Hallo,
jemand kauft einen VW Jahreswagen von einem VW Händler. Dieser Händler ist 300KM weit weg.
Soweit, so gut.
Nun hat das Fahrzeug einige Mängel die immer wieder auftreten ( Fensterheber, Sitzheizung, Probleme mit der Federung, etc. ). Es sind keine gravierenden Mängel, sondern nervige. Es kostet immer wieder Zeit und Geduld. Die Person geht zur Problemlösung zu einem VW Händler vor Ort. Er nimmt sich der Sache an. Trotzdem kommen die Mängel immer wieder.
Die Person ist genervt und möchte das Auto zurückgeben ( innerhalb der 6 Monatsfrist ). Man schreibt den Händler an und erleutert ihm die Mängel und die Behebungsversuche. Man möchte das Auto zurückgeben und ein gleichwertiges erhalten. Es wurde ja als Mangelfrei verkauft.
Der Händler verlangt aber Chance auf Reparatur und möchte dazu das Auto bekommen.
Muss die Person hier zustimmen ? Der Händler ist 300 KM weit weg. Wie soll die Person das bewerkstelligen ? Zudem, falls es zum Versuch kommt es zu reparieren, steht der Wagen dort einige Tage rum ( also Zug fahren, etc. ).
Muss man, wenn man den Wagen zurückgeben will, GENAU zu DEM Händler gehen der ihn verkauft hat, oder reicht ein Händler gleicher Marke ( VW ).
Wer weiss was hierzu ?