Bisschen paranoid? Ich habe auch keine Zugriffsrechte.
Offensichtlich unbegrĂŒndete Anzeigen mĂŒnden aber ziemlich rasch in Einstellungen und nicht in disziplinarrechtlichen Verfahren.
Das Ă€ndert nichts an dem Fehlverhalten der beteiligten Polizisten. Die Frau und die Kinder waren ja in keinster Weise gewalttĂ€tig, sie hatten lediglich diesen âVerwaltungsaktâ nicht verstanden.
So etwas nennt man âOpfer zum TĂ€ter machenâ.
Auch Polizisten stehen nicht ĂŒber dem Recht. Das mĂŒssen auch UraltbĂŒrger begreifen.
Das ist fĂŒr manchen Polizisten vielleicht hart, ist aber so.
Gut. Ich hatte gedacht, wÀrst in irgendeinem Brett Moderatorin.
Auf jeden Fall mal wieder eine unheimlich feige Aktion. Ich ahne schon, wer dahinter steckt. Arm.
HĂ€? Habe ich irgendwo gesagt, dass rechtskrĂ€ftig verurteilte und ihre Strafe abgebĂŒĂt habende TĂ€ter nicht abgeschoben werden sollen, sofern das unter BerĂŒcksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen möglich ist?
Wir könnten jetzt natĂŒrlich auch noch darĂŒber diskutieren, wie das Ganze aussehen wĂŒrde, wenn der sich vehement wehrende mutmaĂliche TĂ€ter dabei auf einem Einhorn sitzt und die Internationale schmettert. Nur was hat das alles mit dem Fehlverhalten der Polizisten in dem konkret vorliegenden Fall zu tun?
Hier eine EinschÀtzung aus Kasis Link von Ghostrider1, 19.03.16, 14:30, der offenischtlich Polizist ist.
VA ist IMHO der Verwaltungsakt. Zum unmittelbaren Zwang: http://www.rechtslexikon.net/d/vollzugshilfe/vollzugshilfe.htm (ausweislich des WDR-Links wurde die Polizei zur Vollzugshilfe gerufen)
Das der Kollege ab einem Zeitpunkt evtl. die Schn***e voll hatte und sich im Ton vergriffen hat, steht auĂer Frage. Und ich behaupte jetzt mal, der Kollege hat nicht von Beginn an, diesen Tonfall drauf gehabt.
Die AdressatenprĂŒfung sprach ich an. Deswegen spannte ich den Bogen nach ClauĂnitz. Hier war der Adressat die Frau+Kinder. Es ist nie schön, Familien umzusetzen und Zwang gegen Menschen ist auch nicht das, auf was jeder scharf ist. Aber manchmal geht es halt nicht anders.
Man kann es doch einmal durchprĂŒfen
(u.a)
- § 35 VwVfG
- § 80 VwGO
- § 6 VwVG
Es gab eine Anzeige mit entsprechender PrĂŒfung der zustĂ€ndigen Behörde. Diese kam zu dem Entschluss, die Frau muss mit den Kinder umziehen.Ob sie das will, ist dabei nicht von Interesse.
Das Umziehen stellt einen Verwaltungsakt dar, welcher zu einer Handlung zwingt. Adressat dieses VA ist die Frau. Sie ist auch fĂŒr die Kinder verantwortlich. Der VA war wirksam. Der VA kann mit Zwang durchgesetzt werden.
TatĂŒ-Tata kommt vor Ort.
-> Hallo hallo, bitte mitkommen bla bla. Nö, will nicht, bla bla ->
Sprung ins PolG-NW
§ 47
§ 50
§ 51 / Nr. 3 PolG-NW
Adressat geprĂŒft und bestĂ€tigt.
Weiter vor ins PolG, PrĂŒfung der VerhĂ€ltnismĂ€Ăigkeit.
- Ansprechen -> kein Einsehen
- Androhung uZ -> verpufft
- einfache körperliche Gewalt -> Greift!
Damit ist leider immer noch nicht geklÀrt, warum der WDR nur Aufnahmefetzen zeigt.
vdmaster
Nein, sie haben sich ihm widersetzt. Soeben habe ich (derzeit) ganz unten das geschrieben:
VA ist IMHO der Verwaltungsakt. Zum unmittelbaren Zwang: http://www.rechtslexikon.net/d/vollzugshilfe/vollzugshilfe.htm (ausweislich des WDR-Links wurde die Polizei zur Vollzugshilfe gerufen)
Ob es Dir passt oder nicht. Der weitere Aufenthalt in der Unterkunft war nachweislich nicht mehr rechtens. Hierbei muĂ vorerst davon ausgegangen werden, dass die Kommune die Verlegung schriftlich anordnete, die gesetzliche Frist ergebnislos verstrich und dann die Polizei eingeschaltet wurde. So wie der WDR berichtet, weil es âSchwierigkeitenâ bei einem Umzug gĂ€be.
