Makler veröffentlicht Fotos der Mietwohnung ohne Zustimmung der Mieter

Kann man sich als Mieter wehren, wenn unerlaubt Fotos im Internet (Verkauf der Wohnung als Eigentumswohnung) auftauchen? Hat man Anspruch auf eine Entschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts? Wenn ja, wie kann man diese durchsetzen?

Wie ist der denn an die Fotos gekommen?
Auch ohne Guß, bitte und danke!
ramses90

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Der Makler hat Fotos mit Fotograf bei der Besichtigung gemacht

Hallo Bubi,
ich sehe keinen Grund, dass der Makler das nicht dürfe. Er hat ja den Auftrag vom Eigentümer der Wohnung.
Michael

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Werden hier nicht Persönlichkeitsrechte verletzt?

Nur wenn Personen (Du, Frau, Kinder etc) auf den Fotos zu sehen sind.

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Zählt also die gesamte Einrichtung, Wohnzimmer, Bett usw. nicht? Hier wird doch jedem zugänglich gemacht, wie es in der Wohnung aussieht.

Fotos machen und veröffentlichen darf er nur mit deiner ausdrücklichen Einwilligung.

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Die Rechtsprechung schon.

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Das ist falsch.

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Die Fertigung und Veröffentlichung der Fotos würde also nicht sowohl gegen das Persönlichkeitsrecht des Mieters als auch gegen Artikel 13 GG verstoßen?

Jetzt mal ganz blöd gefragt: warst du nicht dabei? Selbst, wenn er dich nicht schriftlich um Erlaubnis gefragt hat, hat er sicherlich nicht die Fotos gemacht (bzw. machen lassen, wenn du sagst, dass sogar ein Fotograf dabei war), ohne dir zu sagen, wofür, oder hat er dir gesagt, er möchte für dich Erinnerungsfotos machen (lassen)? :roll_eyes:

Hier steht, dass idealerweise die schriftliche Einverständniserklärung des Mieters vorliegen soll, aber Pflicht ist es nicht.

Auch hier ist die Rede von Fotos MACHEN, nicht veröffentlichen, d. h., das kann man nicht auf dich direkt übertragen, weil er anscheinend mit deiner Erlaubnis fotografiert hat.

Ich sehe den Fall nicht so eindeutig, dass du auf jeden Fall Recht bekämst!

Nun, da bist du aber im Irrtum.

Dort steht zwar „nur“, dass idealerweise das Einverständnis schriftlich vorliegen sollte. Das hat aber einen einfachen Grund. Die Nachweispflicht hat derjenige, der die Fotos verwendet. Der muss nachweisen, dass das Einverständnis vorliegt. Das Einverständnis bezieht sich auch nicht nur darauf, die Fotos zu machen, sondern selbstverständlich auch auf den Verwendungszweck! Ich weiß auch nicht, was dieses völlig unangebrachte und ziemlich arrogante Augenrollen soll! Möglicherweise ist dir auch vor lauter Überheblichkeit entgangen, dass es dem Fragesteller nicht um das Machen geht, sondern um die Veröffentlichung im Netz.

Mein alter Vermieter hat so etwas in der Art auch gebracht. Er hatte das Haus gekauft. Bei der ersten Besichtigung bat er mich, für seinen eigenen Zwecke Fotos machen zu dürfen … von der Küche! Begründung: er wollte wissen, wo die Anschlüsse liegen. Was ich nicht mitbekommen hatte, dass er auch vom Rest der Wohnung Bilder gemacht hatte, während ich mit seiner Mitarbeiterin gesprochen hatte.

Kurze Zeit später „verplapperte“ er sich, als es um Rolladen im Schlafzimmer ging und er in einem Telefonat meinte, „auf den Bildern hier sehen die doch ganz in Ordnung aus“… Ich bin dezent aus der Hose gesprungen. Als er dann einräumte, dass er die Bilder gemacht hatte, habe ich ihn aufgefordert, schriftlich, sämtliche Bilder zu löschen. Das hat er mir bestätigt. Nach der Kündigung, vor dem Auszug, habe ich spaßeshalber mal im Netz nachgesehen, und gesehen, dass er die Bilder verwendet hat. Den Rest hat mein Anwalt gemacht.

Nein, das darf der Vermieter nicht. Fotos machen darf er nur mit deinem Einverständnis. Wobei er nachweisen muss, dass er dein Einverständnis hatte. Das muss nicht zwangsläufig schriftlich sein, ist aber natürlich für den Nachweis besser.

Worauf du dich ggf. vorbereiten musst, ist die Frage, warum du nicht nachgehakt hast, als du einen Makler samt Fotograf gesehen hast. Soweit ich weiß (ianal!) reicht das alleine aber eh nicht. Denn das Einverständnis muss explizit vorliegen.

Wende dich an einen Rechtsanwalt für Medien- und Urheberrecht.

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Das ist mir klar. Und da der Makler anscheinend vom Fotografen begleitet wurde, stehen auch erstmal zwei Aussagen gegen eine.

Auch das ist mir klar.

ist deine Meinung. Die sei dir unbenommen.

Wenn ich Mieter einer Wohnung bin, und „Besuch“ von einem Makler in Begleitung eines Fotografen bekomme, gehe ich nicht davon aus, dass der Fotograf Erinnerungsfotos für mich machen möchte, sondern dass er Fotos machen möchte, die der Makler für seine Tätigkeit verwenden will. Wenn ich das nicht möchte, muss ich dem Makler samt Begleitung weder das Betreten der Wohnung, noch das Anfertigen von Fotos erlauben.

