Hallo
Ich hätte eine Frage zur Kündigung eines Maklervertrages, abgeschlossen durch eine Erbengemeinschaft.
Eine Erbengemeinschaft aus 3 Parteien, hat mit einem Makler einen Vertrag zur Veräußerung einer Eigentumswohnung für 6 Monate abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich immer um einen Monat, sollte er nicht 1Monat vor Ablauf der ersten 6 Monate gekündigt werden. Den Vertrag haben alle 3 Parteien unterschrieben.
Nun wollen 2 Parteien den Vertrag zum Auslauf der abgeschlossenen 6 Monate kündigen und die Immobilie selbst vermarkten. Die 3. Partei möchte keine Kündigung.
Können die 2 Parteien aus dem Vertrag aussteigen?
Vielen Dank für jeden Tipp
VG Wolfgang
Gemeinsame Verträge sind nur gemeinsam zu kündigen.
Das sollte schon jetzt gehen, denn einen Qualifizierten Alleinauftrag habt ihr sicherlich nicht abgeschlossen sondern einen Alleinauftrag, sprich ein Makler darf Verkaufen, die Eigentümer dürfen aber ohne Makler auch verkaufen.
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