Hallo,
In meiner grenzenlosen Naivität nehme ich an, dass der VK
nicht blind ist und auch die Uhr lesen kann. Da „Riss im
Deckel“ und „Akku hält nur 50 Minuten“ nicht unter den
normalen Zustand eines nicht näher beschriebenen, gebrauchten
Laptops fallen, wäre es zu erwähnen. Dies entspricht den
ebay-Gepflogenheiten, von Recht versteh ich nix.
aber du stellst fest, dass es sich eindeutig um Sachmängel handelt, der zur Rückgabe des Gerätes berechtigt (By the way: Selbst bei einem Mangel sieht das Gesetz zunächst Nachbesserung vor).
Dass ein Akku nur 50 Minuten hält, kann sogar, je nach Benutzung des Gerätes, bei Neugeräten vorkommen. Da ein Akku ein Verschleißteil ist, ist es eher normal, dass dieser bei einem gebrauchten Notebook nur noch eingeschränkte Kapazität hat. Und auch was den Riss im Deckel angeht, sehe ich bei einem Gebrauchtgerät nicht unbedingt einen Mangel, denn BGB §434 sagt:
_(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
- wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet,
sonst
- wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine
Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann._
Ein Notebook mit einem Riss im Deckel lässt sich wohl nach 1.) verwenden und was der Käufer bei einem gebrauchten Notebook nach 2.) erwarten kann, lässt sich erst beurteilen, wenn nähere Infos hierzu vorlägen. Sicher kann er nicht erwarten, dass er ein Neugerät erhält. Gebrauchsspuren und kleinere kosmetische Mängel sind bei einem Gebrauchtgerät sicher zu erwarten.
Du hast natürlich recht, dass aus rein ethisch moralischen Gründen so etwas anzugeben ist. Aber das ist bei Ebay doch kein Thema…
Gruß
S.J.