Mangel nach Übergabeprotokoll wird geltend gemacht

Hallo werte Helfer,vor kurzem aus meiner Whg ausgezogen. Im Parkett wurde ein Fleck basierend auf einem Wasserschaden bemerkt. Dieser Schaden wurde jedoch im Übergabeprotokoll als OK hingenommen und als keine Mängel deklariert. Zur gleichen Zeit hat diesen Mangel auch mein Nachmieter zur Kenntnis genommen und in seinem Mietvertrag aufgenommen.Nach ein paar Tagen hat mich der Vermieter kontaktiert, dass ich diesen Schaden doch reparieren lassen soll bzw.er eine Firma beauftragen möchte.Er habe es sich doch anders überlegt.Dies habe ich verweigert, was dazu führt,dass der Vermieter die Kaution einbehalten bzw. verrechnen will. Welche Möglichkeiten habe ich nun, meine Kaution ohne Schadensbegleichung zurück zu fordern.
Vielen Dank schon im Voraus für Hilfe.

Da ich das Abnahmeprotokoll nicht kenn, kann ich keine Wertung abgeben

Dies
habe ich verweigert, was dazu führt,dass der Vermieter die
Kaution einbehalten bzw. verrechnen will. Welche Möglichkeiten
habe ich nun, meine Kaution ohne Schadensbegleichung zurück zu
fordern.

hallo, aus meiner sicht haben sie das zu recht verweigert. leider wird er das mit der kaution trotzdem versuchen zu verrechnen. eigentlich hilft da nur klage, es sei denn, der vermieter ist sensibel und reagiert bereits auf eine glaubwürdige klageandrohung. selbst bei kautionssparbuch werden sie bei zugriffsversuch zwar von der bank informiert. aber die bank schüttet, wenn es kein anderslautende rechtsverbindliche (richterliche) nachricht gibt, mit 4wochen-frist den betrag ohne sachprüfung aus. einfache mitteilung ihrerseits reicht nicht aus.
viele grüße
salomo

Ich denke sie müssen nicht bezahlen!sehen sie hier im link ist es gut erklärt:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/ueberg…

Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Das ist eine Situation, die hier nicht geklärt werden kann. Den Fleck haben Sie doch verursacht? Also alle an einen Tisch. Besuchen Sie eine Verbraucherzentrale um sich in diesem konkreten Fall beraten zu lassen. Mit freundlichen Grüßen.

Hallo

Meines Wissens nach hat der Vermieter nach der Übergabe noch einige wochen 2-4 da bn ich mir nicht sicher, später entdeckte schaden nachzumelden und die Reparatur zu fordern. Wenn der schaden im Protokoll allerdings mit aufgeführt ist und mit ok muss nicht repariert werden gekennzeichnet ist kann es sein dass das nicht greift. Wenn es einfach nur komplett nicht aufgeführt ist und noch kein nachmieter eingezogen iat kann er nachfordern. Ist bereits ein nachmieter eingezogen znd der schaden vorher nicht vermerkt muss der vermieter erstmal nachweisen dass der schaden nicht vom nachmieter ist. Er darf sie kaution grundsätzlich ohne Gründe bis zu 6 monate einbehalten. Danach muss er sie zurück zahlen. Auch wenn das thrma zb vor Gericht geht und noch nicht geklärt ist.

Vg

Hallo,
die einzige Möglichkeit besteht in einer Zivilklage, welche Du über den Anwalt Deines Vertrauens einleiten kannst. Wünsche viel Erfolg.
Gruss Daylighter

Ausschlaggebend ist das Übergabeprotokoll ist es vom Vermieter als abgezeichnet ohne Mängel,hat er keine Chance später Mängel geltend zu machen.
Sofort einen Anwalt konsultieren!

Sie müssen nur das reparieren lassen, was im Übergabeprotokoll vereinbart und von Ihnen schriftlich bestätigt wurde. Das ist bei Ihnen nicht der Fall. Wenn dem Vermieter im Nachhinein etwas anderes einfällt, ist das sein Problem.

