Markenrechtsverletzung wg. Plagiatskauf - Folgen?

Hallo zusammen.

Ich habe eine wichtige Frage die mir sehr auf der Seele brennt.
Über Ebay habe ich eine iPhone Schutzhülle im Markendesign gekauft. Nachdem ich per Sofortkauf gekauft, per Paypal bezahlt und der Verkäufer die Ware versendet hatte, schloss Ebay die Auktion (in der der Verkäufer weiterhin das Produkt anbot) wegen dem Verdacht der Markenrechtsverletzung.
Zu diesem Zeitpunkt konnte ich auf das Geschehen jedoch keinen Einfluss mehr nehmen, da die Ware schon auf dem Postweg zu mir war.

Jetzt hat der Zoll am Frankfurter Flughafen diese Sendung kontrolliert und dabei den Plagiatsvorwurf erhoben. Dies wurde dem Urheberrechts-Besitzer (einem Rechtsvertreter der Marke) mitgeteilt.

Mit welchen Folgen muss ich rechnen?
Oder muss eigentlich nur der VERkäufer mit Folgen rechnen? Mir war ja nicht bewusst, dass es sich hierbei um Fälschungen handelt. Dies stand natürlich auch nicht in der Auktion, sonst hätte ich natürlich nicht gekauft. Der Verkäufer sitzt in Australien.

Was kann ich tun ? Werde ich auch als Käufer eine Strafe zahlen müssen? Wie hoch könnte diese ca. ausfallen?
Der Wert der Ware war relativ gering.
Da die Forumsregeln bei Rechtsfragen Einschnitte machen, möchte ich nur Meinungen hören, was vermutet Ihr, wer hat das schon mal gehört oder erlebt. Ich möchte eigentlich gar keine Rechtsberatung.

Vielen Dank für Euere Meinung.

Hallo,

sofern es sich um ein Einzelstück für den privaten Bedarf handelte, ist überhaupt nichts zu befürchten. Allerdings wird die Ware vom Zoll ersatzlos eingezogen und vernichtet.

Gruß

S.J.

Ich habe eine wichtige Frage die mir sehr auf der Seele
brennt.
Über Ebay habe ich eine iPhone Schutzhülle im Markendesign
gekauft. Nachdem ich per Sofortkauf gekauft, per Paypal
bezahlt und der Verkäufer die Ware versendet hatte, schloss
Ebay die Auktion (in der der Verkäufer weiterhin das Produkt
anbot) wegen dem Verdacht der Markenrechtsverletzung.
Zu diesem Zeitpunkt konnte ich auf das Geschehen jedoch keinen
Einfluss mehr nehmen, da die Ware schon auf dem Postweg zu mir
war.

Jetzt hat der Zoll am Frankfurter Flughafen diese Sendung
kontrolliert und dabei den Plagiatsvorwurf erhoben. Dies wurde
dem Urheberrechts-Besitzer (einem Rechtsvertreter der Marke)
mitgeteilt.

Mit welchen Folgen muss ich rechnen?
Oder muss eigentlich nur der VERkäufer mit Folgen rechnen? Mir
war ja nicht bewusst, dass es sich hierbei um Fälschungen
handelt. Dies stand natürlich auch nicht in der Auktion, sonst
hätte ich natürlich nicht gekauft. Der Verkäufer sitzt in
Australien.

Was kann ich tun ? Werde ich auch als Käufer eine Strafe
zahlen müssen? Wie hoch könnte diese ca. ausfallen?
Der Wert der Ware war relativ gering.
Da die Forumsregeln bei Rechtsfragen Einschnitte machen,
möchte ich nur Meinungen hören, was vermutet Ihr, wer hat das
schon mal gehört oder erlebt. Ich möchte eigentlich gar keine
Rechtsberatung.

Vielen Dank für Euere Meinung.

Vielen Dank für Ihre Antwort :smile:

Das Blöde ist, dass ich, weil der Artikel relativ günstug war, gleich 10 bestellt habe. Zum Verschenken an Freunde usw.

Artikelwert war ca. 5 dollar je Stück und ich hatte 10 Stück bestellt.
Ich kann mir natürlich gut vorstellen, dass das etwas „unprivat“ rüber kommt :confused:

Da mir so etwas noch nie vorher passiert ist, hoffe ich dass es bei mehr oder weniger einer Verwarnung bleibt :confused:

Vielen Dank für Ihrevinvestierte Zeit :smile:

Hallo!

[gefälschte Markenware bestellt]

Mit welchen Folgen muss ich rechnen?

[…]

Der Verkäufer sitzt in Australien.

IANAL(!), aber soweit mir bekannt ist hast du außer dem Verlust der Ware nichts zu erwarten. Es war wohl mal geplant das zu ändern (http://www.gulli.com/news/produktpiraterie-f-lschung…), mir ist da aber nichts bekannt.

