Mal die Frage arglistig wiederverkauf verschwiegen

Mal nagenommen jemand kauft ein Notbook bei 123…
Angegeben war, es habe einen Riss im Deckel, dies sei durch Unachtsamkeit entstanden. Garantie und Gewähr seien ausgeschlossen. Das das Notebook keine Stunde Betrieb mit Akku erreicht verschweigt Sie.

Also verkauft er es wieder. bei 123…
Das dieses Notebook einen Riss im Deckel hat verschweigt Er, auch das dieses Notebook nur ca 50Minuten Läuft, mit Akku. Es wurde nur geschrieben das das Gerät Gebrauchsspuren habe, die Gewährleistung ist ausgeschlossen.

Ein Käufer findet sich, Der bemerkt das mit der Akkulaufzeit es passt Ihm gar nicht. Er will das Gerät zurückgeben, weil die Verkäuferin verschwiegen hat, dass Sie das Gerät selbst vorher gekauft hat und nur rd 20Tage nutzte. Sicher alle Schäden kannte und vom Mangel der kurzen Akku Laufzeit wusste.

Kann der jetzt den Kauf anfechten und zurücktreten ?

Hallo,

mal wieder ein Fall für den oft genannten FAQ:1167
Zitat

Ich habe etwas von privat ersteigert. Muß der Verkäufer für Sachmängel haften und wie lange?

Eine Beschränkung der Sachmängelhaftung gilt aber nur für Mängel, die der Verkäufer nicht kennt - wenn er etwas verschweigt arglistig verschweigt, muß er trotzdem haften (§ 444 BGB). Beispiel: es wird eine „ungetestete“ Grafikkarte angeboten, für die der Verkäufer die Haftung ausschließt. Ist diese Karte nun in zwei Teile gebrochen worden, was der Anbieter auch erkannt hat, ohne dies jedoch in der Artikelbeschreibung aufgeführt zu haben, so muß er trotz Ausschluß haften.

Stephanie

Hi

ich frage mich immer wieder warum jemand der beschissen wurde der Meinung ist anstatt sich dagegen zur wehr zu setzen andere bescheissen zu müssen. Ist das einfacher?

Ali N.

Mal nagenommen jemand kauft ein Notbook bei 123…
Angegeben war, es habe einen Riss im Deckel, dies sei durch
Unachtsamkeit entstanden. Garantie und Gewähr seien
ausgeschlossen. Das das Notebook keine Stunde Betrieb mit Akku
erreicht verschweigt Sie.

Also verkauft er es wieder. bei 123…
Das dieses Notebook einen Riss im Deckel hat verschweigt Er,
auch das dieses Notebook nur ca 50Minuten Läuft, mit Akku. Es
wurde nur geschrieben das das Gerät Gebrauchsspuren habe, die
Gewährleistung ist ausgeschlossen.

Ein Käufer findet sich, Der bemerkt das mit der Akkulaufzeit
es passt Ihm gar nicht. Er will das Gerät zurückgeben, weil
die Verkäuferin verschwiegen hat, dass Sie das Gerät selbst
vorher gekauft hat und nur rd 20Tage nutzte.
Sicher alle
Schäden kannte und vom Mangel der kurzen Akku Laufzeit
wusste.

Kann der jetzt den Kauf anfechten und zurücktreten ?

Esrt mal Danke für die Antworten… Aber
[B]Er will das Gerät zurückgeben, weil

die Verkäuferin verschwiegen hat, dass Sie das Gerät selbst
vorher gekauft hat und nur rd 20Tage nutzte.[/B]

Das ist die Frage die hab ich in den FAQ nicht gefunden.

