Hallo,
ich habe einen Maklervertrag erhalten.
In dem steht Folgendes:
Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht bei Vertragsabschluss zwischen dem Auftraggeber und dem Kunden und wird fällig, wenn der Kunde die aus diesem Vertrag folgende Rechnung des Auftraggebers an diesen bezahlt hat. Der Auftraggeber wird dem Makler dann eine entsprechende Gutschrift ausstellen; zu diesem Zweck erklärt der Makler, dass er zum Abzug der Vorsteuer nicht berechtigt ist.
Meine Frage hierzu wäre, ob die Firma das ausschließen darf, wenn ich mit meiner Firma Umsatzsteuer abführe? Oder gibt es da eine Regelung für Gutschriften, die ich beachten muss, damit ich es am Ende alles steuerlich richtig mache?
Danke für eure Antworten.