Maklervertrag kündigen Aufgrund von Falschaussagen

Hallo an Alle,

da ich mich fälschlicherweise auf einen Maklervertrag eingelassen habe, um meine Immobilie zu verkaufen, habe ich jetzt das Problem, das ich zwar nach vier Monaten einen Käufer gefunden habe, doch dieser nur noch einen Preis zahlen will/kann, der weit unter dem liegt was wir anfänglich vereinbart haben. D.H. das die besagte Maklerin den Preis total falsch eingeschätzt hat und jetzt das Objekt komischerweise total verwohnt ist, nur um den Preis des Käufers zu rechtfertigen und das Objekt jetzt noch schnellstmöglich verkaufen zu können.
Desweiteren hat die besagte Maklerin in den Anzeigen immer mit einem Südgrundstück geworben, obwohl es ein Nordwest Grundstück ist. Dies ist auch immer wieder bei den eingeladenen Interessenten sauer aufgestoßen und hat den Verkauf sicher nicht unterstützt.
Kann ich Aufgrund dessen und auch weiterer Fehler der Maklerin vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen kündigen und dies ohne eine Gebühr zu bezahlen, da sie Aufgrund Ihres Fehlverhaltens eher verhindert hat, das wir das Objekt verkaufen konnten.
MfG
Volker Duprez

Ja, was soll ich sagen… das ist das leidige Thema in der deutschen Immobilienwirtschaft!
Einen Gewerbeschein kann sich jede unausgelastete Hausfrau holen und sich dann Makler nennen.
Leider kann jeder in Deutschland ganz schnell zum Makler werden, auch wenn man KEINE Ahnung von Immobilien hat!
Dann kommen so Sachen zu Stande wie in Deinem Fall. Die Maklerin war wahrscheinlich nicht mal in der Lage Deine Immobilie richtig zu schätzen!

Teilweise setzen Makler auch eine höhere Schätzung der Immobilie an, weil sie wissen, „was die Kunden hören wollen“.
Dann schließen die Kunden nämlich einen Vertrag mit dem Makler, der den höheren Verkaufspreis verspricht.

Steht im Maklervertrag ein Kaufpreis für die Immobilie (z.B. „nicht unter xxx.xxx,xx €“ oder „mindestens xxx.xxx,xx €“)?

Hat die Maklerin die Immobilie an den jetzigen Interessenten vermittelt? Oder hast Du den Interssenten selbst gefunden?

Hat die Maklerin einen Alleinauftrag?

Hast Du vorher mit mehreren Maklern gesprochen?
Wie haben die die Immobilie bewertet?

Ich kann Dir so aus dem Stegreif keine genaue Antwort geben, weil ich Dir nichts falsches sagen will, aber ich werde mal meine Unterlagen durchforsten.

Aber ich denke, dass die Aktion mit den falschen Zeitungsanzeigen nicht ausreichen wird um den Vertrag zu kündigen!

Mfg

Hallo an Alle,

da ich mich fälschlicherweise auf einen Maklervertrag
eingelassen habe, um meine Immobilie zu verkaufen,

Hi Duprez,

wie soll das gehen? Liest du die Verträge vorher nicht? Ich hoffe du tust es demnächst oder zumindest noch heute, was du dort unterschrieben hast.

habe ich

jetzt das Problem, das ich zwar nach vier Monaten einen Käufer
gefunden habe, doch dieser nur noch einen Preis zahlen
will/kann, der weit unter dem liegt was wir anfänglich
vereinbart haben.

Nicht der Makler ist dein Partner für den Preis, sondern der Käufer. Liegt der Preis des Käufers nicht in deinem Interesse kannst du den Käufer ablehnen. siehe im Vertrag, was in dem Falle im Makler-Vertrag steht.

D.H. das die besagte Maklerin den Preis

total falsch eingeschätzt hat und jetzt das Objekt
komischerweise total verwohnt ist, nur um den Preis des
Käufers zu rechtfertigen und das Objekt jetzt noch
schnellstmöglich verkaufen zu können.

Das solltest du noch erläutern, da blick ich nicht durch! die Maklerin ist keine Gutachterin. Ein typischer Maklertrick ist allerdings den Verkäufern einen Mondpreis und bereits vorhandene Interessenten vorzugauckeln, damit sie den Auftrag kriegen.

Wer hat das Haus verwohnt?
Wer steht unter Verkaufsdruck?

Du kannst, so der Vertrag das hergibt, den Makler darauf binden, daß er dir den Preis erzielt, den er dir versprochen hat. Du mußt einem Verkauf zu jedem Preis nicht zustimmen. Vertragspartner sind letztlich du und der Käufer. Der Makler sorgt nur für Interessenten!

Desweiteren hat die besagte Maklerin in den Anzeigen immer mit
einem Südgrundstück geworben, obwohl es ein Nordwest
Grundstück ist. Dies ist auch immer wieder bei den
eingeladenen Interessenten sauer aufgestoßen und hat den
Verkauf sicher nicht unterstützt.

