Mangelhafte Beratung im Reisebüro

Hallo,
ich habe keine große Ahnung vom Reiserecht, was mir nur auffällt, der Ratsuchende ist doch offensichtlich nicht auch der Auftraggeber (Kunde) vom Reisebüro, sondern die Freundin. Könnte nur die klagen und wenn ja, will sie das ?.
Gruss
Czauderna

…ein paar Klarstellungen bevor es noch komplizierter wird

1 Ich weiss nicht was eine Reiseumbuchung gekostet hätte und kann somit auch die Differenz zwischen Stornierung und Umbuchung nicht beziffern

2 der Hotelier in Österreich hätte eine Absage 3 Tage vor Anreise akzeptiert, kostenlos wenn bei ihm direkt gebucht worden wäre und nicht über ein R.Büro wie er mir telefonisch erklärte.

3 wie das Internet in Österreich funktioniert spielt hier keine Rolle, das Hotel ist über die gängigen Portale hierzulande buchbar wobei verschiedene eine kostenlose Stornierung 24 Std. vor Anreise anbieten

4 ich erwarte nicht zum Nulltarif von der Reise zurücktreten oder umbuchen zu können, könnte mir aber vorstellen dass eine Umbuchung weniger als 850€uro kosten würde.

5 es geht darum dass mir erst im Nachgang die Option umbuchen bekannt gegeben wurde und somit am besagten Donnerstag gar keine Wahlmöglichkeit bestand. Hier kommt der Begriff Beratungshaftung ins Spiel wo der Kunde nämlich durch Unterlassung nicht ordentlich beraten wurde und eine vermutlich günstigere Variante nicht wählen konnte . Erst am darauffolgen Samstag kam ins Gespräch dass am Donnerstag eine Umbuchung möglich gewesen wäre wobei, wie schon erwähnt nicht erklärt wurde zu welchen Kosten/Gebühren

Gruß PM

hi,

Zusammengefasst:

Differenz Storno zu Umbuchung unbekannt, ob ein Schaden entstanden ist, bleibt unklar.

Gesprächsverlauf im Reisebüro unbekannt, ob ‚eine Lösung‘ oder ob Storno erwünscht war ist daher nicht zu sagen.

Von weitem spricht viel dafür, dass Storno gewünscht war. Schon daher, weil ihr euch ja sonst bereits auf einen neuen Termin verständigt hättet.

ist doch prima. Dann können wir uns doch alle darauf einigen, dass du dir vorstellen kannst, es könnte einen Beratungsfehler gegeben haben.
Das entspricht dann etwa dem Inhalt deines ersten Postet.

Wenn du reine Zustimmung suchst, hat es sich bewährt dies direkt mit zu sagen.
Dann kann es passieren, man will dich nicht auf den Boden der Tatsachen zurück holen sondern stimmt dir einfach zu und wartet, bis du dich dann irgendwo blamierst, mit deiner Meinung.

Hier ist niemand gegen dich, das bringt auch gar keinem was. Es haben nur alle den nötigen Abstand zu der Sache, um das etwas anders zu sehen.

grüße
lipi

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Genau. Es bestand überhaupt keine sinnvolle Möglichkeit zur Umbuchung.

bestand gar nicht.

Du bildest dir irgendeinen in keinem Gesetz zu findenden Anspruch ein, bist aber nicht mal in der Lage, die AGB zu nennen. Und alle anderen sind schuld.

Da gibt es genau einen Tip an dich: geh zum Anwalt und lass dich kostenpflichtig aufklären. Wirf dem schlechten Geld das gute hinterher. Die Anwaltskosten (ca. 130€) und die Nebenkosten dazu (hinfahren, Zeit,…) belaufen sich ziemlich genau auf das, was du wegen der Stornierung an Reiskosten gespart hast. Passt also.

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Wobei solche Leute dem Anwalt dann auch nicht glauben. Die posten dann sofort bei wer-weiss.was.de: FALSCHBERATUNG! WIE KANN ICH MEIN GELD VOM ANWALT ZURÜCKHOLEN?

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Die können dann gleich mit den Leuten von der Reisebürofalschberatung und der Notarfalschberatung einen Club - oder besser: ein eigenes Brett - aufmachen.

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hi,
beim Themenstart hatte ich geschrieben hallo Wissende bisher war aber leider nicht wirklich erkennbar dass jemand zum Thema etwas weiss, das ist ausgesprochen schade und ich bin genausoweit wie am Anfang. Ratschläge zum Anwalt zu gehen, oder einen Notarfalschberatung Club zu eröffnen sind keine Antwort auf meine Frage ob jemandem etwas zielführendes bekannt ist. Den vielzitierten Begriff der Beratungshaftung hab ich nicht erfunden, den findet man im Netz.
Wenn ich die schriftliche Antwort auf meine Anfrage vom R.B. habe warum Do. keine Alternative angeboten wurde sondern erst am Sa. als es zu spät war werde ich berichten und den vielen Tippgebern entweder danken oder widersprechen, Wissende waren ja leider nicht an Bord. Allerdings wird das dauern, es hieß der Chef sei in Urlaub.
Gruß PM

Das Problem ist nicht, daß keiner was weiß, sondern daß Du davon nichts glaubst.

