Makler absagen?

Hallo,

haben ein Haus über ein Maklerbüro (Provision 5,6 %)angeschaut. Am nächsten Tag haben wir entdeckt dass ein anderes Maklerbüro das selbe Objekt provisionsfrei zum Kauf anbietet. Kann ich dem ersten Makler einfach absagen? Zwischen mir und dem Maklerbüro gab es keinen Vertrag und ich habe auch nichts unterschrieben. Einfach nur angerufen, Besichtigungstermin vereinbart und wahr genommen, das wars.

Könnt Ihr mir helfen?

Vielen Dank schon mal!

Gruß ninnu

Sehr geehrte Fragerin,
wenn Sie mit dem makler eine Besichtigung wahrgenommen haben, könnte schon ein Vertragsverhältnis zustande gekommen sein. Aber entscheidend ist, was haben Sie im Ergebnis der Besichtigung gesagt.
Lösungsvariante 1.
Eventuelle war Ihr Mann/Freund mit dem sie gemeinsam das Objekt kaufen wollen nicht mit bei der Besichtiguing, der Partner oder ein Verwandter, der beim zweiten Makler für Sie vorstellig wird, könnte mit dem 2. Makler den notariellen Kaufvertrag zustande kommen lassen.

Variante 2, wenn so eine Lösung ausscheidet, dann prüfen, wieso der erste Makler die Sache gegen Provision anbieten konnte (vielleicht nur ein Trittbrettfahrer, ihn auffordern wenn es zum Streit kommt, seinen Maklervertrag vorzuilegen und wenn er keine Exclusivklausel hat, dann kann er mit ziemlicher Sicherheit gerichtlich seine Provision nicht einklagen (da hat er nur Chance, wenn Sie ihm eine schriftliche Provisionszusage gemacht haben)
Aber wie gesagt so aus der Ferne ist das nur eine Orientierung und keine garantierte sichere Sache.

Hallo,

warum absagen? Sie haben die Dienstleistung des ersten Maklers (Telefonat, Objektangebot, Besichtigung) mit dem Wissen der Provisionsregelung genutzt und den Makler für Sie arbeiten lassen. Der Makler kann auch nicht umsonst diese Dienstleistung für Sie erbringen. Nur weil man nichts unterschrieben hat… Ihr Ansinnen ist unseriös! Was juristisch möglich ist kann nur ein Anwalt abschätzen.
Aber - die feine Art ist das nicht. Würden Sie als
Makler gerne umsonst arbeiten wollen?

Gruß

W.B.

Hallo. Ich würde den Makler mit dem ich die Besichtigung gemacht habe direkt auf die Situation ansprechen. Er wird Sie dann darüber aufklären warum das so ist. Wenn er Ihnen keine vergleichbare Lösung wie der andere Makler anbieten kann, haben Sie auch die Möglichkeit den anderen Makler zu kontaktieren. Ohne Honorar kann kein Makler arbeiten. Es gibt Innen- und Außenprovisionen. Innenprovisionen werden vom Verkäufer gezahlt, Außenprovisionen vom Käufer. Letztlich kommt es auf das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Makler an. Möglicherweise ist einer der beiden Makler nicht vom Verkäufer autorisiert das Objekt anzubieten und er handelt nur im Rahmen eines Gemeinschaftsgeschäftes mit einem anderen Makler. Viel Erfolg. A. Frank

Hallo Ninnu,
diese meine Meinung ist vollkommen unverbindlich, aber meines Wissens nach verhält es sich so:
Wenn du ein Objekt durch einen Makler nachgewiesen bekommst und es sogar besichtigst, dann hat dieser Makler alles getan, um sich seine Provision zu verdienen. Das gilt auch dann, wenn du dich jetzt mit dem Eigentümer einigst. Wenn der Makler herausbekommt, dass du diese Immobilie erworben hast, kann er seine Provisionsforderung an dich stellen. Und ich denke mal, da sind die hinterher, weil 5,6% des Kaufpreisen bestimmt mehr als 1000 € sind. Aber mit 5,6% bist du im Gegensatz zu Berlin noch relativ billig dran. Hier sind es 7,14 %.
Ein Tipp, wenn Ihr auf Suche seit. Wenn dir das provisionspflichtige Objekt von einem 2. Makler gezeigt wird, dann SOFORT diesem Kenntnis geben, dass du es schon kennst. Im schlimmsten Fall ist die Provision dann 2 x fällig !!!
Achja, ich glaube (weiß es aber nicht sicher) dass selbst NACH Auslaufen des Maklervertrages in deinem Fall der Makler Provisionsanspruch hat, weil du ja über ihn Informationen zum Objekt bekommen hast.

Möglicherweis kann man aber auch über die Provisionshöhe verhandeln. Ist keine feststehende Summe.

Objekt wird vo 3 Maklern angeboten. Der Verkäufer scheint es eilig zu haben da er schon ein neues Objekt zu finanzieren hat. 2 Makler bieten mit provision an und 1 ohne. Alle drei vom Verkäufer beauftragt. War mit meinem Mann anschauen.
Danke für die Info.

Gruß ninnu

Hallo,

warum absagen? weil der Makler mir ein Exposee per Mail geschickt hat was mit dem im Internet vorhandenen identisch war und außer guten Tag und auf Wiedersehen mit mir nichts gesprochen hat. Diese Leistung mit 5,6% einer 6stelligen Summe zu vergüten halte ich für extrem überzogen. Sorry ist halt so.