Fordern sie vom Vermieter schriftlich mit Nachweis die Herausgabe der Kaution innerhalb von 14 Tagen. Erklären sie ihm in dem Schriftstück, dass nach fruchtlosem verstreichen der Frist einen Mahnbescheid erlassen werden. Das müssen sie dann aber auch tun (Mahnung-online.de).

Hi, damit gehst du zum Anwalt oder Mieterschutzbund wenn du drin bist.
Da der vermieter mit OK im Übergabeprotokoll

diesen Schaden abgesegnet hat, kann dir nichts passieren, er muss dir die kaution zurückzahlen, das Recht ist auf deiner Seite…Du hast ja dafür den Beweis in der Hand…viel Glück
Hallo werte Helfer,vor kurzem aus meiner Whg ausgezogen. Im
Parkett wurde ein Fleck basierend auf einem Wasserschaden
bemerkt. Dieser Schaden wurde jedoch im Übergabeprotokoll als
OK hingenommen und als keine Mängel deklariert. Zur gleichen
Zeit hat diesen Mangel auch mein Nachmieter zur Kenntnis
genommen und in seinem Mietvertrag aufgenommen.Nach ein paar
Tagen hat mich der Vermieter kontaktiert, dass ich diesen
Schaden doch reparieren lassen soll bzw.er eine Firma
beauftragen möchte.Er habe es sich doch anders überlegt.Dies
habe ich verweigert, was dazu führt,dass der Vermieter die
Kaution einbehalten bzw. verrechnen will. Welche Möglichkeiten
habe ich nun, meine Kaution ohne Schadensbegleichung zurück zu
fordern.
Vielen Dank schon im Voraus für Hilfe.

Vielen, vielen Dank für diesen Hinweis!

Ich denke sie müssen nicht bezahlen!sehen sie hier im link ist
es gut erklärt:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/ueberg…

Dieses Verhalten wäre nur dann berechtigt, wenn es ein versteckter Mangel gewesen wäre oder ein Mangel, der nicht sofort offensichtlich wurde.

Da hier aber der Mangel „abgesegnet“ wurde - also bekannt war, besteht keine Grundlage mehr diesen nachträglich geltend zu machen - du kannst dich auf das Übergabeprotokoll berufen… der Einbehalt der Kaution ist in diesem Fall völlig ungerechtfertigt

Die Frage ist, ob der Vermieter die Rückgabe einer mängelfreien Wohnung bescheinigt hat.
Ansonsten ist er durchaus berechtigt, den sich als Schaden herausstellenden Mangel beseitigen zu lassen, dazu dient letzlich auch die Kaution.
mfg
pete88

rechtlich KEINE

wer soll den von Ihnen gemachten Schaden sonst bezahlen?

Abfinden oder Rechtsbeistand einholen.

Hallo,

wenn der Schaden schon in Deinem Einzugsprotokoll gestanden hat, brauchst Du nichts zahlen. Ich würde einen Rechtsanwalt hinzuziehen!

Gruß Bukatcho

Ciao Incognito,

(Name wenn auch ausgedacht kommt symphatischer!)

sorry, dass ich erst so spät komm … bist untergegenagen.

a) Das Übergabeprotokoll hält in der Regel Mängel fest. Wie mit diesen umgegangen wird regelt das Protokoll in der Regel nicht. Deine Formulierung „OK hingenommen“ kann ich daher nicht deuten.

b) Sollte ein Mangel festgestellt werden, ist die Art und der Grund/verursacher festzustellen sowie ob eine Beseitigung nötig ist. (Ein kleiner Wasserfleck, ist ärgerlich rechtfertigt aber nicht das schleifen des gesammten Bodens.)
Bei Bagatellen schreibt der Vermiter diese in der regel ab oder lässt sie auf seine Kosten richten.
Wenn er den Schaden behoben haben will muss er dir die Möglichkeit geben den adequat zu beheben. Nach der Übergabe kann dies auch von einem Handwerker machen lassen. Die Kosten kann er dir in Rechung stellen. Das ist ärgerlich aber gerechtfertigt, wenn dir das Maleur geschehen ist.

c) Die gesamte Kaution kann jedoch nicht grundlos (Rechungsstellung für Schaden) noch einseitig anteile einbehalten werden. Mit der Erstattung der Kaution kann sich der Vermiter jedoch bis zu 6 Montaten Zeit lassen. Eine Fristsetzung zur Rückerstattung, wie von einem anderen Experten empfohlen, halte ich für eine unnötige Provokation.

