

Hallo,
Ich habe im Sommer 2012 etwas im Mediamarkt per Bankkarte für 120€ gekauft. Die Bank hat die Zahlung damals nicht eingelöst, was mir nicht aufgefallen ist. Jetzt hab ich Mitte Dezember einen Brief vom Rechtsanwalt bekommen ich soll insgesamt mit Gebühren etc 180€ sofort überweisen. Da ich als Azubi das geld nicht hab, hab ich dort angerufen und nach einer Stundung gefragt. Die haben gesagt die können es zum 1.1.2013 verschieben. Jetzt habe ich das geld aber leider immernoch net weil ich mein Gehalt erst zum 15. bekomme.

Was passiert jetzt als nächstes? Klingelt bald der Gerichtsvollzieher oder wie sieht es jetzt aus?

Bitte schnelle abtwort

Hallo…
Ich hätte die 120.- Euro (auf Biegen und Brechen) sofort beim Erhalten des Rechtsanwaltschreibens überwiesen und alle weiteren Forderungen ignorieren…
Denn. bezahlt ist bezahlt und der so kurzfristig einbezogene Anwalt… was soll das…?
Beste Grüße - Helena

Ich hab nach 6monaten erst den Brief bekommen - Ubd es ist der einzigste. Da steht drauf das der Bankeinzug von 120€ nicht geklappt hat und jetzt kamen Gebühren etc dazu also wollen de jetzt 185€ aber ich habe Angst, weil ich per 1.1. immernoch nicht zahlen konnte das jederzeit der Gerichtsvollzieher o.ä. Vor der Tür steht. Daher auch meine frage ob jetzt noch x Mahnungen kommen oder wie es weiter geht

Kurz gesagt: Ja!
Es wird immer härter für Dich und teuerer. Du hast ja gar bis jetzt nichts bezahlt - geht gar nicht gut!!

Klar. Mahnungen werden vielleicht - können, dürfen kommen…
Aber was soll das…?
Alles was nicht per Einschreiben + Rückschein kommt, kann ja per Post verloren gehen - oder auch gleich im Papierkorb landen…
Eins ist jedoch klar: bezahlt werden muß…!
Zahle die Rechnung - sobald Du kannst + vergiss alles Weitere.

Aber: Du kannst auch erst mal Anzahlen. Dann beginnt die ganze Prozedur mit Mahnung u.s.w. von Vorne.
Schau einfach, dass Du die 120.- Euro irgendwie nach und nach abzahlst…
Alles Weitere ist Blabla. Denn: der Kunde will einfach nur sein Geld…!
Viel Glück - Helena
P.S.: Wer viel fragt, bekommt viele Antworte…
Deshalb: Tun statt fragen…!

Okay. Aber hier ist immer wieder von 120€ die rede… Muss ich jetzt die 120€ an mediamarkt Zahlen oder die 185 an die Rechtsanwälte?
Denn die Rechtsanwälte vertreten mediamarkt ja und leiten die 120€ dann weiter oder?

Hallo…
Müssen - und tun…!?
Natürlich können Sie 180.- an den Anwalt zahlen…!
Ich persönlich…(!) würde die 120.- Euro gleich an Mediamarkt zahlen…!
besser gestern als heute…und die Sache nicht mehr beachten. Punkt.
Denn: das Geld müssen Sie ja wohl haben, wenn die Bank es nicht von Ihrem Konto überwiesen hatte…!
Gruß - Helena