Mal wieder: Zwischenrechnung im Restaurant

Liebe Steuerfüchse,
nach dem Abendessen im Restaurant sage ich sowas wie: Zahlen bitte. Der Kellner legt mir den Bon hin. Auf dem fällt mir auf, dass keine Mehrwertsteuer ausgewiesen ist: also eine Zwischenrechnung.
Ich reklamiere und der etwas bedröppelte Kellner bringt mir schließlich eine richtige, eine mit Mehrwertsteuer.

Heute habe ich dem Chef eine Mehl geschrieben, dass die Zwischenrechnung den ansich guten Eindruck von dem Restaurant getrübt hat.

Die Antwort kam prompt:
Das wir unseren Gästen eine Zwischenrechnung geben ist so wie in vielen anderen Gastronomiebetrieben völlig korrekt,da die Gäste danach sagen wie sie bezahlen deshalb lassen wir uns das so von Ihnen nicht gefallen und unterstellen und finden das auch frech und unverschämt.

Meine Frage: Ist das Vorgehen wirklich korrekt und ich bin ein A…,
oder ist es eine überschäumende Konfidenz eines Steueroptimierers?

Danke fürs Lesen und schöne Grüße
Schrella

Wurde denn gefragt, ob man zusammen oder getrennt zahlen möchte?
Wenn der Kellner wusste, dass nur eine Person alles bezahlt, dann gibt es keinen Grund für so einen Zwischenbeleg, außer dem der Steueroptimierung.

Die Antwort des Wirtes ist allerdings ziemlich frech und unverschämt.
Das zuständige FA freut sich über berechtigte Hinweise.

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Hallo,
danke für die Antwort. Nein, es wurde nicht gefragt. Wäre aber auch ziemlich schräg, wenn ein Ehepaar, das im Haus übernachtet, beim Abendessen getrennt zahlt.
Oder so: Zahlen bitte!
Jou, ois zam oder getrennt?
Schöne Grüße
Schrella

Hallo Schrella,

ich bin da auch durchaus hellhörig bei Zwischenrechnung, Proformarechnung etc.
Aber ich kenne es auch von einer Hotelsoftware, dass man hier gleich für die Abrechnung die Zahlart eingeben muss (EC, Kreditkarte, bar, Debitor) und man - wenn man die Zahlart noch nicht kennt, eine Zwischenrechnung ohne diese ausdruckt, damit der Gast die Rechnung in Ruhe prüfen kann und erst danach die richtige Rechnung mit Rechnungsnummer, Steuer etc. ausdruckt.

Also - es kann, muss aber kein versuchter Betrug sein.

Viele Grüße
Karin

Hallo Karin,
Die Zahlart hätte man ja einfach fragen können.
Der Bon wurde ohne Kommentar hingelegt und ich habe dann dem Kellner gesagt, dass das eine Zwischenrechnung ist. So kam ich auf die Formulierung: … der bedröppelte Kellner…

Schöne Grüße
Schrella

Und das bedeutet was ?
Ändert sich die Summe noch, wenn man bar, mit ec-Karte oder mit Kreditkarte zahlt ?
Und wie hätte man denn beim Kellner bar zahlen können, wenn die Summe gar nicht der tatsächlichen entspricht ? Rechnet der Rechenkünstler dann die Steuer im Kopf hinzu ?

Und das soll üblich sein ?
Selbst wenn man mal unterstellte der Wirt verlangt bei Kreditkartenzahlung noch eine Zuschlag um die Kartengebühr dem Kunden aufzuerlegen. Was ja vorher angekündigt sein müsste und selbst dann kein gutes Bild auf das Lokal werfen würde.

MfG
duck313

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Wenn du im Haus übernachtest, dann machen die Zwischenrechnung, weil du eventuell den Beleg nur abzeichnest und dann mit der Gesamtabrechnung beim Auschecken bezahlst.

Im System ist die Zwischenrechnung ohnehin, es sei denn, die verwenden noch ein steinaltes Kassensystem.

Hallo,
danke für die Antwort: Ha noi, die Bude war schon bezahlt beim Einchecken, weil am nächsten morgen kein Schreibkundiger da sein würde, sondern nur eine Frühstückstante. Und die kann nicht kassieren.
Schöne Grüße
Schrella

Ja schon - aber wusste das auch der Herr Ober? Oder wusste der nur „Hotelgäste = Zwischenrechnung“?

Hallo,
ja klar, Restaurant und 5 Zimmer oder so.
Und wenn nicht, hätte er ja nach der Zimmernummer gefragt und nicht ein Bezahlung erwartet.

… Hier mal der Entwurf meiner Rechnung. Den können sie erstmal prüfen, weil ich nicht weiß, ob ich auch alles richtig gemacht habe. Wenn alles ok ist, werde ich die richtige Rechnung ausdrucken; das hier ist nur eine Zwischenrechnung …
Ach ja, wollen sie jetzt bezahlen oder soll ich es aufs Zimmer schreiben? Welches Zimmer haben sie?

