Makler vs. Versicherungsvertreter

Hallo zusammen,

Vermutlich ist es der Makler der im Vorteil ist, da dieser nicht gebunden ist, hat er wesentlich mehr Möglichkeiten mich Optimal zu versorgen.

Sehe ich dies so richtig, oder hat der Makler auch Nachteile zum Allgem. Versicherungsvertreter?

Grüße
Markus

Hallo,

Vermutlich ist es der Makler der im Vorteil ist, da dieser nicht gebunden ist, hat er wesentlich mehr Möglichkeiten mich Optimal zu versorgen.

Der Makler ist in der Produktauswahl flexibler, als ein Ein-Firmen-Vertreter. Das heißt aber nicht, dass man besser zu einem Makler ginge. Entscheidend ist die Sachkenntnis und die Beratungsqualität des Vermittlers und die ist beim Makler nicht automatisch besser.

Sehe ich dies so richtig, oder hat der Makler auch Nachteile zum Allgem. Versicherungsvertreter?

Das kommt darauf an, was Du als Nachteil empfindest.

Gruß

Nordlicht

Grüße
Markus

Hallo Markus,

vielleicht hilft dir das weiter bei der Entscheidungsfindung:

Versicherungsmakler
sind wichtige Teilnehmer am Versicherungsmarkt. Es sind Kaufleute nach dem Handelsrecht gemäß § 7 Abs. 2 Ziff. 7 HGB, im Weiteren in Deutschland nach dem § 93 HGB bestimmt als Handelsmakler. Versicherungsmakler sind nicht vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern treuhänderischer Sachwalter der Interessen des Versicherungsnehmers.

Die Pflichten des Versicherungsmaklers gegenüber dem Versicherungsnehmer hängen, was den Gegenstand der Maklertätigkeit angeht, vom Maklervertrag ab. Der Umfang der Pflichten betrifft regelmäßig nicht nur die Ermittlung eines ausreichenden Versicherungsschutzes und die Vermittlung entsprechender, für den Kunden günstigere Verträge, sondern auch die Verwaltung und Betreuung dieser Versicherungsverhältnisse.

Die Unterscheidung zwischen Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler ist von ganz entscheidender juristischer Bedeutung.

Nur der Versicherungsvertreter ist Geschäftsbesorger der Versicherung und steht damit vertragsrechtlich auf der Seite der Versicherung.

Der Versicherungsmakler
ist dagegen Beauftragter des Versicherten. Das heißt, dass er ähnlich wie beispielsweise
ein Rechtsanwalt im Auftrag des Versicherten mit der Versicherung verhandelt. Der Versicherungsmakler wird im Streitfall dem Lager des Versicherten zugerechnet.

Gruß

BHShuber

Vielen Dank
für die ausführlichen Infos

Grüße
Markus