Muss man nach den Richtlinien von Ebay oder den Normalen Recht darauf hinweisen, gerade gekauft aber war nix ?
So wird getan als ob man lange zufriedener Nutzer war und nicht 20tage war kein guter Kauf…

Angelika

Muss man nach den Richtlinien von Ebay oder den Normalen Recht
darauf hinweisen, gerade gekauft aber war nix ?
So wird getan als ob man lange zufriedener Nutzer war und
nicht 20tage war kein guter Kauf…

Das ist doch völlig irrelevant. Wenn verschwiegen wird, dass ein Riss im Display ist und der Akku keine Stunde mehr läuft, ist das doch ziemlich sicher ein Sachmangel, denn der VK verschwiegen hat. Damit sollte die Sache erledigt sein.

Gruß,

Myriam

Hallo,

Das ist doch völlig irrelevant. Wenn verschwiegen wird, dass
ein Riss im Display ist und der Akku keine Stunde mehr läuft,
ist das doch ziemlich sicher ein Sachmangel, denn der VK
verschwiegen hat. Damit sollte die Sache erledigt sein.

nun ja. Der Käufer muss dann nur noch beweisen, dass der VK den Mangel kannte und arglistig verschwiegen hat. Und wie will man so etwas beweisen?

Gruß

S.J.

Hallo,

Esrt mal Danke für die Antworten… Aber
[B]Er will das Gerät zurückgeben, weil

die Verkäuferin verschwiegen hat, dass Sie das Gerät selbst
vorher gekauft hat und nur rd 20Tage nutzte.[/B]

das ist doch völlig uninteressant. So etwas muss man doch nicht angeben. Kann ja sein, dass die Verkäuferin plötzlich Geld braucht. Wäre ja noch schöner, wenn man gesetzlich verpflichtet wäre anzugeben, warum man etwas bei Ebay anbietet.

Gruß

S.J.

nun ja. Der Käufer muss dann nur noch beweisen, dass der VK
den Mangel kannte und arglistig verschwiegen hat. Und
wie will man so etwas beweisen?

In meiner grenzenlosen Naivität nehme ich an, dass der VK nicht blind ist und auch die Uhr lesen kann. Da „Riss im Deckel“ und „Akku hält nur 50 Minuten“ nicht unter den normalen Zustand eines nicht näher beschriebenen, gebrauchten Laptops fallen, wäre es zu erwähnen. Dies entspricht den ebay-Gepflogenheiten, von Recht versteh ich nix.

Gruß,

Myriam

Hallo,

In meiner grenzenlosen Naivität nehme ich an, dass der VK
nicht blind ist und auch die Uhr lesen kann. Da „Riss im
Deckel“ und „Akku hält nur 50 Minuten“ nicht unter den
normalen Zustand eines nicht näher beschriebenen, gebrauchten
Laptops fallen, wäre es zu erwähnen. Dies entspricht den
ebay-Gepflogenheiten, von Recht versteh ich nix.

aber du stellst fest, dass es sich eindeutig um Sachmängel handelt, der zur Rückgabe des Gerätes berechtigt (By the way: Selbst bei einem Mangel sieht das Gesetz zunächst Nachbesserung vor).

Dass ein Akku nur 50 Minuten hält, kann sogar, je nach Benutzung des Gerätes, bei Neugeräten vorkommen. Da ein Akku ein Verschleißteil ist, ist es eher normal, dass dieser bei einem gebrauchten Notebook nur noch eingeschränkte Kapazität hat. Und auch was den Riss im Deckel angeht, sehe ich bei einem Gebrauchtgerät nicht unbedingt einen Mangel, denn BGB §434 sagt:

_(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

  1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet,
    sonst
  2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine
    Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann._

Ein Notebook mit einem Riss im Deckel lässt sich wohl nach 1.) verwenden und was der Käufer bei einem gebrauchten Notebook nach 2.) erwarten kann, lässt sich erst beurteilen, wenn nähere Infos hierzu vorlägen. Sicher kann er nicht erwarten, dass er ein Neugerät erhält. Gebrauchsspuren und kleinere kosmetische Mängel sind bei einem Gebrauchtgerät sicher zu erwarten.

Du hast natürlich recht, dass aus rein ethisch moralischen Gründen so etwas anzugeben ist. Aber das ist bei Ebay doch kein Thema…

Gruß

S.J.