Maklerprovision nach Ablauf des Maklervertrags

Hallo,

folgende Situation:
Ich bin aktuell auf der Suche nach einem Wohneigentum und dabei auf ein interessantes Inserat gestoßen, welches über einen Makler abgewickelt wird. Über die Immobilienseite (nicht die direkte Homepage des Maklers) habe ich Preisinformationen angefordert und einen Tag später eine Mail vom Maklerbüro mit Bitte um genaue Kontaktdaten von mir erhalten. Dieser Bitte bin ich noch nicht nachgekommen, habe vom Makler also noch keinerlei weiterführende Informationen zum Objekt erhalten (außer die im Inserat ersichtlichen, nicht einmal ein Preis).
Nun hat sich herausgestellt, dass ich die Eigentümer persönlich kenne. Mir wurde mitgeteilt, dass der Maklervertrag nächsten Monat ausläuft und man dann ggf. etwas ohne Makler regeln könnte.

Meine Frage ist nun: könnte der Makler nach Ablauf des Maklervertrags mit dem Verkäufer (mit mir ist ja nie einer Zustande gekommen) noch nachträglich Forderungen stellen durch den bloßen Kontakt durch mich? Kann er mir das nachweisen? Auf der Immobilienseite könnte ja jeder meine Daten eingeben. Mehr als Name und Mailadresse hat er auch nicht.

Danke schon einmal.

Hallo!
Wenn Deine Bekannten den Vertrag nicht verlängern, dann hat der Makler keinerlei Ansprüche mehr, auch wenn ein privater Verkauf zustande kommt, auch dann nicht, wenn er eine Anfrage Deinerseits vorliegt.
MfG
airblue21

Ein Maker hat anspruch auf Provision wenn,

ein gültiger maklervertrag geschlossen wurde
Der markler tätig wurde und die tätigkeit ursächlich für den Kaufvertrag war.

Davon sehe ich hier oben nichts.

Hallo, wenn der Makler die Kenntnis des Objektes vermittelt hat, reicht das für den Courtageanspruch völlig aus. Ob ein Maklervertrag mit Dir oder dem Verkäufer zum Zeitpunkt des Kaufes besteht, ist unerheblich.

Wenn Du aus der Zahlungsverpflichtung raus willst, must Du sofort nach Erhalt der Daten vom Makler diesen darauf hinweisen, dass Dir das Objekt schon bekannt war. Bei persönlicher Bekanntschaft sogar glaubhaft. Aber es sollte sofort geschehen.

Viel Glück

Barmer

    Kommentar
   

  von

  
    
      Barmer
    
  

  
    | 28.10.2016, 23:55 Uhr
  





  

  
    
      Hallo, wenn der Makler die Kenntnis des Objektes vermittelt

hat, reicht das für den Courtageanspruch völlig aus. Ob ein
Maklervertrag mit Dir oder dem Verkäufer zum Zeitpunkt des Kaufes
besteht, ist unerheblich.