Es gibt ein paar Leute hier im Forum, die das offenbar als Umgangston pflegen, den anderen schallend auszulachen.
Weitgehend entspricht das der Sachlage ja dem, wa ich geschrieben habe. Das vorher zunächst zu versuchen, selbst anzumerken, ist natürlich sinnvoll. Allerdings rate ich tunlichst dazu, einen Fachanwalt einzuschalten. Ich habe seit über 10 Jahren mit der Materie zu tun, Erfahrungen aus round about 30-40 außergerichtliche, Gedöns und zusätzlich etwa einem dutzend Fälle, die vor Gericht gelandet sind. Da hat man auf der Gegenseite öfter mal mit „normalen“ Anwälten zu tun. Ich kann mich an nicht einen erinnern, wo das nicht richtig teuer geworden ist. Die wenigsten kapieren z.B das mit dem Unterlassungsanspruch.
In dem von mir angedeuteten Fall hatten wir auch mit so einem selbst ernannten Spezialisten zu tun, der tatsächlich keine Ahnung hatte. Das hat inklusive Nebenintervenient (Achtung, bei Verwendung der Bilder durch den Makler ist der der Beklagte!) dazu geführt, dass alleine an Anwalts und Gerichtskosten rund 30.000 € aufgelaufen sind, bei einem Streitwert von 1200 €…
Nun geht es zwar hier nicht um den Urheberschutz, trotzdem sollte das jemand machen, der dabon Ahnung hat. Der o.g. Anwalt , der das so teuer verbockt hat, war Spezialist im Immobilienbereich….
Noch ein Nachtrag hierzu. Genau das haben Makler und Vermieter in meinem Fall auch probiert. Das hat der Richter allerdings herzhaft abgeschmettert. Weil zumindest im Urheberrecht das mit der Nachweissache ist. Die liegt beim Verwender und muss unmissverständlich sein.
Immerhin kann ein Mieter davon ausgehen, dass ein Makler nicht so unprofessionell ist, eine hingerotzte Wohnung für eine Veröffentlichung zu fotografieren, die gar nicht für solche Fotos hergerichtet wurde.