Nee.
Zettel hingelegt ohne Kommentar … hätte so kassiert und hätte neben dem Trinkgeld, das hatten wir schon angesagt, das Finanzamt um die Mehrwertsteuer beschissen. Und dann zur Kasse und den Vorgang löschen …
Ich bin wahrscheinlich deshalb so sauer über die Geschichte, weil ich für so blöd gehalten werde. So sehe ich halt aus!
Schöne Grüße
Schrella

Wie gesagt, es kann natürlich alles sein. Von nem dummen Kellner, der einfach davon ausgeht, dass die Leute das aufs Zimmer gebucht haben wollen (vielleicht hätte er ja dann gefragt, wenn Du gesagt hättest „Machense Tausnd glatt“ „Welche Zimmanummadenn?“)

Worüber ich aber auch sauer wäre, ist die Antwort von dem „Chef“

Wobei wir natürlich nicht den Wortlaut Deiner Mehls kennen.

Für mich wäre das ein klarer Fall, dass ich dort dreimal war: das erste mal, das letzte mal und das einzige mal! Ob es schlau ist, dem dort zuständigen Finanzamt einen Tipp zu geben, kann ich nicht sagen, denn es könnte ja wirklich ein Mißverständnis gewesen sein, und der ging davon aus, dass er als nächstes Eure Zimmernummer erfragt und alles gut ist. So würde ich als Ober mich zumindest rausreden. Die Frage ist halt, ob Deine „Beweise“ ausreichen…

Nein, aber die Buchhalter gehen steil, wenn die Rechnung als Barzahlung abgerechnet wird, aber tatsächlich mit Kreditkarte bezahlt wurde. Dann stimmt nämlich weder die Kasse noch das Geldtransitkonto für Kartenzahlungen.

Soon

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Hi Duck,

es gibt wirklich Systeme, die buchen dass dann gleich in das Software-Kassenbuch bei Barzahlung oder eben in die Aufstellung für Kreditkarte oder EC-Zahlung. Und wenn dann anders gezahlt wird, muss die erste Rechnung wieder storniert werden (was jetzt lt. GoB auch auf ewig im System bleibt) und auf die neue Zahlart wieder eingebucht werden.

Darum macht es schon einen gewissen Sinn mit einer Info-Rechnung zu arbeiten - und wenn alle danach auf eine korrekte Rechnung mit Rechnungsnummer und MwSt-Ausweis bestehen, klappt das auch mit der Bonpflicht :face_with_raised_eyebrow:

Viele Grüße
Karin

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Hi,
vor dir habe ich keine Geheimnisse, es geht immerhin um eine Perle der deutschen Kommunikation:
> Sehr geehrter Herr C
>
>
> wir haben bei Ihnen übernachtet von Sonntag 9.2.2020 auf Montag. Wir haben für 2 Frühstück bezahlt, jedoch kein Frühstück bekommen.
>
>
>
> Bitte überweisen Sie mir 25,00 € zurück und geben Sie mir eine Gutschrift über 25,00 €.
>
>
>
> Noch eine Anmerkung: Wir fanden es befremdlich, dass wir beim Bezahlen des Abendessens eine Zwischenrechnung vorgelegt bekamen, dass hier ganz offen ein Steuerbetrug vorgenommen werden sollten. Das hat den ansonsten sehr guten Eindruck getrübt.
>
*> *
> Schöne Grüße

> Leider ist unsere Frühstücksdame erst um 9.00h gekommen wegen dem Sturm.
>
> Dafür Entschuldigen wir uns und überweisen Ihnen 25,00€ zurück.
>
>
>
> Wir brauchen dafür Ihre Bankverbindung.
>
> Das wir unseren Gästen eine Zwischenrechnung geben ist so wie in vielen anderen Gastronomiebetrieben völlig korrekt,da die Gäste danach sagen wie sie bezahlen deshalb lassen wir uns das so von Ihnen nicht gefallen und unterstellen und finden das auch frech und unverschämt.
>
> Beste Grüsse Chef O dhaus

Auch ohne Gruß: Die IBAN ist 3…

Dass Sie mich als frech und unverschämt bezeichnen nehme ich zum Anlass, bei Ihrem Finanzamt nachzufragen, ob die Vorgehensweise mit den Zwischenrechnungen wirklich so in vielen anderen Gastronomiebetrieben üblich ist und als völlig korrekt bezeichnet werden kann.

Ihre IBAN ist falsch,die Richtige schicken!