Theoretisch steht dir gegen den Verkäufer auch ein Schadenersatzanspruch zu, aber da der nicht in Deutschland und noch nicht mal in der EU sitzt, wirst du das praktisch vergessen können. Du kannst ja mal spaßenshalber den „Käuferschutz“ von Paypal testen :stuck_out_tongue:

Gruß, Jan.

Guten Abend,

wie Sie selber richtig darstellen, kann eine Rechtsberatung in diesem Forum nicht erfolgen. Nachfolgende Ausführungen sind mithin nicht verbindlich.

Strafrechtlich dürften Sie schonmal nichts zu befürchten haben. Nach den Strafvorschriften im Urhebergesetz muss nur derjenige mit einer Strafe oder einem Ordnungsgeld rechnen, der ein urheberrechtlich geschütztes Werk vervielfältigt und in den Verkehr bringt. Gleiches gilt i.R.d. markenrechtlichen Straf- und Ordnungsvorschriften.
Anders wäre das nur, wenn man Sie als Beteiligter an der Tat behandeln würde. Dazu müsste Ihnen jedoch zumindest der Vorsatz nachgewiesen werden. Zwar darf man unterstellen, dass Sie bei einem vergleichsweise niedrigen Preis für eine ansonsten teurere Markenware, darauf hätten kommen können / müssen, dass etwas ‚‚an der Sache faul ist‘‘, das begründet dann aber allenfalls einen Fahrlässigkeitsvorwurf.

Aus zivilrechtlicher Sicht dürften Sie auch recht sicher sein. Sie werden die Ware natürlich vom Zoll nicht mehr bekommen, aber das dürfte das geringste Problem sein. Andererseits hätten allenfalls Sie Ansprüche gegen Ihren Verkäufer, welcher sich weiterhin Ansprüchen des Schutzrechtsinhabers ausgesetzt sieht.

Für weitergehende Informationen rate ich Ihnen, einen zugelassenen Rechtsanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Strafrecht und/oder Deliktsrecht zu konsultieren.

MfG

Über Ebay habe ich eine iPhone Schutzhülle im Markendesign
gekauft. Nachdem ich per Sofortkauf gekauft, per Paypal
bezahlt und der Verkäufer die Ware versendet hatte, schloss
Ebay die Auktion (in der der Verkäufer weiterhin das Produkt
anbot) wegen dem Verdacht der Markenrechtsverletzung.

Jetzt hat der Zoll am Frankfurter Flughafen diese Sendung
kontrolliert und dabei den Plagiatsvorwurf erhoben. Dies wurde
dem Urheberrechts-Besitzer (einem Rechtsvertreter der Marke)
mitgeteilt.

Mit welchen Folgen muss ich rechnen?
Oder muss eigentlich nur der VERkäufer mit Folgen rechnen?

Vielen Dank für die wirklich interessanten und hilfreichen Antworten.

Dann möchte ich an dieser Stelle auch keine weiteren Fragen stellen :smile:
Mir hat das schon sehr geholfen.

Besten Dank :smile:

Hallo ruhiges Pferd,

passend hierzu ist vor 3 Tagen im Münchner Merkur ein Artikel erschienen.

Hier der Link: http://www.merkur-online.de/nachrichten/wirtschaft/z…

Für weitere Informationen, solltest du dich an eh an einen Rechtsanwalt wenden. aber ich gehe derzeit davon aus, dass du keine Probleme bekommst.

Peter

Wer ohne es zu wissen Plagiate kauft, ist nicht straf- oder zivilrechtlich zu belangen. Das Plagiat darf jedoch nachfolgend deinen persönlichen Bereich nicht mehr verlassen (nicht mehr weiterveräußert werden). Wem bekannt war, dass die angebotene Ware ein Plagiat ist, muss sich im Zweifel den Vorwurf machen lassen, derartigen Urheberrechtsverletzungen Vorschub zu leisten. Aber selbst in diesem Fall kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Staatsanwalt bei derartigen Bagatelldelikten tätig wird.

Gruß
Formator

Im Grunde muss der „Plagiator“ die Zeche zahlen…

Da du jedoch anhand der australischen Adresse hättest sehen können das es sich mit hoher wahrscheinlichkeit um keine wirklich „sauberes“ Agebot handelte, hat der Markeninhaber evtl. hier ein Angriffsfläche. Sollten dich ein Schreiben vom Anwalt erreichen, geh damit zu einem entsprechend „Fach-“ Anwalt… und nicht zu irgendeinem. Die meisten Anwälte können dieses Fachgebiet nicht.

Naja, losgehen kann so eine Sache bei ein paar hundert Euro… und je nach echtem Schaden, auch teuer werden. Vielleicht hast du ja Glück und es passiert nichts weiter…

in deinem fall wußtest du ja nicht das dies eine fälschung oder gar hehlerware ist, da hast ja nicht explizit nach gefälschter ware ausschau gehalten und nich tin großen mengen zum weiterverkauf die ware bestellt und daher ist dies sehr geringfügig, du hast mit keinen konsequenzen zu rechnen