Habe Markenware von einem Dritten geworben. Da ich diese Ware wiederkaufe, ist der Hersteller auf mich aufmerksam geworden und hat mich abgemahnt. So… Eigentlich darf ich nach Markenschutzgesetz die Ware ja weiterverkaufen. Das Problem ist eigentlich nicht der Hersteller sondern mein Lieferant, da der Hersteller Auskunft haben möchte von wem ich die Ware anschaffe. Meinen Lieferanten kenne ich auch gut und will ihm keine Probleme machen. Das heißt ich verrate ihn nicht da sonst sein Lieferant ( Hersteller) mit ihm seine Wege trennen würde. ( denk ich mir zumindest). Meine Frage an euch wäre… Bin ich verpflichtet dem Hersteller Auskunft zu geben? wenn nein auch vor Gericht nicht?
Hallo und guten Tag,
danke für die Anfrage - ALLERDINGS fällt Dein Wunsch in die nicht zulässige Rechtsberatung.
Deshalb hier nur ein Quellenhinweis zur „Vorinformation“, ich würde mal folgende Seite besuchen . . .
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/branchen/kartel…
Ansonsten rate ich zum Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für Wettbewerbsrecht.
Sorry - hoffe aber einen ersten Hinweis gegeben zu haben.
Mit besten Grüßen
als Handwerkstrainer
Willibert Michels
Ich hab das mal gelesen. Aber irgendwie weitergeholfen hat es mich nicht !!! ((
Tut mir leid . . .
Aber dann kann nur ein Anwalt helfen.
Uuuund BITTE - nicht auf Laienmeinungen hören - es könnte teuer werden!
PS
Anwalt darf für eine „Erstberatung“ nur ein begrenztes Honorar verlangen!
Also vorher fragen!!!
Ich würde sagen ja, Sie müssen, es sei denn, Sie wollen sich dem Vorwurf der Hehlerei nicht entziehen.