Makler macht Hauskauf von Finanzierung über eigene Bank abhängig

Hallo zusammen,

wir sind gerade darüber ein Haus zu kaufen. Jetzt haben wir eins ins Aussicht, das über den Immobilienzweig einer großen deutschen Bankgruppe läuft. Beim Zweitgespräch wurde uns in Aussicht gestellt, dass wir das Haus bekommen, abhängig davon, dass wir uns für den richtigen Finanzierer entscheiden. Mit anderen Worten: Du bekommst das Haus nur, wenn du bei uns finanzierst. Meiner Meinung nach sind solche gekoppelten Verträge rechtswidrig, da es sich im Grund genommen um zwei verschiedene Verträge handelt, ich aber gezwungen bin, beide abzuschließen. Wie ist da die Rechtslage?

Liebe Grüße

Ich frage mich, warum

sein sollten. Vielleicht wegen unlauteren Wettbewerbs?

Zumindest scheint ein solches Geschäftsgebaren keine neue Erfindung zu sein, wie zum Beispiel das Urteil des OLG Brandenburg vom 19.03.2014, Az. 4 U 64/12, nahelegt:

https://openjur.de/u/682609.html

Aber nehmen wir an, die Bank dürfte nicht gleichzeitig als Maklerin und Kreditgeberin auftreten: Was hättest du davon? Eines ist doch klar: Niemand ist verpflichtet, dir irgendwas zu vermitteln oder zu verkaufen oder dir einen Kredit zu gewähren.

Worauf stützt sich deine Meinung denn, die Verträge wären rechtswidrig?

Spricht man hier nicht von Kopplungsgeschäft?

Das mag eines sein, aber das hast du eben nicht schriftlich.

Der Makler hat dir das gesagt, wird es aber nie so festhalten. Wenn du es nicht machst gibt er eventuell jemand anderem den Zuschlag. Begründen muss er das ja nicht.

Gruß,
Steve

Es dürfte sich um kein

handeln, jedenfalls nicht im Sinne von § 492a Abs. 1 S. 1 BGB:

„Der Darlehensgeber darf den Abschluss eines Immobiliar-Verbraucherdarlehenvertrags unbeschadet des § 492b nicht davon abhängig machen, dass der Darlehensnehmer oder ein Dritter weitere Finanzprodukte oder -dienstleistungen erwirbt (Kopplungsgeschäft).“