Mandantenfähigkeit: Anforderungen und Referenzen

Hallo,

ich schreibe derzeit meine Bachelorarbeit zum Thema „Mandantenfähigkeit“. Zur Einführung möchte ich einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen zeigen. Darüber hinaus würde mich interessieren wie es in Referenzprojekten umgesetzt wurde (im Bezug auf starke oder schwache Mandantenfähigkeit/Getrenntheit; insbesondere interessieren mich Projekte aus dem öffentlichen Dienst). Leider finde ich bei keinen der beiden Themen auch nur ansatzweiße verwertbares Material.

Ich hoffe, ich bin mit meiner Frage am Informatik-Brett nicht völlig verkehrt. Aber ich denke, dass ein Jurist unter dem Begriff der Mandantenfähigkeit nichts oder etwas falsches versteht.

Für hilfbereite Antworten bin ich sehr dankbar.

Grüße,
G-Fire

hinaus würde mich interessieren wie es in Referenzprojekten
umgesetzt wurde (im Bezug auf starke oder schwache
Mandantenfähigkeit/Getrenntheit;

Ich fürchte, da erwartest du zu viel, auch hier. Dazu ist die Sache zu trivial: eine Buchhaltung ist mandantenfähig, wenn man verschiedene Kunden (wirtschftliche Einheiten, Firmen, was auch immer) damit bearbeiten kann. Aber natürlich kann ich die Buchhaltung in anderer Umgebung 2 mal starten und 2 verschiedene Dateien bearbeiten, ich als Systemverwalter kriege also immer eine Mandantenfähigkeit hin. Im Grunde steht nicht mehr dahinter als dass man verschiedene Dateien aufmachen kann, so gesehen ist selbst MS Word mandantenfähig, ich kann ohne weiteres Briefe für mehrere Firmen damit schreiben. Andrerseits kann man rein formal argumentieren, dass es nicht mandantenfähig ist, weil der Begriff Mandant in der Software und der Anleitung dazu nirgends vorkommt.

Einteilungen wie stark oder schwach sind meiner Meinung nach erzwungene universitäre Kategorisierungen einer völlig trivialen Tatsache und ohne wirklichen Praxisbezug. So was wird ja noch nicht mal in der Werbung für solche Software verwendet.

Ich fürchte, das löst dein Problem nicht, selbst wenn ich recht habe.

Gruss Reinhard

Hi,

das du da nichts findest, wurdert mich nicht so richtig. Was sollte man da auch veröffentlichen, außer dem wenigen an Theorie.

Wenn dich spezielle Projekte interessieren bleibt dir vermutlich nichts anderes übrig, als selbst zu recherchieren. Erstelle einen Fragebogen und verschicke den an die entsprechenden Softwarehersteller. Oder noch besser bau dir eine Internetseite mit Fragebogen, da sind die Chancen höher, dass du Antworten bekommst.

powerblue

Schade. Ich dachte, es gäbe eventuell rechtliche Anforderungen, dass Mandantendaten, z. B. im Standesamtswesen, immer physikalisch getrennt abgelegt werden müssen.

Moin, G-Fire,

Schade. Ich dachte, es gäbe eventuell rechtliche
Anforderungen, dass Mandantendaten, z. B. im Standesamtswesen,
immer physikalisch getrennt abgelegt werden müssen.

was für Mandanten sollten das denn sein? Für jedes Ehepaar eine eigene Datenbank oder wie?

Mandantenfähigkiet heißt, dass auf einem System beliebig viele Kunden arbeiten können, ohne dass einer vom anderen etwas weiß oder merkt. Damit ist der rechtliche Rahmen auch schon abgesteckt.

Ob der Kunde selbst darauf arbeitet oder ein Unternehmen wie Datev für viele Kunden die Daten pflegt, ist dabei unerheblich. Im zweiten Fall darf der Sachbarbeiter nur die Daten der Kunden sehen, für die er zugelassen ist.

Gruß Ralf

was für Mandanten sollten das denn sein? Für jedes Ehepaar
eine eigene Datenbank oder wie?

z. B. dass mehrere Ständesamter ein gemeinsames System nutzen.

Hi,

was für Mandanten sollten das denn sein? Für jedes Ehepaar
eine eigene Datenbank oder wie?

z. B. dass mehrere Ständesamter ein gemeinsames System nutzen.

so weit denkt die Landpomeranze natürlich nicht, aber Du hast ja recht - Berlin hat zwölf, Hamburg drei und München immerhin zwei Standesämter.

Gruß Ralf

1 Like

so weit denkt die Landpomeranze natürlich nicht, aber Du hast
ja recht - Berlin hat zwölf, Hamburg drei und München immerhin
zwei Standesämter.

Hallo,

na und? Finanzämter haben auch viele Kunden, aber ob alle Finanzämter des Landes oder des Bundes zusammen eine gemeinsame Datenbank benutzen, ändert doch überhaupt nichts - die Datenbank ist nur grösser.

Im Zweifelsfall braucht man natürlich eine Datenbank, die 80 Mio Datensätze verarbeiten kann, das geht nicht mit jeder, hat aber mit Mandantenfähigkeit nichts zu tun. Mir wäre recht unwohl, wenn ein Bundesfinanzrechenzentrum Microsoft Access verwenden würde.

Gruss Reinhard

Hallo,

kann es sein, dass Du Dich weniger für techn. Details interessierst als für gesetztliche Rahmenbedingungen zum Thema? Vielleicht bist Du dann statt i.d. reinen Info mit sowas wie VerwaltungsInfo besser aufgehoben?

Reinhard hat schon angedeutet wie schwammigweich der Begriff ist.

Guck’ doch mal hier:
http://www.tuv.com/de/deutschland/gk/consulting_info…
oder hier:
https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/themen_node.html

hth,
Stefan

Hallo,

vielleicht wird Dir ja auch bei derlei:
http://www.sigs-datacom.de/oop2012/konferenz/session…
geholfen?

hth,

Stefan

Mandantenfähigkeit ist deutlich mehr

Im Zweifelsfall braucht man natürlich eine Datenbank, die 80
Mio Datensätze verarbeiten kann, das geht nicht mit jeder, hat
aber mit Mandantenfähigkeit nichts zu tun. Mir wäre recht
unwohl, wenn ein Bundesfinanzrechenzentrum Microsoft Access
verwenden würde.

Hallo Reinhard,

wird zwar G-Fire wohl nichts mehr nutzen, aber er war in seiner Denke schon auf dem richtigen Weg.
Auch Dein erster Beitrag passte schon, bloß bei dem „fehlenden Praxisbezug“ erlaube ich mir Widerspruch.

Liegt es wohl mehr daran, viele IT-ler niemals in ihrem Leben mit Anforderungen nach echter Mandantenfähigkeit, Echtzeitfähigkeit oder Hochverfügbarkeit konfrontiert sind und dann diese Schlagworte schon dort verwendet werden, wo eigentlich nur Berechtigungskonzepte, Schnelligkeit und Zuverlässigkeit gemeint sind.

Mandantenfähigkeit ist deutlich mehr, als in einer großen Datenbank irgendwelche Records dem einen oder anderen Auftraggeber zuordnen zu können.
Bei der Mandantenfähigkeit muss die Trennung so hart sein, dass die Mandanten völlig unabhängig voneinander bearbeitet werden können. Das betrifft auch Administration, Sicherung, Rollback, Wiederherstellung usw.
Ist meist zur Erfüllung technischer (z.B. Rollback in verteilten Architekturen) oder rechtlicher Anforderungen (z.B. Auftragsdatenhaltung) notwendig.

Ciao, Allesquatsch