Nein, Du reitest hier nur auf der mutmaĂlichen Opferrolle rum. Aus dieser heraus meinst Du ableiten zu können, dass die behördliche Entscheidung falsch war und daher die Frau das Recht hatte, ihr nicht Folge zu leisten. Daher wĂ€re dann auch die Handlung der Polizei illegal. Dem ist aber nicht so.
Leider hat die Kommune nicht verlauten lassen, warum die Frau aus der Einrichtung verlegt werden sollte und nicht die angeblichen TĂ€ter (?). Es ist auch ĂŒberhaupt nicht bekannt, ob die Frau diese âTĂ€terâ benannt hat. Denn auch hier wird nur larifari davon gesprochen, dass die Frau sich ĂŒber sexuelle Ăbergriffe durch Mitbewohner beklagt habe. Das riecht mir eben nicht einmal nach Strafanzeige. Der mutmaĂliche TĂ€ter blieb ⊠Völlig unklar, ob einer, zwei oder was und welcher Art der Ăbergriff gewesen sein soll.
Aber genau dazu könnte die Kommune was sagen. Nur ist es nicht Sache der Polizisten vor Ort, diese Entscheidung anzuzweifeln. Der Frau wÀre der Rechtsweg geblieben, den sie anschliessend hÀtte beschreiten können.
vdmaster
ja, Beitrag wurde wegen Beleidigung der Vorposterin editiert (Nickverhunzung)
Irrtum: Du reitest auf einem mutmaĂlichen Fehlverhalten der Frau herum. Dieses - von dir lediglich angenommene, jedoch in keinster Weise belegte - Fehlverhalten ist jedoch fĂŒr die Beurteilung des Sachverhalts völlig unerheblich. Das Video zeigt ziemlich eindeutig ein Fehlverhalten von Seiten des Polizisten.
Ja, auch Polizisten sind Menschen und können sich falsch verhalten.
Hallo,
Zuerst versuchen die Betreuer und/oder Einrichtungsleitung den Betroffenen den Umzug zu erklÀren. Merkt man Widerstand wird die Polizei von den Behörden angefordert. (In à ist es in halbwegs normalen ZustÀnden so und ich vermute in D wird Àhnlich verfahren)
Es kann sich kein NGO halbwegs bei Verstand wĂŒnschen, die Polizei wĂŒrde wegen Widerstand wieder abziehen.
Das heiĂt nicht die FlĂŒchtlinge wĂŒrden den Betreuern nicht leid tun, nur die Signalwirkung wĂ€re so katastrophal auf alle Untergebrachten, dass jede weitere Anordnung zum Scheitern verurteilt sein wĂŒrde.
Ob Mann oder Frau - und selbst die Kinder haben als Vorbild die funktionierende Verweigerung von Anordnungen - ein vorprogrammiertes Chaos wÀre die Folge.
DIe FlĂŒchtlinge kommen aus LĂ€ndern wo es lebensbedrohlich ist Anordungen der Polizei/Miliz nicht Folge zu leisten und die Polizei ist auch in Europa AutoritĂ€t und dieser ist Folge zu leisten! Punkt !
Wie du Vd richtig schreibst, darf man in Europa gegen Polizei-EinsÀtze Beschwerde einreichen und das löst eine Untersuchung aus und die Polizei muss sich rechtfertigen
Persönlich sind mir viele Polizisten auch nicht wirklich symphatisch, denn AutoritĂ€t symphatisch rĂŒberbringen gelingt nur wenigen, aber es wurde bei uns auch viel mit den Jungs gearbeitet und es wurde besser und besser.
Ăber die hier aufgezeigte Amtshandlung gibt es durch die Videoschnippseln zu wenig Einblick. Dem Kind/Jungen wurde soweit ich das sehen kann, keine Polizeigewalt angetan. Er wurde nicht fixiert, sondern einfach souverĂ€n zurĂŒckgedrĂ€ngt und abgehalten einen sinnlosen Helden zu spielen.
Deine Ăberschrift âMal wieder ein Aufregerâ verharmlost die zu erwartenden Probleme,
meint
Selina
Hallo vdmaster,
alles richtig, so hÀtte sich die Polizei auch mal gegen den Pöbel in Clausnitz besser durchsetzen sollen. Dann hÀtte es auch weit weniger Stress mit dem syrischen Jungen und alle anderen Businsassen gegeben.