Gruß ninnu

Hallo,

aber der Makler hat außer mir das Exposee was eh schon im Internet vorhanden war per Mail zu schicken und Guten Tag und Auf Wiedersehen bei der Besichtigung nichts gemacht. Der Verkäufer selbst hat mir alles Top offeriert. Aber für diese schwache Leistung einen fünfstelligen Betrag zahlen zu müssen finde ich dreist.
Wenn ich mit der Arbeit eines Dienstleisters nicht zufrieden bin kann ich Ihn doch wechseln oder?

Gruß ninnu

Hallo ninnu,
wenn du genau in die materie rein möchtest und einige minuten investierst, nimm dir mal diesen artikel vor. ganz ähnlicher fall, dazu noch mit anwaltlicher antwort. sollte genauer sein als ich es je könnte. da die rahmendaten jedoch nicht immer 100%ig übereinstimmen, bitte prüfen, ob der sachverhalt auch dir in deiner situation weiterhilft. Es ist auf jeden Fall sehr interessant! Viel Glück!

http://www.frag-einen-anwalt.de/Immobilienkauf-und-M…

Hallo,

warum so gereizt…?

Ich erlaube mir hier noch einen kleinen Hinweis: Der Makler wird nicht nach Aufwand bezahlt, sondern rein nach Erfolg. Leider hört man immer mal wieder von
„Kunden“, die die Dienstleistung des Maklers nicht bezahlen möchten, aber dennoch diese Dienstleistung zunächst leidlich nutzen. Später wird überlegt, wie man den Makler „bescheissen“ kann. Mehr ist hierzu nicht mehr zu sagen…

Gruß

W.B.

Hallo,

die Provision steht dem Makler zu, der einem Interessenten die Immobilie als erster vermittelt (Erstvermittlungsnachweis).
In der Regel kommt allein schon durch Ihren Anruf beim Makler ein Vertrag zustande, in dem Sie auch die vom Makler geforderte Provision akzeptieren.
Viel wichtiger ist aber, ob zwischen dem Verkäufer und dem Makler ein einfacher Maklervertrag, ein Alleinauftrag oder ein qualifizierter Alleinauftrag unterzeichnet wurde. Bei einem qualifizierten Alleinauftrag haben Sie auch nach Ablauf der Vertragsdauer die Provision zu zahlen, wenn es letztendlich zu einem Kaufvertragsabschluss kommt.
Einen qualifizierten Alleinauftrag darf ein Verkäufer aber nicht zwei oder mehreren Maklern erteilen. Am besten ist, Sie erkundigen sich zuerst bei dem provisionsfrei anbietenden Makler, welche Art von Auftrag zwischen ihm und dem Verkäufer abgeschlossen wurde. Viel Erfolg.

Freundliche Grüße

Absagen kannst du, bezahlen musst du im Zweifelsfall dennoch!

Natürlich bist du mit dem Makler einen Vertrag eingegangen in dem du sein (Vertrags-)Angebot, zumind. konkludent, dadurch angenommen hast, dass du seine Leistungen in Anspruch genommen hast.

Mehr noch. Würde der 2. Makler auch Provision fordern und du dich fortan an diesen wenden, dann würde auch er ggf. einen Anspruch begründen können (doppelte Provisionspflicht).

Auch Ihre Frage läßt sich nicht ohne Weiteres beantworten.

Zunächst darf ich feststellen, dass es keinen Makler gibt der provisionsfrei anbietet. In jedem fall wird er eine Innenprovision vom Verkäufer erhalten und deshalb ist seine Werbung „provisionsfrei“ nicht richt und hätte heissen müssen: Keine Käuferprovision.

Sie müssen selber entscheiden, ob sie mit einem makler zusammenarbeiten wollen bzw. über ihn eine immobilie kaufen möchten, der Ihnen mit dem Begriff „provisionsfrei“ eine Mogelpackung unterschiebt.

Ich kann „aus der Ferne“ nicht beurteilen, ob sie mit dem „ersten“ Makler eine Provisionsvereinbarung stillschweigend getroffen haben, denn für die Provision ist nur die Ursächlichkeit des Nachweises wichtig, so steht es im Gesetz.

Im schlimmst Fall haben Sie 2 Provisionen zu zahlen, deshalb rate ich Ihnen sich anwaltliche Hilfe zu nehmen und den Sachverhalt juritisch klären zu lassen.

Ihr Thorsten Hausmann

Ein schriftlicher Maklervertrag ist für die Provisionspflicht nicht Voraussetzung, es reicht bereits der Objektnachweis. Es ist also Vorsicht geboten! Eine „Absage“ nutzt nichts. Suchen Sie lieber weiter…
MfG aus dem Norden Niedersachsens
H.G.

Hallo Ninnu,

Du brauchst keine Sorgen zu haben, was den Termin beim Makler angeht. Du bist, wie viele andere auch, einfach nur Interessent für eine Immobilie gewesen, Punkt. Da Du nichts unterschrieben hast, kannst Du einfach zum nächsten Makler gehen. Aber Vorsicht:
Es gibt zwei Arten von Maklern. Den Nachweismakler und den Vermittlungsmakler. Beim Vertrag mit dem Nachweismakler genügt es schon, dass er Dir Objekte vorgestellt hat !! Dass Du dann das Objekt nicht nimmst, interessiert ihn nicht ! Die Provision wird fällig ! Der Vermittlungsmakler kriegt seine Courtage erst, wenn ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer beim Notar geschlossen wurde. Daher ist diese Alternative die bequemste…
Guckst Du:
http://www.immopilot.de/Makler/Der_Maklerberuf/der_m…

Wenn Interesse besteht, helfe ich aus eigener Erfahrung beim Vorbereiten eines Immobilienkaufs. Du glaubst nicht, an was man alles denken muss…

Gruß !!