Malerei, europäische Kunstmark

Liebe/-r Experte/-in,

Ich versuche meine Frage noch anderes zu Formulieren. Ich brauche eine Erklärung auf, die Frage ob mein Ölbild ein als gebraucht oder neu verkaufen kann. Konkret, ich möchte einige meinen älteren Werken auf eine Auktion in Dänemark stellen. In AGB steht:
„ Bei Waren, die der Differenzbesteuerung (typisch gebrauchte Waren) unterliegen, wird ausschließlich die MwSt. auf Provisionen und Gebühren berechnet. Bei Waren, die den normalen MwSt.-Bestimmungen unterliegen (typisch Neuwaren), wird die MwSt. sowohl auf Zuschlag als auch auf Provisionen und Gebühren berechnet“

Mir wurde am Telefon gesagt das Kunstgegenstände, wie z.B. Gemälde als gebrauchte Ware zu sehen ist und es ist nicht typisch Neuware.

Ich möchte auf sehr wichtige Frage eine mögliche Erklärung haben. Ich weiß, dass möglicherweise es keine eindeutliche Antwort gibt’s.
Das Problem ist, dass einige Gegenstände nicht eindeutlich als neue oder gebrauchte Ware zu anordnen ist.
Alleine das Begriff „neu“, „alt“, „gebraucht“ usw., bei vielen Kunstgegenständen nicht relevant ist.
Normale Waren lassen aufgrund ihrer funktional-technischen Eigenschaften hinreichende Schlüsse auf den Wert des Konsum- oder Investitionsobjektes zu, Kunst nicht.
Vielleicht macht man soziologisch und ökonomisch ja schon den ersten Fehler, wenn man annimmt, dass es auf einem Markt überhaupt um Dinge geht?
Das geistliche Schaffung und bildende Kunst kann niemals als Ware bezeichnet werden. Alleine dass, wann z.B. ein Ölbild hand gemalt neu oder gebraucht ist.
Bilder werden in der Regel, nach Entstehung oft gelagert in Atelier, werden ausgestellt auf Vernissagen und Ausstellungen, bleiben oft hängen bei mir, dadurch bestehen zwangsläufig oft spuren (Staub, Kratzer, leichte Schaden und vieles mehr).
Dazu entsteht ein Bild nicht gleich, dass ist doch Ergebnis meinen langen Überlegungen und oft werden schon fast fertige Arbeiten noch paar mal überarbeitet oder ganz übermalt.
Bei Industriell hergestellten Produkten ist das alles sehr einfach, neue Waren in der Regel sind von Hersteller original verpackt mit sämtlichen Beizeteln, Garantie usw. aber das ist doch nicht möglich bei Kunst wie Malerei, Bildhauerei, Skulpturen, Installationen allen anderen künstlerischen Ausdruckformen.
Ich möchte wissen ob andere Kunst-Liebhaber, Künstler etwas dazu sagen können.
Seit einigen Jahren haben alle EU-Staaten eine Regelung zum Weiterverkaufrecht. Doch unterschiedliche nationale Regelungen sorgen weiter für Streit.
Viele Künstler versuchen ihre Werke immer öfter auf dem europäischen Kunstmark zu verkaufen und stoßen auf viele ungeklärte Fragen.
Viele Kunstbegriffe im vergleich zu Rechtsbegriffen sorgen immer für kontroverse Diskussionen.
Kunst und Recht scheinen sich diametral gegenüber zu stehen.
Auf kaum einem anderen Gebiet ist er so gefragt und so wenig standardisierbar wie in der Kunst.
Immer stärker greift die neue postindustrielle Gesell¬schaft auf Marktordnungsrecht.
Die immer größere Massenproduktion und Kommerzialisierung führt zu Konflikten mit kreativen Künstlern.
Die Subjektive, individuelle, persönliche in Ausdruck gebrachte Ideen in der Form von Kunstwerken und dadurch unser menschlichen Kulturgut für immer dokumentieren werden oft zu einfache Handels-Ware degradiert.
Vielleicht macht man soziologisch und ökonomisch ja schon den ersten Fehler, wenn man annimmt, dass es auf einem Markt überhaupt um Dinge geht? Immerhin könnte es ja sein, dass das, wofür Preise verlangt und bezahlt werden, bloß bestimmte Eigenschaften der jeweiligen Dinge sind?
Unsere Rechtsysteme versuchen immer wieder gesellschaftliche Ordnung durch Grenzen und rechtliche Normensystems zu standardisieren.
Ist aber höchst fraglich wie zum Beispiel Gegenwartskunst lässt sich regulieren und damit noch als Kunst seine eigene Identität behält.
Diese Entwicklung hat ernormen Einfluss auf den Künstler und auch Einfluss auf den Umgang mit dem Kunstwerk und natürlich auch gegenüber, den rechtlichen Normensystemen.
Der allgemeine Kunstmarkt wird zunehmend überschüttet mit Massenwaren industriell hergestellt und die Waren werden Weltweit angeboten. Diese Entwicklung macht den freischaffenden Künstlern enorme Konkurrenz aber es schafft auch große Herausforderung. Ich versuche auf diesem Forum mein Problem darzustellen und Meinungen, Tipps und Antworten von Gemeinschaft zu bekommen.
Grüße Kunstmalerin