Die Polizei und die ĂŒbrigen nachgeschalteten Behörden, zeigen sich nur den Störern gegenĂŒber unnachgiebig, die am schwĂ€chsten sind.
Der von der Frau mit ihren Kindern angezeigte Kerl hÀtte ebenso wo anders unter gebracht werden können. Das entscheiden die OrdnungskrÀfte. Sonst niemand.
GruĂ mki
Hallo Ultra,
Ha, ha ist das möglich? So ein Phrasensatz? Strotzt nur so davon, im Grunde mit allem nichts zu tun haben zu wollen. Die andern! Die andern! Die andern! DafĂŒr solltest Du dir eigentlich zu schade sein.
Ich erwarte von Dir genau nicht alles zu ĂŒberschauen.
Was können wir aber wissen? Niemand ist allein verantwortlich. Es gibt keine MonkausalitĂ€t. Das Gesamtproblem besteht aus unzĂ€hlig vielen Einzelproblemen. Mit mehr oder weniger Bedeutung, zugegeben. Aber niemand ist in der Lage etwas wirkungsvolles aufzubauen, wenn alle anderen es wieder umschmeiĂen.
Du solltest Dich im ĂŒbrigen ENDLICH damit anfreunden, dass der Zustrom an FlĂŒchtlingen nicht abreiĂt, so lange Menschen kommen. Jeder von denen will leben genau so wie Du.
Das zu berĂŒcksichtigen gebietet sich, aus Selbstachtung,
GruĂ mki
Welche Behörden sind denn der Polizei nachgeordnet? Die mĂŒssen das ausbaden, was andere Behörden verzapfen.
Mit welcher BegrĂŒndung? Sollen doch die anderen damit leben? Wenn die Frau mit Kind woanders besser untergebracht werden kann, dann muss sie eben damit leben. Aber mach das mal jemanden klar, der schon meint, er könne sich das Land in das er flĂŒchten möchte, frei auswĂ€hlen.
Nein, die Polizei setzt nur die Entscheidung einer anderen Behörde um. Wenn es brennt, kann es auch passieren, dass nicht das Haus weggtragen wird, sondern erstmal der Mensche, der drin sitzt. Auch gegen dessen erklÀrten Willen.
GrĂŒĂe
Hallo,
Du weisst, dass es von der Frau gegen die/den angeblichen TĂ€ter eine Strafanzeige gab? Ich lese nur, dass sie sexuelle Ăbergriffe âbeklagtâ habe.
Blöd nur, dass das KrÀfteverhÀltnis dort ein ganz anderes war. Was bereits im Clausnitz-Thread ausgiebig dargestellt wurde.
Dir ist doch wohl bekannt, dass es bzgl. Clausnitz eine Reihe von Stranfanzeigen gab, oder nicht?
Dazu könnte die Kommune etwas erzÀhlen, was sie bislang nicht tat.
Die zustÀndige Behörde. Aber eben nicht die zur Vollzugshilfe gerufene Polizei.
GruĂ
vdmaster
Ah, vielen Dank fĂŒr die RĂŒckmeldung. Sie zeigt ĂŒberdeutlich, dass Du diese Frage nicht beantworten willst. WĂ€re ja auch zu blöde, wenn Du einrĂ€umen mĂŒsstest, dass die Anwendung unmittelbaren Zwangs im Rahmen der Vollzugshilfe rechtens ist.
Welches Fehlverhalten genau? Das Wort âscheiĂegalâ zu verwenden? Oder unmittelbaren Zwang anzukĂŒndigen? Oder spĂ€ter den unmittelbaren Zwang auch anzuwenden?
vdmaster
Ja, da gibt es durchaus einige Rialos in dem Beruf. IMHO ist die deutlich ĂŒberwiegende Mehrheit aber sehr vertrĂ€glich und einige selbst im Dienst richtig nett und umgĂ€nglich.
Da Du kĂŒrzlich mal Deine zehnjĂ€hrige Praxisarbeit hast durchblicken lassen, ist Dein Statement zur Ausgangssituation besonders wertvoll.
Eben. Es sind nur zwei mikroskopische Schnipsel. Und da stellt sich mir eben die Frage, ob der Sender hier fĂŒr den Schnitt verantwortlich ist oder derjenige, der die Aufnahme machte. Evtl. sind es ja auch zwei Hersteller gewesen. Sicher hat niemand angefangen zu filmen, gerade als der Polizist lautstark den unmittelbaren Zwang ankĂŒndigt und dann abrupt und âgeschocktâ abgebrochen.
