Makler umgehen bei Hauskauf ohne Exposee erhalten

Hallo,
bin neu hier und habe gleich eine Frage wie ich sie hier schon in ähnlicher Form gefunden habe, aber leider nur in ähnlicher Form und deswegen muss ich leider gleich meinen Einstand mit einer Frage beginnen.
Zur Sachlage. Ich habe mir vergangene Woche mehrere Häuser mit einem Makler angesehen. Dann hatte er keine Zeit mehr, ich wollte mir aber gerne meinen Favoriten noch ansehen. Er hat mir dann die Adresse gegeben, worauf hin ich später hingefahren bin. Ich habe weder etwas auf dem Postwege noch persönlich an Unterlagen erhalten. Der Makler war dann auch bei der Besichtigung nicht dabei. Nun ist natürlich die Frage in wie weit dem Makler nun eine Provision zusteht. Die anderen Hausbesichtigungen haben ja mit diesem Haus nichts zu tun und Unterlagen habe ich auch nicht erhalten. Ich denke das sind 2 gute Argumente zumindest für eine drastische Reduzierung der fast 5% Courtage. Der Maklervertrag läuft regulär Mitte Juni aus, das ließe sich also bequem aussitzen. Mir ist natürlich bewusst, dass der Makler den Kontakt hergestellt hat und auch gewisse Auslagen hatte, habe ja die anderen Beiträge schon gelesen, aber besteht eine Chance eventuell doch die Courtage einzusparen oder zumindest „sinnvoll“ zu kürzen? Er hat ja im letzten und entscheidenden Fall nicht wirklich Arbeit geleistet und schriftlich hat er auch nichts von mir bekommen bis auf eine Terminanfrage via Mail. Bei dem Maklertermin waren wir zu zweit. Die Zeugenfrage ist also schon geklärt. Also was ist hier die Meinung, volle Provision, stark gekürzte Provision oder gar keine Provision? Würde hier vor Kontaktaufnahme mit dem Makler gerne andere Meinungen haben, um mich hier nicht selbst zu belasten.

Wie immer ist dies keine verbindliche Rechtsauskunft, die nur ein Anwalt geben kann/darf.

Ist der Makler als „Nachweismakler“ beauftragt, steht ihm die volle Provision schon bei Nachweis der Gelegenheit zum Vertragsabschluss zu (hier: Adressenweitergabe). Ein Maklervertrag dürfte konkludent geschlossen worden sein (E-Mail-Terminanfrage > Terminvereinbarung).

Ist der Makler als Vermittlungsmakler beaufragt, muss er für seinen Provisionsanspruch mehr tun.

Zu kürzen oder so ist da nichts. Entweder der Anspruch besteht oder eben nicht. Was Verhandlungsversuche ja nicht ausschließt :wink:)

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Erst einmal danke für die prima und schnelle Antwort. Bedeutet dann wohl für mich, dass ich auf jeden Fall über den Makler gehen müsste. Steht denn im Falle eines „Vermittlungsmaklers“ ein entsprechender passus im Vertrag? Ich habe das auch bereits den Eigentümer nachschlagen lassen. Er hat dort nur eine Passage gefunden wonach pauschal 2.000 Euro fällig werden würden in einem ähnlichen Fall.

Ohne den genauen Vertragsinhalt zu kennen, kann diese Frage, wie auch der Passus EUR 2.000, nicht beantwortet werden. Auch ist fraglich, welche Vertrags- bzw. Provisionsvereinbarung Sie mit dem Makler haben (sprich, wie wurde die besagte Immobilie angeboten. Zu welchen Konditionen?)

Steht denn im Falle eines „Vermittlungsmaklers“

ein entsprechender passus im Vertrag? Ich habe das auch
bereits den Eigentümer nachschlagen lassen. Er hat dort nur
eine Passage gefunden wonach pauschal 2.000 Euro fällig werden
würden in einem ähnlichen Fall.

Ich werde mal versuchen den genauen Vertrag zu bekommen und den Text dann mal schicken. Kann abe rein oder zwei Tage dauern.

Hallo,
habe heute den Vertrag mal eingescannt und hochgeladen. Hier die Adresse dazu:
http://www.ipaid.de/temp/MAKLERVERTRAGNeu.JPG
Es wäre sehr schön, wenn ich irgendwie zumindest einen Teil der Maklergebühr sparen könnte, denn 4,76% sind doch ne Menge dafür, dass er mir bisher lediglich die Adresse gesagt hat. Bitte diesen Scan aber absolut vertraulich behandeln. Vielen, vielen Dank für die Hilfe!

nicht lesbar. Am Besten mal faxen 04562 255622

nicht lesbar. Am Besten mal faxen 04562 255622

Faxen kann ich leider nicht. :frowning: Ich habe ihn aber gerade noch einmal zum PDF umgewandelt. Ich denke das sollte dann besser sein. HIer der Link:
http://www.ipaid.de/temp/Maklervertrag.pdf

Ja, so ging es.

Nur ist das ja der Vertrag zw. Verkäufer und Sparkasse (die 2.000 EUR pauschale Entschädigung dürften allerdings nichtig sein - viel zu hoch als Pauschale = unwirksam!)

Die Sparkasse muss auch mit Ihnen einen Vertrag geschlossen haben (schriftl. oder konkludent) - sonst gibt es eh nix. Die Frage also lautet: Wie und zu welchen Konditionen hat die S Ihnen das Objekt angeboten. Hat sie dabei explizit darauf hingewiesen, dass sie bei der Vermittlung von IHNEN eine Prov. in Höhe von x haben möchte. Das muus man schon sehr haarklein wissen, um den Anspruch bewerten zu können.