Hast du schriftlich diese Falschdarstellung abgemahnt?

Kann ich Aufgrund dessen und auch weiterer Fehler der Maklerin
vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen kündigen und dies ohne
eine Gebühr zu bezahlen, da sie Aufgrund Ihres Fehlverhaltens
eher verhindert hat, das wir das Objekt verkaufen konnten.

Das steht im Vertrag, ob du dem Makler wegen „xxxx“ den Auftragh entziehen kannst.

'Also Vertrag rausholen und durchlesen. Auch die AGB. Wenn Makler in einem Verein, dann dort auf die HP gehen und weiter informieren. besonders in dem Punkt "Ethik-Regeln.

gruss
winkel

Ja, was soll ich sagen… das ist das leidige Thema in der
deutschen Immobilienwirtschaft!
Einen Gewerbeschein kann sich jede unausgelastete Hausfrau
holen und sich dann Makler nennen.

Das ist falsch:
Als Makler braucht man eine Gewerbeerlaubnis nach Paragraph 34c HGB.

Leider kann jeder in Deutschland ganz schnell zum Makler
werden, auch wenn man KEINE Ahnung von Immobilien hat!

so wie du keine Ahnung vom Maklern hast, offensichtlich!

Dann kommen so Sachen zu Stande wie in Deinem Fall. Die
Maklerin war wahrscheinlich nicht mal in der Lage Deine
Immobilie richtig zu schätzen!

Das ist die Frage, vielleicht ist der Käufer ja auch nru ein Blender, der versucht den Preis zu drücken.

Teilweise setzen Makler auch eine höhere Schätzung der
Immobilie an, weil sie wissen, „was die Kunden hören wollen“.
Dann schließen die Kunden nämlich einen Vertrag mit dem
Makler, der den höheren Verkaufspreis verspricht.

Das ist die erste richtige Information von dir.

Steht im Maklervertrag ein Kaufpreis für die Immobilie (z.B.
„nicht unter xxx.xxx,xx €“ oder „mindestens xxx.xxx,xx €“)?

Das wäre schlau!

Hat die Maklerin die Immobilie an den jetzigen Interessenten
vermittelt? Oder hast Du den Interssenten selbst gefunden?

Das ist vollkommen egal, weil die Maklerin immer ihre Provision bekommt. egal wo der Kudne hermmt, hauptsache si hat noch das Vermittlungsrecht.

Hat die Maklerin einen Alleinauftrag?

auch das ist egal! Wenn mehrer Makler einen Auftrag haben, muß das im Vertrag deklariert sein, ansonsten fällt die Courtage mehrfach an.

Hast Du vorher mit mehreren Maklern gesprochen?
Wie haben die die Immobilie bewertet?

Muß er wohl, sonst hätte er ja keinen Vertrag unterschrieben. Und der Preis könnte jezt nicht „zu niedrig“ sein.

Ich kann Dir so aus dem Stegreif keine genaue Antwort geben,
weil ich Dir nichts falsches sagen will, aber ich werde mal
meine Unterlagen durchforsten.

Na dafür haste reichlich falsches gesagt!

Aber ich denke, dass die Aktion mit den falschen
Zeitungsanzeigen nicht ausreichen wird um den Vertrag zu
kündigen!

Das steht im Vertrag bzw. den AGB und nicht in deinen Unterlagen! Es sei denn du schaust im BGB unter Verschuldenshaftung nach bzw. unter vertragsschädigendem Verhalten oder Ungültig von Verträgen wg. Nichterfüllung oder groben Verstoßes dgegen den Geist des Vertrages.

letztlich sollte man den Vertrag auslaufen lassen und nicht verkaufen oder mittels eines Anwaltes die „Aufhebung des Vertrages“ anstreben.

Rechtsberatung tut hier not.

gruss
winkel

Hallo!
Sich auf den Maklervertrag einzulassen ist eigentlich nicht verkehr, da dann auch der Makler sich verpflichtet tätig zu werden. Leider hast Du wohl einen ziemlich schlechten Maklet gefunden. Der Maklervertrag ist in der Regel zeitlich begrenzt, daher kannst Du ihn (meistens nach 6 Monaten) fristgerecht (min. einen Monat vor Ende)kündigen und sparst damit die Gebühren. Du musst nicht jeden Interessenten akzeptieren den der Makler dir bringt, insbesondere nicht, wenn der Interessent nicht den vereinbarten Preis zahlen will.
Du solltest beim nächsten Makler darauf achten, dass dieser zum Makler ausgebildet ist (Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft oder Immobilienfachwirt) und am besten einer größeren Vereinigung z.B. RDM oder VDM angehört. Dann wirst Du auch einen Makler finden, der Dir einen realistischen Preis nennt und nur seriöse Anzeigen schaltet.

Schöne Grüße aus Hamburg

Fabian Voges