Wie immer empfehle ich diplomatisches Vorgehen. Wäage den Streitwert für euch beide ab und überlege dir ein Angebot mit dem ihr ggf beide leben könnt.

Ich würde beim Vermieter anfragen ob du den Schaden von einem Handwerker beheben lassen kannst. Oft will ein Vermieter diesen Stress (Terminabstimmung etc) gar nicht. Sollte dein Nachmieter jedoch auf Schadensbehebung bestehen, ist der Vermieter eh in Zugzwang.

Der Schaden leigt bei dir. Zahlen würde ich jedoch nur, wenn dir eine Rechung gestellt wird und dir diese nach Rücksprach mit einem Handwerker als gerechtfertig erscheint.

Nach Mangelbehebung muss die volle Kaution erstattet werden.

Viel Erfolg!
cumar

d) Sollte er den Mangel fachlich beheben lassen, kann er dir ja eine Rechung stellen.

Hallo,

in der Hoffnung (wichtig für Sie!!), dass Sie eine Kopie von dem Übergabe-Protokoll besitzen, teile ich Ihnen folgends mit:
Der Vermieter hat keinerlei Recht, Ihnen bei einem ANERKANNTEN Abnahme-Protokoll, was Sie und er unterschrieben haben, die Kaution einzubehalten.
Weisen Sie ihn unbedingt schriftlich per Einschreiben/Rückschein darauf hin, dass er diesen Makel mit seiner Unterschrift auf dem Protokoll anerkannt hat und im Nachhinein keinerlei Änderung gesetzlich möglich ist. Setzen Sie ihn im gleichen Schreiben die Frist (14 TAge), wo er Ihnen das Geld zu überweisen hat. Drohen Sie ihm darin rechtliche Maßnahmen an, wenn er das nicht macht. Sie können ihm ja andeuten, dass Sie sich einer anwaltliche Beratung unterzogen haben (ob das stimmt oder nicht, kann dem Vermieter ja egal sein)und genau diesen rechtl. Schritt weiter befolgen, wenn er nicht zahlt.
Bleiben Sie stur und gehen Sie wirklich per Mahnbescheid gegen ihn vor-SIE bekommen Recht, die Unkosten zahlt er dann. Aber wie bereits erwähnt-ganz wichtig ist, dass Sie eine Kopie der Protokolls(als Beweis) besitzen. Viel Erfolg!
MfG
Maximilian123

Wenn ein Mangel im Übergabeprotokoll festgestellt und ausdrücklich auf dessen Beseitigung oder Schadensersatz verzichtet wurde, dann kann i.A. der Vermieter hinterher seine Meinung nicht mehr ändern >
siehe z.B.
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/abnahmeprotokoll…
zur Mietkaution Allgemein
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kautio…

Grundsätzlich ist auch noch zu fragen, ob bereits 6 Monate seit Wohnungsrückgabe vergangen sind. Bis dahin nicht geltend gemachte Ersatzansprüche des Vermieters sind nämlich bereits nach dieser kurzen Zeit verjährt
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__548.html

Welche Möglichkeiten habe ich nun, meine Kaution ohne Schadensbegleichung zurück zu fordern.

zunächst in Verzug setzen, d.h. formlos schriftlich unter Fristsetzung zur Rückzahlung auffordern
z.B. hier (ganz unten auf der Seite)
http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/die-mietkaut…
wenn die Frist abgelaufen ist, wäre dann der nächste Schritt gerichtl. Mahnverfahren oder Zahlungsklage
http://www.frag-einen-anwalt.de/Kautionrueckzahlung-…