Die LautstĂ€rke ist ĂŒbrigens ebenfalls ein Mittel, um die betroffene Person zum Einlenken zu bewegen. NatĂŒrlich wirkt das einschĂŒchternd. Soll es ja auch, genau wie das Zeigen der Handschellen. Damit soll unterstrichen werden, dass jetzt nicht mehr diskutiert wird, sondern gleich Gewaltanwendung im Rahmen der VerhĂ€ltnismĂ€Ăigkeit erfolgt. Die Polizisten haben daran selbst kein Interesse, weil ja schnell dann auch Gewalt gegen sie angewandt werden könnte. So ein Fingernagel im Auge oder durchs Gesicht gezogen, wĂŒrde ihnen auch den Tag verleiden.
Allein schon die Einberufung einer Pressekonferenz scheint mir bei dieser Lappalie, die tĂ€glich in D zigmal vorkommen wird, ein politisches Manöver zu sein. Ausgelöst durch die Berichterstattung mit dem Signal âwir gehen der Sache nachâ.
Der Punkt ist, dass die Polizei/Lokalpolitik ganz genau weiĂ, dass alles im Zusammenhang mit FlĂŒchtlingen derzeit erheblich emotionalisiert, hysterisiert und daher medial zwecks der zu erwartenden Quote aufgegriffen wird. Mit dem WDR wird man sich vor Ort als Sender bestens auskennen. Kein Landessender wĂŒrde in seiner regionalen Nachrichtensendung einen Ă€hnlichen Einsatz zu ungunsten eines Mieters oder Obdachlosen bringen. Da mĂŒsste der Betroffene schon heftige Verletzungen haben und im Krankenhaus sein oder wenigstens kurz dort gelegen haben. Vielleicht in irgendeiner Doku ĂŒber Gerichtsvollzieher oder einem Ă€hnlichen Format.
Beim FlĂŒchtlingsthema ist es aktuell anders.
GruĂ
vdmaster
Ich bin fassungslos, dass Du Dir das noch meinst aus der Nase ziehen zu können. Denkst Du etwa, daà die zustÀndige Behörde keinen Umzug angeordnet hatte?
Dass sich die Frau gar nicht weigerte, dieser Anordnung Folge zu leisten?
Dass die Polizisten einfach mal eben so zur Vollzugshilfe gerufen wurden? Denn das ist nur dann möglich, falls ein Verwaltungsakt ĂŒberhaupt vorliegt.
Du âsolidarisierstâ Dich mit dem angeblichen Opfer einer angeblichen Tat (oder Taten), von denen wir nicht einmal wissen, ob sie zur Anzeige gebracht wurden. Den Umstand, dass die Polizei ĂŒberhaupt nicht zu entscheiden hat, ob die Betroffene umzieht oder nicht, den klammerst Du aus.
Und den Umstand, dass die Rechtslage den unmittelbaren Zwang zur Durchsetzung des Verwaltungsakts explizit vorsieht, denn ignorierst Du ebenfalls.
vdmaster
Hallo,
zum Stand und der QualitÀt der Medienberichterstattung.
http://www.sat1nrw.de/aktuell/polizeieinsatz-an-fluechtlingsunterkunft-156144/
In einem Handyvideo ist zu sehen, wie Polizeibeamte bei einem Einsatz in einer FlĂŒchtlingsunterkunft eine syrische Familie beschimpfen und körperlich angreifen.
Den körperlichen âAngriffâ kann man mal beiseite lassen. Wo aber bitte beschimpfen die Polizeibeamten die syrische Familie. Bzw. ein Polizist die Mutter?
Die Mutter soll einen Mitbewohner wegen sexueller BelÀstigung angeklagt haben.
Seit wann wĂ€re die Mutter die Staatsanwaltschaft? Nur diese kann Anklage erheben. Der WDR berichtete noch von die Frau habe ⊠beklagt. Nirgends findet sich das Wort âangezeigtâ.
Hingegen wird hier besser informiert: http://www.nw.de/lokal/kreis_hoexter/warburg/warburg/20741731_Medien-Polizeieinsatz-gegen-Fluechtlingsfamilie-ist-eskaliert.html
Hieraus erfÀhrt man u.a., dass das Disziplinarverfahren vorerst ruht, solange das Ermittlungsverfahren lÀuft. Ebenso, dass die Polizisten weiterhin im Dienst sind.
vdmaster
Keine Ahnung.