Steht übrigens bei dem Link von @KeinesHerrenKnecht:

Auch der Vermieter, Eigentümer oder Makler darf nicht ohne die Zustimmung des Mieters selber und eigenständig Fotos von den Räumlichkeiten fertigen, sofern diese noch vom Mieter bewohnt werden.

Du kriegst nicht mit, dass der Vermieter durch die ganze Wohnung latscht und Fotos macht? Dann kann ich dich gut verstehen, dass du gegenüber dem UP so verständnisvoll bist. :rofl:

Du vergleichst Äpfel mit Glühbirnen. Aber auch dein Fall ist beim Link von @KeinesHerrenKnecht explizit behandelt worden:

Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn der Vermieter ausdrücklich bei einer Besichtigung darauf hinweist, dass er die Fotos ausschließlich zur Schadensdokumentation an der Wohnung nutzen möchte. Dies kann unter Umständen dazu führen, dass derartige Fotos erlaubt sind. Sollten diese Fotos jedoch sodann absprachswidrig zur Vermarktung genutzt werden, macht sich der Vermieter gegenüber dem Mieter schadensersatzpflichtig.

Ja, und dann sagen Makler und Fotograf: ja klar, er war damit einverstanden.

Übrigens, ich habe nicht gesagt, dass der UP auf keinen Fall Recht bekommen kann, ich habe lediglich gesagt

Pinkel jemandem anders ans Bein!

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Falsch. Derjenige, der die Fotos verwendet, muss eine Genehmigung haben. Ganz einfach. Auch, wenn du es immer noch nicht verstanden hast. Aber es geht hier nicht um das Anfertigen, sondern darum, dass die Bilder im Netz verwendet wurden. Man kann die Fotos auch für eigene Unterlagen anfertigen. Es ist möglich, diese in ein Exposé zu tun, das nur in Papierform oder als PDF Interessenten ausgehändigt wird. Oder eben die Verwendung im Netz. All das braucht eine Genehmigung.

Dein Link tut in dem Zusammenhang überhaupt nichts Nützliches.

Auch diese Reaktion zeigt, welch primitives Geistes Kind du bist.

Wenn ich in einem Raum stehe und mit der Mitarbeiterin spreche, kann ich es völlig in Ordnung finden, wenn der Vermieter währenddessen durch die Wohnung geht. Dass dieser ungefragt Fotos derweil macht, bekommt man da nicht mit. Ich habe allerdings auch nicht damit gerechnet, da er kurz zuvor explizit nur von Fotos der Küche gesprochen hat und den Verwendungszweck genannt hat.

Und nein, ich vergleiche nicht Äpfel mit Glühbirnen. Das kann nur behaupten, wer wirklich keinerlei Dunst von der Materie hat. Hier geht es um unerlaubte Herstellung von Bildern - was in diesem Fall möglicherweise dann zutreffen kann, wenn die Erlaubnis zweckgebunden war! - und unerlaubte Veröffentlichung.

Du solltest nicht von dir auf andere schließen. Dein Problem ist, dass du immer an dem vorbei schreibst/antwortest, was ich schreibe, aber mach nicht dein Problem zu meinem Problem!

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Wenn das Kind trotzt, fängt es zu poltern an - Du solltest weniger aus deiner Erfahrung sondern mehr aus rechtsgültigen Grundlagen zitieren.

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Ach Leute,
eigentlich ist es doch einfach:

Da der Fotograf wohl auch als solcher zu erkennen war und im Beisein des Mieters Fotos angefertigt hat, gehe ich von einer stillschweigenden Zustimmung zum Anfertigen von Fotos aus.

Die Veröffentlichung der Fotos ist ein ganz anderes Ding, diese war ohne weitere Zustimmung nicht erlaubt.
Insofern sehe ich einen Unterlassungsanspruch, den man mit einem simplen Brief durchsetzen kann. In einer ziviliserten Gesellschaft wäre wohl auch eine Kommnunikation mittels Telefon oder E-Mail sinnvoll.
Ich würde empfehlen, direkt da anzurufen und freundlich, aber bestimmt die sofortige Entfernung der Fotos zu verlangen.
Das ginge schneller und schmerzloser als mit einem Anwalt.
Den würde ich genau einen Tag nach einem vergeblichen Anruf einschalten - zu so einer simplen Sache bedarf es wohl kaum eines Fachanwalts.

Möchte man dem Makler „ans Bein pinkeln“ (was ich absolut nachvollziehen kann!), dann kann man natürlich auch sofort einen Anwalt beauftragen. Ich befürchte aber, dass Makler und Fotograf sich dann plötzlich daran erinnern können, dass der Mieter doch (mündlich) einverstanden war, dass die Fotos zur Vermakrtung der Wohnung veröffentlicht werden - aber dass man selbstverständlich dem „geänderten“ Willen des Mieters entspricht, die Fotos bereits entfernt hat und im Übrigen die Kostennote des Anwalts als offensichtlich unbegründet zurückweist.

In einer perfekten Welt wird nicht gelogen. In einer perfekten Welt sind Makler seriös, neutral, beraten umfassend und halten sich an alle Handelsbräuche und gesetzlichen Pflichten.
Man sollte aber auch mit dem Gegenteil rechnen und keine Kosten verursachen, auf denen man am Ende sitzen bleibt.

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Orthographisch richtig wäre zudem: welch primitiven Geistes Kind…

Also so einen unverschämten Satz habe ich ja lange nicht gelesen und Du willst Dich hier sonst als aus der gehobenen, evtl. sogar akademischen Schicht darstellen…
Da kann man sich nur fragen wie tief jemand sinken muß um sich derart zu äußern!
ramses90

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