Mandatsverteilung Bundestagswahl

Hallo liebe Experten,

mal angenommen, es geht um das Wahlergebnis einer Partei, die bundesweit über 5% der Zweitstimmen erhielt, kein Direktmandat errang und damit eine bestimmte Anzahl Mandate zugewiesen bekommt.

Frage: Wonach bestimmt sich, wer für diese Partei in den Bundestag kommt?

Es ist mir klar, daß es die bestplazierten Kandidaten der jeweiligen Landeslisten sind. Aber wie werden die Mandate auf die Bundesländer aufgeteilt? Werden dabei die Einwohner der Bundesländer ins Verhältnis gesetzt? Oder die Wähler (Wahlbeteiligung)? Oder die erzielten Stimmen? Werden gar nur die Bundesländer berücksichtigt, welche landesweit über 5% der Stimmen für diese Partei erbrachten?

Vielen Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo,

ziemlich gute Frage. Und ich habe auch aus Zeitgründen leider keine konkreten Antworten. Evtl. helfen Dir diese beiden Links etwas weiter:

http://www.wahlrecht.de/bundestag/
http://www.lra-ffb.de/akt/presse2013/press274.shtml

Sorry, aber mehr konnte ich auf die Schnelle nicht auftreiben.

Gruß
vdmaster

Hoi,

Frage: Wonach bestimmt sich, wer für diese Partei in den
Bundestag kommt?

Es ist mir klar, daß es die bestplazierten Kandidaten der
jeweiligen Landeslisten sind. Aber wie werden die Mandate auf
die Bundesländer aufgeteilt?

Ok, Ich verstehe die Frage nicht…es gibt doch eine Landesliste in den Parteien. Wenn die Partei 4 Sitze bekommt, werden die obersten 4 der Landesliste in den Bundestag anziehen.

Wie sich die Landeslisten zusammensetzen, weiss Ich selber nicht.

http://www.lra-ffb.de/akt/presse2013/press274.shtml

Hey, danke. Das scheint es zu sein:

Nachdem aufgrund der Erstverteilung feststeht, wie viel Sitze jede Partei (bzw. verbundene Landesliste, z.B. CDU/CSU) erhält, erfolgt die Unterverteilung der Parteisitze auf die Landeslisten der Parteien in den einzelnen Bundesländern, und zwar wieder nach der mathematischen Proportion der Zweitstimmenergebnisse in den Bundesländern.

Also wenn sich z. B. folgendes Wahlergebnis der Zweitstimmen für eine Partei ergibt:

Bundesland A = 10% der Gesamtstimmen des Bundeslandes, dann bekäme sie 20 Mandate
Bundesland B = 15% der Gesamtstimmen des Bundeslandes, dann bekäme sie 30 Mandate
Bundesland C = 4% der Gesamtstimmen des Bundeslandes, dann bekäme sie 8 Mandate (oder muß hier ggf. eine landesweite 5%-Hürde beachtet werden?)

Richtig so?

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hi,

bin mal wieder für ein paar Minuten hier (Werbepause im TV).

Wie immer ist Wiki hilfreich: Neue Regelung für die Sitzverteilung im Bundestag ab…. Jetzt sollten sich Deine Fragen klären lassen. Falls noch was übrig ist, einfach nochmal nachfragen.

Bundesland A = 10% der Gesamtstimmen des Bundeslandes, dann
bekäme sie 20 Mandate
Bundesland B = 15% der Gesamtstimmen des Bundeslandes, dann
bekäme sie 30 Mandate
Bundesland C = 4% der Gesamtstimmen des Bundeslandes, dann
bekäme sie 8 Mandate

Ääääh: nöööö! Da muß Dir ein Rechenfehler unterlaufen sein. Allein für Bundesland A ergäben sich bei 100% ja schon 200 Mandate. Das würde insgesamt aber ein reichlich voller Bundestag werden :wink:. Oder ich habe etwas mißverstanden.

Gruß
vdmaster