tja, liebe Kunstmalerin,

Ihr Problem scheint mir eher ein steuerrechtliches, speziell des dänischen, zu sein.
In D gibt es m.W. im Steuerrecht diese Unterscheidung nicht, ob irgendetwas „neu“ oder „gebraucht“ ist.

Natürlich kann man versuchen, sich der Frage philosophisch zu nähern, ob das aber einen dänischen Finanzbeamten überzeugt, bleibt dahingestellt.

Für mich ist ein Kunstwerk „neu“, so lange es das Atelier des Künstlers noch nicht verlassen hat und es kein Dritter in Augenschein nehmen konnte.

Beispiel: Ich veranstalte mehrere Gruppenausstellungen im Jahr, bei einer davon ist eine Teilnahmebedingung, dass das Werk „neu“ sein muss, d.h. bis dato weder in einer Galerie oder im Internet noch sonstwo öffentlich ausgestellt wurde. Dabei ist es egal, ob das Teil gesetrn oder vor 10 Jahren endgültig fertig geworden ist.
Im Umkehrschluss dazu veranstalte ich Kunstmärkte, auf denen meine Künstler ihre Sachen verkaufen können, die schon mehrfach durch Ausstellungen getingelt sind, und die jetzt aus Platzgründen oder Geldmangel verkauft werden sollen - vielleicht auch deutlich unter dem ursprünglichen Verkaufspreis.
Ein Kunstwerk ist m.E. „gebraucht“, sobald es Dritten zugänglich gemacht worden ist, weil der „Gebrauch“ eines Kunstwerkes vordergründig im Anschauen und Betrachten besteht.
Aber wie gesagt, die Auffassung der dänischen Finanzbehörden dazu kenne ich nicht.

Punkt 1)
trotz vieler worte wird aus deinem etwas konfusen
‚roman‘ nicht deutlich, was du eigentlich wissen
möchtest?

Punkt 2)
es gibt keine ‚neue‘ oder ‚gebrauchte‘ kunst.
es gibt einfach nur kunst. (mein tipp: glaube
nicht alles, was man dir am telefon sagt).

Punkt 3)
was kunst mit ‚rechtssystemen‘ zu tun hat, würde
mich als künstlerIn nicht interessieren - ich
würde versuchen, aus, bzw mit meiner kunst das
beste, in meinem sinn, zu machen.

Punkt 4)
kunst ist nicht definierbar.
kunst entsteht im auge des betrachters,
oder eben nicht.

Punkt 5)
bei im- und export von kunstgegenständen
entscheidet der zoll was kunst ist und
was nicht, und berechnet aufgrund dessen
seine gebühren.

Punkt 6)
alles, wofür geld bezahlt wird, ist oder wird
zu einer ware - somit auch kunst. das ‚degradiert‘
aber meiner ansicht nach noch nicht die qualität
oder den wert von künstlerischer arbeit.

grüsse,
eberhard

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Sehr geehrte Herr Reiher Hübsche, ich sehr glücklich dass Sie meine Frage beantwortet haben. Bis vor kurzem konnte ich nur auf meine Arbeit als freischaffende Künstlerin konzentrieren und versuchte das Beste im Rahmen meiner kreativen Möglichkeiten. Jetzt aber mein Steuerberater hat Meinungs- Debatte mit Finanzamt. Ich habe einige Bilder In Auktionshaus im Dänemark verkauft. Dort wurden meine Arbeiten als gebrauchte Ware zu verkauft ausgestellt, so wie alle andere Bilder. Ich habe meine Einkaufte aus dem Verkauf gemeldet und beim Lohnsteuer angegeben. Scheint so, dass nicht klar ob Kunstwerk „neu“ oder „gebraucht“ ist. Noch mal, Danke für Ihre Antwort und ich hoffe, dass mir hilft.
Mit freundliche Grüssen
Bozena Ossowski

