Hallo,
ich schreibe derzeit meine Bachelorarbeit zum Thema „Mandantenfähigkeit“. Zur Einführung möchte ich einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen zeigen. Darüber hinaus würde mich interessieren wie es in Referenzprojekten umgesetzt wurde (im Bezug auf starke oder schwache Mandantenfähigkeit/Getrenntheit; insbesondere interessieren mich Projekte aus dem öffentlichen Dienst). Leider finde ich bei keinen der beiden Themen auch nur ansatzweiße verwertbares Material.
Ich hoffe, ich bin mit meiner Frage am Informatik-Brett nicht völlig verkehrt. Aber ich denke, dass ein Jurist unter dem Begriff der Mandantenfähigkeit nichts oder etwas falsches versteht.
Für hilfbereite Antworten bin ich sehr dankbar.
Grüße,
G-Fire