Hallo, eine Frage zur aktuellen Änderung der Makler Gebühr.
Wir möchten eine Wohnung kaufen. Diese haben wir im letzten Jahr, November 2020, besichtigt. Der Verkäufer hat einen Makler eingeschaltet. Die Makler Gebühr beträgt 3,57 %, steht im Maklervertrag den man ja automatisch akzeptiert, damit man die Immobilie überhaupt besichtigen kann.
Der KV wird erst in ca 2 Wochen also 2/2021 geschlossen. Nach dem neuen Gesetz soll ja der Käufer und Verkäufer sich diese Gebühr teilen, bzw sich die Gebühr halbieren
Frage : Gilt die Maklern Gebühr vom Vertrag 2020 oder halbiert sich jetzt die Gebühr.? Wenn ja, hätte ich einen neuen Vertrag zur Kenntnis nehmen müssen?
Hallo,
Du bist sicher, dass das die gesamte Maklergebühr ist? Oder ist es nur die Hölfte, Dein Anteil?
Gruss
Jörg Zabel
Der Maklervertrag wurde vor dem 23.12.2020 geschlossen, dann sind die Vorschriften des BGB in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung anzuwenden.
Hoffentlich habt ihr mit der Wohnung mehr Glück - oder hattet ihr sie von einem Gutachter prüfen lassen? Dann braucht ihr kein Glück.
Hallo,
3,57 Prozent fuer den Kaeufer. Und wieviel fuer den Verkaeufer? Das steht nicht in Deinem Vertrag. Wenn Du schon Haarspalterei betreiben willst, denk ueber die geaenderte Mehrwertsteuer auf Maklergebuehr letztes und dieses Jahr nach.
… Also im Vertrag, bzw Exposé steht… due Käufercourage in Höhe von 3% auf den Kaufpreis, die Höhe unterliegt einer Anpassung dei Steuerdatzänderungen… und… erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer… Also vom Verkäufer keine Rede… Aber, es wird so sein, da der Vertrag bereits im November 2020 zu stande gekommen ist, wird die Maklercourtage nicht halbiert werden. Ich bin auch nur darüber gestolpert, weil in der Zeitung die SpK nur 1,75% Maklercourtage verlangt und das ca 1/2 von 3,57 % ist … Vielleicht hätte man ja etwas Geld sparen können.
Die marktübliche Provision beträgt in 12 Bundesländern 7,14 Prozent, in den übrigen vier Bundesländern 5,95 bis 6,25 Prozent. 3,57 Prozent ist nicht nur zufällig die Hälfte von 7,14 Prozent …
In 9 von 16 Länder war es auch bisher schon üblich, die Provision hälftig zu teilen - das ist allerdings kaum bekannt. Nur in 5 von 16 Bundesländern hat alleine der Käufer die Provision bezahlt. In den restlichen zweien gab es andere Teilungsmodelle.
Das neue Gesetz ändert also in weitaus den meisten Bundesländern rein gar nichts, weil das da bereits übliche Praxis war. Insofern dürfte der Termin des Vertrages für dich nicht relevant sein.
Gruß,
Max
Hi!
Man sollte das Wort „marktüblich“ aber nicht all zu ernst nehmen.
Bei uns war vor dem neuen Gesetz eine Provision von 3-4%+MwSt marktüblich, 5% war die absolute Ausnahme. Und wir sind ne Großstadt mit immensem Zustrom aus benachbarten Metropolen.
Aktuell ist es so:
Letztens stand ein Haus zum Verkauf, bei dem der Käuferanteil 1,5% beträgt.
Bei einem anderen sind es 2%.
Ein paar Mehrfamilienhäuser mit 4%, da gilt das neue Gesetz gar nicht!
Und dann ist da ne ganze Reihe Angebote, die da noch 3-5% stehen haben. Ich weiß nicht, ob die Makler noch nichts vom neuen Gesetz gehört haben, nicht wissen, wie man das bei Immoscout ändert, oder ob die ihre Coutage einfach verdoppelt haben…
Ich habe in 25 Jahren noch nie eine Anzege gesehen, in der irgendeine Information über die Verkäuferprovision enthalten war - was aber nicht heißt, dass sie nicht erhoben wurde.
Und wir sind ne Großstadt mit immensem Zustrom aus benachbarten Metropolen.
Und das Bundesland ist …?
NRW
Aber eine VERkäuferprovision war hier bisher auch völlig unüblich.
in Bayerrischen nicht
Und das weißt du woher? Wie gesagt, Immobilienanzeigen geben das nicht her. In keiner Immobilienanzeige ist eine Verkäuferprovision ausgewiesen. Auch hier in Bayern nicht.
Gruß,
Max
Zum Beispiel durch den Verkauf einer Immobilie.