Hallo Kunstmalerin,
äh…was ist denn jetzt eigentlich genau die Frage?
Wenn ich richtig verstaden habe, geht es darum, ob man Kunstwerke nun als gebraucht oder als neu bezeichnen soll…
Ich würde das so unterscheiden: Wenn es sich um ein eigenes Werk handelt, das noch nicht in fremder Hand war, dann wäre das für mich neu. Wenn ich ein Kunstwerk aus fremder Hand verkaufe, das ich selber irgendwann erhalten habe, wäre das gebraucht.
Ich hoffe ich konnte helfen.

Sehr geehrte Damen und Herren,
guten Tag, bitte, ich würde begrüßen, wenn Sie sich, mit Ihrem Anliegen, kurz fassen könnten, um Ihre Fragen auch, klar, beantworten zu können. Mein Eindruck ist, dass Sie sich an die landesübliche Gesetzeslage, Vorschriften und oder Regeln, in Sachen „Kunstwerke/markt“, halten und daran orientieren sollten.

MfG

Liebe „Kunstmalerin“,

leider habe ich keinerlei Information über Sie auf der „wer-weiss-was“-Seite. Fast hätte ich nicht geanwortet auf Ihre Frage!
Vielleicht liefern Sie diese bei „wer-weiss-was“ noch nach:
Sind Sie eine Frau oder ein Mann?
Was genau fertigen Sie?
Mit Sicherheit sind Sie Hobbykünstlerin im Bereich Kunsthandwerk.
Nicht Malerei, wie Sie angegeben haben.
Denn nur so kann man Ihre Fragen verstehen:
„Die immer größere Massenproduktion und Kommerzialisierung führt zu Konflikten mit kreativen Künstlern.“
Ein original-handgefertiges Objekt z.B. aus dem Schmuckbereich, Stoffdesign, Seidenmalerei, Lederverarbeitung kann mit industriell oder kommerziell gefertigter waren niemals inhaltlich wie preislich konkurieren.
Ich selbst kenne keine Diskussion in der Malerei was das Thema Kunst und Recht betrifft, auch nicht die Frage zu „neu“ oder „gebraucht“.
Jeder professionelle Künstler hat den Status einer individuellen Persönlichkeit, der sich über seine Kunst ausdrückt.
Kein authentischer Künstler oder Maler hat wirklich Interesse an der Massenherstellung seiner Werke.
Ich nehme an, Sie gehören nicht zur Gruppe von Profi-Künstlern, sondern bewegen sich im Bereich der Laien- oder Freizeitkunst.
Wenn hinter Ihnen keine Organisation oder Interessensgruppe steht, dürfen Sie sich als Hobby-Laienkünstler vollkommen frei bewegen, da Sie ja in der Öffentlichkeit keinerlei Rolle spielen.
Es bestehen also keine „enormen“ Herausforderungen oder Probleme für Sie.

„Unsere Rechtssysteme versuchen immer wieder gesellschaftliche Ordnung durch Grenzen und rechtliche Normensystems zu standardisieren.“
(Kommentar meinerseits: Auf diese Weise wird ein demokratisches Gesellschaftmodell gesichert!!!)

Anderes Szenario:
Viele Künstler gehen vermehrt auf Flohmärkte oder verlosen Ihre Werke.
Die schlimmste Konkurrenz für uns Profis aber sind die Hobby-Künstler:
Diese verkaufen leider ihre „Kunst“ zum gleichen Preis wie ein Profi, was den Kunstmarkt leider ziemlich verdorben hat.

Ich hoffe, Ihre Fragen ausreichend beantwortet zu haben,
kümmern Sie sich weniger um „Recht“ und „Ordnung“, produzieren Sie beruhigt weiter,

herzliche Güße,
von steinbock

Sorry ich kann Dir nicht helfen, aber frage Deinen oder einen Steuerberater oder Steuerfachexperten im UStR.

Liebe Gruesse R.

Hallo,
ein Kunstwerk kann nicht alt oder neu sein! Oder glauben Sie, dass ein uralter Rembrandt als „GEBRAUCHT“ bewertet wird??
Die Bewertung ist nur von der Sachkenntnis und dem Gefühl des Betrachters abhängig.
Wenn Menschen (oder der Zoll) ein Kunstwerk als „Handelsware“ betrachten, so muß man sich dem Unverstand halt beugen.
Verständnisvolle Grüße
MEA, Kunstmaler