Dir wurde erklärt,

  • daß Du keinen Anspruch gegen das Reisebüro hast,
  • daß hier kein Fall der Beratungshaftung gegeben ist und
  • daß es ungemein hilfreich ist, wenn man gleich zu Beginn dazu schreibt, daß man nur Hinweise und Meinungen akzeptieren wird, die der eigenen entsprechen, weil das allen Beteiligten viel Zeit und Kummer erspart.

Kurz gesagt: wir kommen hier solange nicht weiter, bis Du akzeptierst, daß von Deiner Einschätzung der Sachlage abweichende Meinungen auch richtig sein können.

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Moin,

Es ist schon eine Antwort, aber keine in dem Sinne, der dir nahezu felsenfest vorschwebt. Denn jetzt greift ein Gesetz aus alten Zeiten: http://www.rrr.de/~kathinka/akronyme.htm
(ersetze „usenet“ durch „Forum“:

Kathinka’s Law Eine Frage im Usenet stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will

Das wird gerne erweitert um:

CvN’s Erweiterung Eine Frage im Usenet stellen heißt nicht, die Antworten zu verstehen, die man hören wird.

-Luno

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Hallo PM,

ich glaube nicht, dass das Reisebüro wegen mangelhafter Beratung schadenersatzpflichtig wäre und würde deshalb an deiner Stelle keinen weiteren Aufwand betreiben.
Aber wie würdest du denn nachweisen können, dass eure Freundin auf eine Umbuchungsmöglichkeit nicht hingewiesen wurde?

Gruß
Pontius

Hallo Paul,

Ich will mich nicht einschleimen, aber ich weiß ziemlich genau, wie Du Dich fühlst. Einer schreibt, dass „niemand gegen Dich“ ist und dann kommen (von anderen) derart sarkastische und nicht zielführende Kommentare wie Falschberatungsklubs zu gründen. Ich denke auch, die meisten haben Deinen Standpunkt nicht ganz verstanden, geben aber mutmaßlich „Antworten“ und sind dann entrüstet, wenn Du ihnen nicht folgen kannst. Ich bewundere Deine Hartnäckigkeit und konsequenten Versuche, Dein Anliegen sachlich zu schildern und die ausbrechenden Diskussionen einzufangen.

Aber zum Thema: Ich bin leider auch kein wissender Experte. Deiner Beschreibung nach vermute ich, Du siehst das Reisebüro in einer Art „Fürsorgepflicht“ für Dein Reisebudget, ähnlich der Obhutspflicht eines Mieters für eine Mietsache. Bei Banken und Fondverwaltern kannst Du Geld anlegen und meines Wissens auch Regressansprüche stellen, wenn diese Dein Vermögen mutwillig oder (grob) fahrlässig vernichten, inbegrifflich nicht alles tun, um Schaden abzuwenden oder zu minimieren.

Ich gehe aber davon aus, dass dem Reisebüro nur die Berater- und Vermittlerrolle zukommt. Du gibst ihnen einen Auftrag, sie setzen ihn bestmöglich für Dich um und leiten die Rechnung dann an Dich weiter. Sachlich betrachtet ist ein Reisebüro dann effizient, wenn es einen direkten Auftrag zügig und exakt umsetzt (insbesondere wenn die Zeit drängt), unter der Annahme, dass Dir die Konsequenzen (Höhe der Stornogebühr war ja scheinbar mit 80% in den AGB geregelt) bekannt sind.

Denn andersherum, wenn Du nichtmal die €200 bekommen hättest, weil das RB wegen der kulanten Nachfrage schuldhaft die Stornofrist versäumte, dann hättest Du aus meiner Sicht gute Chancen, zumindest diese vom Reisebüro einzuklagen.

Zusammengefasst: Ich kann Deinen Ärger um den Verlust nachvollziehen. Von einem kompetenten, kundenorientierten Reisebüro würde auch ich erwarten, dass es bei genügend Zeit für Rücksprachen und korrekter Angabe der Situation (d.h. Erklärung, dass die Reise wegen Erkrankung zu diesem Termin nicht wahrgenommen werden kann, anstatt direkte Bitte um Stornierung) von sich aus Vorschläge unterbreitet, um die finanziellen Verluste gering zu halten. Doch auch ich gehe davon aus, dass das Reisebüro nur als Berater bei der Auswahl der Reise und Vermittler bei der Abwicklung, nicht aber als Verantwortlicher für Dein Vermögen und dessen Schadensfreiheit fungiert.

Vielleicht konnte Dir das nochmal einen etwas anderen Blickwinkel eröffnen. Anderenfalls bin ich ebenfalls auf eine rechtsanwältliche Einschätzung gespannt. Evtl. bekommst Du über Deine Rechtsschutzversicherung ein kostenloses Erstgespräch, oder Du wendest Dich erst einmal an die Verbraucherzentrale.

Viel Erfolg, Gruß
Michael

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Moin,

Dem ist und war aber nicht so, der Vertragspartner des RB war jemand anderes:

-Luno

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