Ich habe von der Sparkasse gar nichts erhalten, weder Exposee noch etwas anderes Schriftliches. Konkludentes Verhalten liegt aber natülich in der Form vor, dass wir von dem Makler die Adresse erfragt haben während wir andere Objekte besichtigt hatten. Er hatte bei diesem Termin dann keine Zeit mehr für diese entscheidende Besichtigung. Die Daten zum Objekt selbst haben wir aus dem Netz!

Jetzt wird’s langsam klarer :wink:

Sie hatten also das Angebot im Web gesehen und dann den Makler bei der Besichtigung nach der Adresse gefragt!?!

Damit dürfte in der Tat ein Maklervertrag (konkludent) entstanden sein. Die entscheidene Frage ist nun: Was stand in dem Web-Angebot bzgl. der Maklerprovision (ganz genau!) und wenn nichts dazu stand, hat der Makler Ihnen bei der Adressennennung gesagt, das er Prov. dafür möchte und wenn wie viel?

(link zum Angebot wäre hilfreich)

Da stand leider der provisionssatz drin. :frowning: Aber moment, ich könnte doch vielleicht auch sagen, dass ich das erst am Telefon erfahren habe von dem Haus oder vielleicht auf einen Anzeigefehler hinweisen? Wenn ich das richtig sehe, ist das Angebot im Netz doch nur ein Vorschlag, ähnlich wie ein Artikel im Supermarkt mit Preis dran nur ein Preisvorschlag darstellt. Erst an der Kasse gehe ich durch Bezahlung darauf ein. Zumindest wurde mir das mal so beigebracht. Ich könnte also doch theoretisch sagen: Ne, kriegst nur eine Aufwandsentschädigung von X oder liege ich da falsch?

m.W. falsch.

Wenn im Netz ein konkretes Angebot stand (was nicht so sein muss - dazu müsste man aber den genauen Text kennen) und daraufhin konkludent ein Vertrag geschlossen wird, dann sind die Konditionen zunächst einmal akzeptiert. Was spätere Verhandlungen nicht ausschließt. Aber sie sind eben vom good-will abhängig.

Was anderes wäre es, wenn Sie der Prov-Forderung vor Vertragsschluss widersprochen hätten. Etwa: Ich wäre interessiert, aber nur bereit 1% Prov. zu bezahlen…oder ein Zhlg. ganz abgelehnt hätten.

Die Nummr mit dem Telefon geht meistens schief, Anzeigenfehler könnte sein - dazu bräuchte ich aber einen LINK ! (muss ja noch da sein, wenn das Angebot noch aktuell ist)

Oh, da hab ich gerade ein Schlupfloch entdeckt. Über eine Suche kommt man hierher:
http://immobilien.trovit.de/index.php/cod.ad/id.1264…
Da steht natürlich nichts von Provision! Wenn man dann aber dem Link folgt, kommt man zur kompletten Seite:
http://www.immopool.de/immobilienangebot/058/Jameln/…
Da werde ich dann wohl so vorgehen, dass ich sagen werde, ich hätte nur den ersten Link vor Anruf beim Makler gesehen. Bei näherer Betrachtung ist dann die zu hohe Maklergebühr aufgefallen. Doch, ich denke das sollte klappen.

Das ist aber derdammt dünnes Eis!

Ich meine, das Angebot war korrekt, der M-Vertrag konkludent geschlossen, der Anspruch ist berechtigt.

Das ist aber derdammt dünnes Eis!

Ich meine, das Angebot war korrekt, der M-Vertrag konkludent
geschlossen, der Anspruch ist berechtigt.

Sehe ich leider auch so. :frowning: Trotzdem werde ich mal versuchen erst auf Mitleid, dann auf Recht und dann auf Geldgier zu setzen. :smile:
!!!VIELEN, VIELEN DANK FÜR DIE HILFE!!!

Hallo,
hab da noch einmal eine kleine Frage. Im Maklervertrag steht etwas von 2,38%, im Angebot im Netz was von 4,76%. Gehe ich Recht in der Annahme, dass es so zu verstehen ist, dass der Verkäufer 2,38% und ich als Käufer 2,38% zu bezahlen hat? Das wäre dann ja schon deutlich günstiger als bisher gedacht. Über Google und die Webseite des Maklers habe ich dazu leider nichts gefunden.

Nein, Sie gehen fehl. Der Makler möchte lt. Vertrag 2,38% vom Verkäufer und 4,76% lt. Angebot vom Käufer (=ges. 6% + MwSt.)

Sie dürfen die 2 Verträge nicht in einen Topf schmeißen. Sie haben einen Vertrag mit dem Makler und der VK ebenfalls. Deshalb steht auch in dessen Vertrag: …M. darf auch entgeldlich für die andere Seite tätig werden…

Es geht für Sie also um IHRE 4,76%. Die andere Seite hat Sie nicht zu interessieren :wink:

Gehe ich

Recht in der Annahme, dass es so zu verstehen ist, dass der
Verkäufer 2,38% und ich als Käufer 2,38% zu bezahlen hat?

Oh ha, das ist heftig. Dann werde ich da morgen mal hinfahren und versuchen mit dem Makler zu reden. Danke noch einmal!
*********

6% sind nicht heftig, sondern der allgemeine normale Wahnsinn ;-(

Wenn man dies nicht will, dann muss man sich selbst auf die Suche machen. (http://www.amazon.de/Courtagefrei-Immobilien-erwerbe…)

wat älter, das Buch, aber ganz jut die Situation beschrieben. Im Übrigen gilt dies: http://www.amazon.de/Immobilienmakler-inkompetent-fr…