DE3

Sie können davon ausgehen das ich rechtliche Schritte gegen Sie und Ihr Vorgehen einleiten werde,da ich mir das nicht gefallen lassen muss noch werde,unabhängig was Sie prüfen lassen wollen sie
Vollidiot

Tja, und bei dem Vollidiot bin ich unsicher geworden. Ist da vielleicht etwas dran? Naja, und dann habe ich hier nachgefragt.
Ach ja, die Bewertung habe ich dann nach dem Vollidioten vorgenommen.
Schöne Grüße
Schrella

Huuui - das ist ja schnell eskaliert :wink: Und vermutlich ist Dir im Nachhinein jetzt auch klar, dass auch nicht jede Formulierung Deinerseits 100% lupenrein ist.

„ganz offen Steuerbetrug…“ das ist natürlich schon eine heftige Sache - und auch dass Du erst die Beleidigung aus der ersten Antwort zum Anlass nimmst, das Finanzamt zu erwähnen ist ebenfalls nicht das schlauste. Sowas kündigt man ja gemeinhin nicht an, sondern macht (teilt ggf. noch mit, dass man gemacht hat) - und auch das mit der falschen IBAN ist zwar menschlich verzeihlich aber nicht gut, wenn’s grad in der Situation passiert. Aber außer „ein bissle unglücklich“ sehe ich da echt kein Drama.

Aber die Reaktion von dem Herrn ist ja wirklich hochgradig blöd. Ich denke von den versprochenen „rechtlichen Schritten“ brauchst Du keine Angst zu haben, das wird ihm ein vernünftiger Anwalt (so er denn überhaupt einen bemüht) schon ausreden.

Die Frage ist, was Du wirklich beim Finanzamt in der Hand hast. Wie gesagt, ein schlauer Ober (oder in dem Fall Beleidigungs-Chef) wird sich entweder so rausreden wie ich „wollte ja noch nach der Zimmernummer fragen, das machen wir üblicherweise so und wir kennen unsere Gäste“ oder wie @DrSoon das beschreibt („kommt auf die Bezahlart an“) sei dahingestellt. Und Dein Partny wird als Zeugy vermutlich nicht soo glaubwürdig sein, wie mehrere Angestelltys, die Stein und Bein schwören, dass die das „immer so“ machen und dass das völlig korrekt ist.

Aber ich verstehe natürlich Deinen Ärger, als „Vollidiot“ lässt man sich ungern bezeichnen. Und je nachdem wie auf Krawall Du grad so gebürstet bist und ob Du ne Rechtschutzversicherung hast / nen Anwalts-Kumpel hast kannst dem ja mal den Mailwechsel vorlegen :wink:

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Sehr geehrter Herr kunde,
das sehen Sie leider ganz falsch. Der Kollege hat es Ihnen nur vorgelegt, damit Sie die Sache noch einmal prüfen können. Ich werde mit dem Kollegen mal reden, dass er etwas besser kommuniziert, damit solche Missverständnisse nicht noch einmal vorkommen. Wir würden uns freuen, wenn wir Sie bald wieder bei uns begrüßen könnten …bla ba bla.

Es geht um die Behauptung, dass es völlig normal ist und den Restaurants eben so gemacht wird. Da habe ich die These, dass ein Finanzprüfer das völlig anders sehen könnte …
Warum wurde denn sonst die Bonpflicht eingeführt?

Schöne Grüße
Schrella

Nicht nur um die Mehrwertsteuer.

Naja, selbst wenn es nur eine Zwischenrechnung ist, ist die Transaktion in der Kassensoftware erfasst (das müssen sie!) und die Prüfer können und dürfen die Kasse komplett auslesen. Spätestens dann warten einige unangenehme Fragen.
Wenn man schwarze Knete verdienen will, muss man erst mal schwarze Knete einsetzen. Anders geht es nicht. Soll heißen, wenn das Restaurant das komplette Abendessen schwarz abrechnen wollte, hätten sie gar keinen Kassebeleg vorgelegt. Wenn sie allerdings meinen, dass man mit manipulierten Abrechnungen das Finanzamt bescheißen können, indem sie „nur“ Zwischenrechnungen servieren, sind sie außergewöhnlich dämlich.

Soon

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Servus,

die Registrierkasse, auf der die Preise „netto“, ohne USt, eingetippt werden, ist glaube ich noch nicht erfunden.

Mehrwertsteuer wird übrigens nur in der Schweiz ausgewiesen, in Deutschland und Österreich heißt das Dings Umsatzsteuer.

Und bei Kleinbetragsrechnungen (bis 250 €) braucht keine USt als Betrag ausgewiesen zu werden, ein Hinweis auf den geltenden USt-Satz 19% genügt.

Schöne Grüße

MM

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Na, dafür spricht aber schon einiges :slight_smile: Ich meine, ich beschimpfe doch nicht in einer einzigen Mail den Kunden als „Vollidioten“ und drohe ihm „rechtliche Schritte“ an…